Muss der Vermieter nicht das Salz und die Geräte stellen?
Ich wohne zur Miete und bin verpflichtet, die Wege Schnee und Eisfrei zu halten. Muss denn nicht dann der Vermieter die Gerätschaften, wie den Schneeschieber und das Streusalz zur Verfügung stellen ?
12 Antworten
Wenn Du die Räumpflicht hast in einem Mietobjekt muss der Vermieter für die Geräte aufkommen. Wenn Du Auslagen dafür hast, muss er die erstatten.
Meistens ist das die Aufgabe eines Mieters im Erdgeschoss. Mit allem, was dazu gehört. Dafür wohnst du etwas günstiger als die andern. Steht im Mietvertrag.
Schau in Deinen Mietvertrag nach wie das geregelt ist, im Allgemeinen musst Du selber das Gerät und Streumittel bereit stellen.
Unterschiedlich immer mit dem Vermieter abschprechen
Ich habe das selbe Problem, meine Vermieterin ist der Meinung das sie nicht für die Bereitstellung der Räummittel NICHT zuständig ist. Im Mietvertrag habe ich keine Klausel das ich als Mieter in der Pflicht bin. Nach einigem stöbern im Web bin ich aber auf das hier gestoßen:
Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst zuständig. Er kann diese Aufgabe an einen professionellen Räumdienst, den Hausmeister oder an die Mieter übertragen. Dies muss dann aber von Anfang an ausdrücklich im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt sein. Dennoch bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss kontrollieren, ob das Räumen und Streuen auch klappt. Er muss auch Schneeschaufeln, Besen und Streumittel bereitstellen. Leider ohne §§§
Gruß Schneemann