Was passiert, wenn der Vermieter kein Streugut zu Verfügung stellt und jemand stürzt?
Hallo zusammen, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und die Hausverwaltung hat die Räumpflicht auf die Mieter übertragen. Diese Woche bin ich also mit Schneeschippen dran. Wir haben einen Schneeschieber aus Holz und einen Besen, aber kein Streugut (Salz, Asche, Sand, Split, gar nix). Auf Nachfrage sagte die Hausverwaltung, sie würde uns einen neuen Schneeschieber bringen (haben sie auch gemacht, vorher hatten wir nur einen Spaten), aber Streugut gäbe es keins. Was passiert denn, wenn ich zwar geräumt habe, aber es drunter glatt ist und jemand stürzt? Kann ich da Schwierigkeiten bekommen? Es kann doch niemand verlangen, dass ich selber irgendwo Sand oder Split oder sowas kaufe???
Danke schonmal für die Antworten.
12 Antworten
Streugut wird von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt.
Dazu befinden sich am Straßenrand Holz- oder Betonbehälter welche i.d.R. mit Split gefüllt sind.
Hier darf sich Jeder mit haushaltsüblichen Mengen eindecken (also nicht gerade mit dem Anhänger vorfahren)...
Der Vermieter ist meines Wissens nach nicht verpflichtet, dieses Streugut zum Haus zu befördern - das wäre allerdings eine nette Geste...
Die Übertragung der Räumpflicht vom Vermieter auf den Mieter könntest Du auch ablehnen.
Wir bekommen generell alle finanziellen Auslagen für derartige Dinge vom Vermieter erstattet.
Tja, dan müssen sich Vermieter und Mieter in irgend einer Form einig werden????? Gut gefragt von Dir, aber das Problem hatten wir nicht. Unsere Vermieterin wohnt ca. 770 km entfernt und ist eine sowas von kulante Verm., daß mir nicht einfallen würde es abzulehnen. Aber leider eben sehr sehr selten
Da der Vermieter Euch die Verantwortung zum Schneeräumen mittels Hausordnung übertragen hat, ist es jetzt deine Pflicht. Das Streugut hat er zu Verfügung zu stellen. Macht er das trotz Aufforderung nicht, solltest du etwas besorgen und Ihm in Rechnung stellen.
ich würd aber nicht vor Gericht damit gehen, natürlich kann er es versuchen, aber der Vermieter ist nicht dafür zu belangen. Er muss auch keinen Stundenlohn bezahlen wenn du 2std lang schippst oder deine Aushilfe bezahlen, wenn du grad nicht kannst.
das würde ich auch nicht. Und Stundenlohn schon gar nicht. Aber für das Streugut ist der Vermieter verantwortlich.
Doch natürlich, wenn im Vertrag steht, du hast das zu tun, dann hast du das zu tun! Du bist dafür verantwortlich das die Bordsteine frei sind. Wie.. ist dein Problem. Man erwartet das du aufstehst, das du dich anziehst, das du draussen schuppst und auch streust. Woher du dein zeug bekommst ist deine Sache. Wenn der Vermieter dir etwas zu verfügung stellt ist das seine Sache.
Streusalz ist wie Winterdienst (Gartenarbeiten etc.) bei den Nebenkosten zu finden.
falsch!!!!! er muss das streugut stellen. sowie die gerätschaften wie schneeschaufel,..... und wenn er das nicht tut kann der mieter es selbst kaufen und das geld zurückverlangen. oder der vermieter muss es eben selbst machen!!!!!
hast du das gehört oder hast du mir ne Quelle.. sooo einfach lass ich mich nicht überzeugen :)
Dafür ist dein Vermieter verantwortlich...wenn er dir keins zur Vewrfügung stellt und jemand fällt muss der vermieter die verantwortung bzw. konsequenz tragen
Ich Wette dagegen!
Streu und Räumpflich wurde auf Mieter übertragen.
wenn vermieter aber kein streugut hinstellt ist das sein problem. und ihr habt ja bestimmt nichts schriftliches vereinbart das mieter sich um streusalz kümmern müsst,oder??
Nein das ist selbstverständlich das Betriebsstoffe vom Mieter kommen. Oder steht in Deinem Mietvertrag das Gas vom Vermieter zum beheizen kommt? Nein der stellt die Heizung (Bürgersteig) und das Betreiben kommt vom Mieter. Selbst wenn der VErmieter Streugut stellt wird das als Nebenkosten auf den Mieter umgelegt. Also zahlt der Mieter auf jeden Fall. Im Falle des Nichtstreuens halt auch den Schadensersatz(Schmerzensgeld).
Richtig nur was passiert wenn Du eine Passage des Mietvertrages ablehnst?
Dort steht das üblicherweise.