Itzehoer Verischerung verklagen?

11 Antworten

Du hast definitiv Unfallflucht begangen, das Verfahren wurde aber gegen Zahlung einer Spende eingestellt.

Das die Versicherung den von Dir verursachten Schaden jetzt zurückhaben will, ist ja wohl  nachvollziehbar.

Ich wüsste nicht auf welcher Grundlage Du die Versicherung verklagen solltest.

Bluefreack  14.07.2017, 15:44

wenn das anschreiben falsch ist kann er die personen oder die firma wegen betrug verklagen

marcelfck2007 
Beitragsersteller
 14.07.2017, 15:43

Mir konnte keine Fahrerflucht nachgewiesen werden, da es keine war. 

Trotzdem danke für dein Feedback. 

baindl  14.07.2017, 15:46
@marcelfck2007

Mir konnte keine Fahrerflucht nachgewiesen werden

Du hast Dich vom Unfallort entfernt ohne den Schaden direkt dem Geschädigten zu melden.

Wenn der nicht auffindbar ist, hättest Du die Polizei rufen müssen.

Das alles hast Du unterlassen und somit ist es Fahrerflucht.

https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Da muss nichts mehr nachgewiesen, da Du es ja selbst so geschildert hast.

GanMar  14.07.2017, 16:02
@marcelfck2007

Mir konnte keine Fahrerflucht nachgewiesen werden, da es keine war.

Diese Sichtweise ist juristisch wohl nicht korrekt. Die Staatsanwaltschaft hat darauf verzichtet, Anklage zu erheben. Und ohne Anklage gibt es kein Gerichtsverfahren, in welchem festgestellt werden könnte, ob es Fahrerflucht war oder nicht.

schleudermaxe  14.07.2017, 16:57
@marcelfck2007

... wie bitte was? Laut Frage hört sich das aber ganz anders an.

Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen eine Spende eingestellt hat, bedeutet ja nicht, dass das Delikt nicht begangen wurde. Freu Dich hier, dass das Strafverfahren für Dich glücklich endete. Für den Versicherer spielt es keine Rolle, ob Du bestraft wurdest oder nicht: Durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, was Du ja auch nicht bestreitest, hast Du Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag verletzt. Damit nimmt Dich der Versicherer nun völlig berechtigt in Regress. 

Wenn dein Einkommen als Azubi gering ist, wird man Dir wohl eine Ratenzahlung ermöglichen.

Wenn Du allerdings zu viel Geld hast, kannst Du auch den Klageweg beschreiten. Deine Erfolgsaussichten in dem Fall halte ich persönlich allerdings für ausgesprochen gering...

Du wirst da wenig Aussicht auf Erfolg haben; denn für die Versicherung hast Du vertragswidrig gehandelt! Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, die für die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aufkommt, würde ich von einer Klage absehen! Ansonsten können da schnell noch einmal ein paar Tausender dazukommen!

Versuche lieber Dich gütlich mit der Versicherung zu einigen! Gestehe ruhig ein, dass Du Dich nicht richtig verhalten hast und dieses bereuen würdest! Schildere denen Deine finanzielle Lage! Vielleicht kommt man Dir dann mit der Forderung noch etwas entgegen und Du kannst in kleinen monatlichen Raten abstottern!

Dann mußt Du die ganze Sache aus "Lehrgeld" verbuchen für die Zukunft!

Was du gemacht hast, ist und bleibt Unfallflucht. Was du für Absichten gemacht hast, spielt keine Rolle. Sei froh, dass das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wurde, das hätte auch noch ganz anders ausgehen können. 

Da die Versicherung von einer Unfallflucht ausgeht, ist die Regressforderung berechtigt und du wirst nicht drumherum kommen.

marcelfck2007 
Beitragsersteller
 14.07.2017, 15:47

Wovon die Versicherung ausgeht, sollte aber in diesem Fall nicht entscheidend sein. Dafür gibt es Gesetze. Und mir konnte keine Unfallflucht nachgewiesen werden... Trotzdem danke für dein Feedback. 

Aliha  14.07.2017, 15:54
@marcelfck2007

Lies mal nach, was im § 142 StGB geschrieben steht. Du hast definitiv "Unfallflucht" begangen, realisiere das doch endlich. Ein Anruf bei der Polizei hätte dir den ganzen Ärger erspart, stattdessen schickst du irgendwelche Nachrichten an deine Freundin.

Zudem geht die Versicherung genau von dem entsprechenden Gesetz aus und das ist schon entscheidend.

Wenn du zuviel Geld hast, dann nimm dir einen Anwalt und gehe gegen die Forderung der Versicherung gerichtlich vor.

marcelfck2007 
Beitragsersteller
 14.07.2017, 16:07
@marcelfck2007

Hier muss es doch aber möglich sein den maximalen Regress Betrag (2500€) wenigstens etwas zu senken. Es lag ja schließlich in meinem Interesse den Unfall aufzuklären. 

Aliha  14.07.2017, 16:08
@marcelfck2007

Eine Regressforderung einer KFZ- Haftpflichtversicherung kann bis zu 5000 € gehen, du bist also mit der Hälfte schon gut bedient.

GanMar  14.07.2017, 16:10
@marcelfck2007

Und mir konnte keine Unfallflucht nachgewiesen werden

Das trifft nicht zu. Die Staatsanwaltschaft hat darauf verzichtet, ihre Ermittlungsergebnisse einem Gericht vorzulegen und Anklage zu erheben. Es ist eine unbestrittene Tatsache, daß Du Dich vertragswidrig verhalten hast, weil Du weder umgehend die Polizei angerufen noch eine angemessene Zeit lang am Unfallort gewartet hast. Und da Du gegen Deine vertragliche Pflicht grob fahrlässig verstoßen hast, kürzt Dein Vertragspartner seine Leistung.

Hätte die Staatsanwaltschaft Klage erhoben und ein Gericht auf "schuldig" erkannt - dann würde die Versicherung nicht nur kürzen, sondern die kompletten Aufwendungen von Dir zurückverlangen. Denn dann wäre es Vorsatz anstatt grober Fahrlässigkeit gewesen.

GanMar  14.07.2017, 16:15
@marcelfck2007

Es lag ja schließlich in meinem Interesse den Unfall aufzuklären.

Nun liegt es aber auch im Interesse der Versicherung, nicht mehr Geld auszugeben als zwingend erforderlich. Sonst müßte sie die Beiträge aller ihrer Kunden erhöhen, was wieder nicht in deren und damit auch nicht in Deinem Sinne ist. Allerdings lohnt es sich hier, durchaus mal zu verhandeln. Wenn sich die Summe nicht mindern läßt, kann man Dir immer noch mit den Zahlungsmodalitäten entgegenkommen. Verträge sind einzuhalten - von beiden Seiten. Dennoch will Dich Deine Versicherung nicht zerquetschen.

Die Versicherung hat recht. Du hast eine Unfallflucht begangen. Dass die Staatsanwaltschaft auf das Eröffnen eines Hauptverfahrens gegen Zahlung eines Betrages verzichtet hat, heißt nicht, dass du von dem Vorwurf befreit bist. Das heißt nur, dass du die strafrechtliche Schuld durch Zahlung einer Geldbuße (Spende) beglichen hast, und es keine Gerichtsverhandlung zu geben braucht. Hättest du dich von dem Vorwurf "reinwaschen" wollen, hättest du auf das Angebot nicht eingehen dürfen, und hättest es auf eine Verhandlung ankommen lassen müssen. Dabei wäre ein Urteil herausgekommen: Schuldig- dann wärst du nicht weiter, als du es jetzt bist: Die Versicherung holt von dir den Schaden zurück (bis max. 5000 Euro). Oder unschuldig, dann muss die Versicherung für den Schaden eintreten.