Einbruch im Laden/Restaurant nun Mitarbeiter für "Fa̱hrlässigkeit" schuld?
Hallo liebe Leute,
am 25.06.2016 bis zum 26.06.2016 (in der Nacht) gab es einen Einbruch in einem Restaurant in dem ich auf Minijob Basis arbeite. An dem Tag wurden mehrere Tausend Euro gestohlen. Nun das Problem. In der Zeit vor dem Einbruch haben ich und meine Kollegen ganz normal den Laden aufgeräumt und alles Sauber gemacht mir wurde von einer Kollegin die schon etwas früher gegangen ist noch ein Auftrag erteilt, dass ich das ganze Geld aus der Kasse in den Safe-Tresor legen sollte. Ich habe auch dies gemacht und habe ausversehn den Schlüssel für den Einwurf-Safe-Tresor wo ich den Safeschlüssel für den Safe-Tresor (wo das Geld aus der Kasse drin liegt) noch gesehen wie er dort dran steckte. Also ein fahrlässiges Verhalten von mir, wo ich mir auch nicht viel dabei gedacht habe. Ich habe die Tätigkeit für das Geld in den Safe-Tresor legen das erste mal gemacht. Heute am 27.06. 2016 wurde ich nun fristlos von meinen Chef gekündigt.
(An dem Arbeitstag vor dem Einbruch bin ich für einen Kollegen der egentlich für die Tätigkeit mit dem Geld absichern zuständig war eingesprungen da er Krank wurde.)
In dem Kündigungsschreiben steht:
Sehr geehrter Herr Ich,
hiermiet kündigen wir ihnen fristlos den am 01.05.2016 geschlossenen Vertrag. Sie haben, grob fahrlässig, den ihnen von Kollegin anvertrauten Safeschlüssel einfach am Safe stecken lassen.
In dieser Nacht wurde im Objekt Restaurant eingebrochen und mehrere Tausend Euro gestohlen. Es ist ihrem Fehlrverhalten geschuldet dass die Diebe ein so leichtes Spiel hatten.
Wir behalten uns die Möglichkeit vor, gegen sie zivilrechtlich vorzugehen und den Schaden gegenfalls persönlich bei ihnen einzuklagen.(das ist das 3te Mal das in den Laden eingebrochen wurde)
(die Tätigkeit habe ich das erste Mal und nur für eine Kollegin erledigt)
Ich weiß nicht mehr genau was ich tun soll und habe wirkliche Sorgen da es hier um eine große Summe ging. Ich weiß nicht ob ich das als grob fahrlässig sehen soll immerhin habe ich nicht mit einem Einbruch gerechnet :(
Viele Grüße
Tai Pham
9 Antworten
Da hilft nur Anwalt. Grobfahrläßigkeit das entscheidet allein ein Gereicht und nicht der Chef!
Fachanwalt für Arbeitsrecht innerhalb der nächsten 3 Wochen.
Ich fürchte aber, dass dein Verhalten durchaus als grob fahrlässig einzustufen war und die fristlose Kündigung bestand hat.
Der Anwalt dient in erster Linie der Schadensbegrenzung.
Ich habe auch dies gemacht und habe ausversehn den Schlüssel für den Einwurf-Safe-Tresor wo ich den Safeschlüssel für den Safe-Tresor (wo das Geld aus der Kasse drin liegt) noch gesehen wie er dort dran steckte.
Was ist denn ein Einwurf-Safe-Tresor ???
Könntest du diesen Teil mal übersetzen, dass man auch versteht was du meinst ?
Auf jeden Fall hast du grob fahrlässig gehandelt, denn jeder Mensch sollte soviel Intelligenz haben um zu erkennen, dass man einen Tresor-Schlüssel nicht im Schloss stecken lassen soll.
Du solltest dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, wobei ich aber nicht glaube, dass eine Schadenersatzforderung deines ehemaligrn Cheffs vor Gericht Erfolg hätte.
Der Knackpunkt ist meiner Meinung nach eine fehlende Einweisung in die Geldbearbeitung und ohne diese bist Du gar nicht in der Lage diese Arbeit korrekt auszuführen.
Auf der anderen Seite wirst du sicherlich noch von der Polizei und Staatsanwaltschaft vernommen werden, denn dass ausgerechnet in der Nacht eingebrochen wurde, wo Du den Schlüssel im Safe hast stecken lassen, wird die sicherlich interessieren.
wobei ich aber nicht glaube, dass eine Schadenersatzforderung deines ehemaligrn Cheffs vor Gericht Erfolg hätte.
Dem Grunde nach ist der Anspruch gerechtfertigt. Aufgrund der fehlenden Einweisung wäre allenfalls die Höhe streitig.
du hast grob fahrlässig gehandelt, denn man benötigt keine Einweisung darüber, dass man einen Schlüssel abziehen muss.
Die Polizei wird dich bereits verhört haben und evtl. auch den Verdacht geäußert haben, dass du am Überfall beteiligt warst (oder einer deiner Kollegen).
Das Vertrauensverhältnis von deinem Chef zu dir ist gestört, deshalb ist eine Kündig gerechtfertigt. Ob es für eine Fristlose Kündigung reicht, ich denke ja.
Da es hier mehrere Baustellen für dich gibt, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht solltest du zum Anwalt gehen und dich beraten lassen. Das ist das einzig richtige was du im Moment machen kannst. Viel Erfolg