Darf eine Versicherung 4/5 einer Handwerker-Rechnung streichen?
Guten Tag,
Ich bin in der Gastronomie tätig. Am Silvester wurde ein Zimmer, für 2 personen und ein hund gebucht.
In dieser Nacht hat der Hund unter Abwesenheit der Besitzer, womöglich aus stress- ausgehend von den silverraketen, die Tür und die wand verkratzt, sowie den Teppichboden zerfetzt. Der Handwerker wurde bestellt und bei der reparaturrechnung kam eine Summe von 582€ zusammen.
Nun ist die Zahlung der Haftpflichtversicherung eingegangen in Höhe von 117€. Klar werden mwst abgezogen. Von der Rechnung abgezogen. Aber 117€ bei einer eigentlichen Rechnung in Höhe von 582€... Was kann ich tun? Wo finde ich eventuell rechtssprechungen die ich bei der Versicherung einreichen kann?
Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet. Liebe grüße im voraus Anna
9 Antworten
Mit welcher Begründung kürzen die die Rechnung so runter?
Tür , Wand, Teppich für insgesamt 117€.. ich weiss ja nicht, in was für einer Kategorie Euer Haus angesiedelt ist, aber mir ist schleierhaft, wo das so billig sein sollte?
Zeitwert vom alten Zimmer oder so? Begründen sie es damit?
Es wurde aber bestimmt der gesamte Belag getauscht (anders geht es bei Teppichboden eigentlich nicht) - und damit liegt hier eine Wertsteigerung vor. Genau deswegen gibt es auch nur einen anteiligen Betrag ausbezahlt.
Ja Zeitwert ist beim telefonat auch gefallen. Das Zimmer hat eine Auslastung von 20% im jahr. Reelberechnet wurde der Teppich somit "nur" 3 Jahre lang benutzt.
Die Versicherung ist zwar mächtiger als du, aber bei so kleinen Beträgen geht es vor Gericht zumeist gerecht zu. Das wissen auch die Versicherungen.
Ich würde mich an deiner Stelle am Amtsgericht beraten lassen. Da gibt es regelmäßig kostenlose Beratungstermine (bzw. maximal 10€ Gebühr). Du musst aufpassen dass du nicht auch noch die Anwälte und Gerichte recih machst.
Vor allem ist die Frage zu klären, welche deiner tatsächlichen Kosten du der Versicherung noch nachträglich in Rechnung stellen kannst, wenn es vor Gericht geht. Vor allem die Arbeitskosten kann die Versicherung schlecht kürzen mit dem Argument "neu gegen alt", denn ob ich einen alten oder einen neuen Teppichboden verlege kostet bekanntlich dieselben Arbeitskosten.
Vor allem die Arbeitskosten kann die Versicherung schlecht kürzen
Richtig. Hat sie vermutlich aber auch gar nicht; die Werterhöhung durch den neuen TB dürfte die Schadenssumme hierfür deutlich übersteigen. Ich vermute, der VR hat (mehr oder weniger) genau die Arbeitskosten abzgl. MWST erstattet.
Die PHV erstattet nur den Zeitwert für die beschädigten Objekte; das ist - wenn es sich nicht gerade um ein nagelneu hergestelltes Zimmer handelte - natürlich *nicht* der Wert, den nun die Handwerkerrechnung ausmacht. Zudem findet sich normalerweise im Begleitschreiben des VR auch eine Aufstellung, welche Kosten in welcher Höhe anrechenbar waren respektive, welche Abstriche gemacht wetrden mussten.
Der Betreiber / Geschädigte hat aber Anspruch auf Ersatz für den Schaden, der ihm tatsächlich zugefügt wurde. Sofern also der VR nur eine Teilerstattung geleistet hat, weil sich der VN eine Teilschuld anrechnen lassen muss, wird der Geschädigte den Differenzbetrag direkt beim VN einfordern.
Verstehe ich das richtig, das ich den Halter des hundes anschreiben muss, um quasi rechnungssumme, abzüglich mwst, abzüglich von der Versicherung erstattetenkosten einzufordern?
Ja, das wäre im Prinzip richtig - allerdings ist hier wohl der Abzug eben gerade *nicht* deswegen vorgenommen worden, weil dem VN eine Teilschuld zuzurechnen wäre. Aus deinen anderen Kommentaren ist zu schlussfolgern, dass der Teppich nur noch einen geringen Restwert aufwies, sodass es durch den Gesamtaustausch zu einer Werterhöhung gekommen ist. Die wiederum ist in Abzug zu bringen, womit (vermutlich) nur die reinen Verlegearbeiten übrig geblieben sind.
In diesem Fall würde die PHV des Verursachers diesem Rechtsschutz gewähren, und du würdest bei dieser Sachlage vor Gericht unterliegen, da dir schlicht kein höherer Schadenersatz für die in Anspruch gebrachten Kosten zusteht. Dass du die weiteren Kosten nicht in die Schadenmeldung einbezogen hast, ist ein Versäumnis deinerseits, für welches der VN nicht haftet.
@Annma95,
dann berichte uns einmal, wann der beschädigte Teppichboden verlegt wurde und wann die beschädigte Tür eingebaut wurde.
Grundsätzlich wird bei einem Haftpflichtschaden nur der Zeitwert erstattet.
Das müsste ich erst nachschauen. Und was sind mit den restlichen kosten? Ich meine, wenn mein hund zum bespielt ihren...sagen wir...10 Jahren alten Boden zerfetzt, dann gehen sie doch auch nicht zum handwerker und bitten ihn den Boden zum Preis des zeitwertes zu beheben. ISt ja quatsch. Zudem handeln die hundebesitzer fahrlässig. Von der Türe ist nicht die rede, die konnte ich selbst reparieren. Bloß den Boden eben nicht.
@AnnMa95,
welche restlichen Kosten meinst du denn?
Ich meine, wenn mein hund zum bespielt ihren...sagen wir...10 Jahren alten Boden zerfetzt,
Sorry - aber
1. geht es nicht um meine Wohnung,
2. ist meine Wohnung hundegerecht ausgestattet - also gibt es da auch keine alten Teppiche (auch keine neuen).
3. hast du eine Frage gestellt und erwartest eine Antwort und nicht ich.
..................................
Du kannst uns natürlich auch gleich die Antwort dazu schreiben die du erwartest.
Alternativ einen Rechtsanwalt befragen - ist aber mit Kosten verbunden.
Sorry - aber
1. Kann ich mich nicht entwischen ihnen das "DU" angeboten zu haben, aber wenn wir schon dabei sind...
2. Ich frage nach Rat, und noch wie DU deine bude einrichtest.
3. Würde ich mir meine Antworten selbst geben, würde ich mir die Zeit sparen eine Frage auf dieser plattform zu schreiben, um anschließend eine antwort von solch einem unverschämen kerl wie DIR zu bekommen.
Danke für deine Hilfe bis vor 15 min. Aber alles danach war nur noch Provokation.
Mein liebe AnnMa95,
scheinbar bist du sehr vergesslich, was deine eigenen Texte betrifft.
Aber es macht keinen Sinn, diese Diskussion weiter fort zu führen, da du gar nicht an der Lösung interessiert bist, da diese sich nicht mit deinen Forderungen deckt.
>Grundsätzlich wird bei einem Haftpflichtschaden nur der Zeitwert erstattet.
Stimmt das? Ist es nicht eher so, dass die Kosten erstattet werden, um den alten Zustand wieder herzustellen, und anschließend wird eventuell "neu gegen alt" wieder abgezogen? Man kann ja schlecht alten Teppichboden verlegen.
Man kann nicht immer den alten Zustand herstellen, denn meistens findet man keine alten verdreckten Teppiche die man dann verlegen müsste.
Und gerade aus diesem Grund wird auch nur der Zeitwert erstattet.
Dem Vermieter steht die ganze Summe zu, kann dem auch egal sein ob es die Haftpflicht des Hundehalters übernimmt oder ob dieser selbst zahlt.
Deiner Frage entnehme ich, dass du der Hundehalter bist oder in seinem Namen fragst. Wenn die Haftpflicht kürzt, sind Gründe angegeben, denn ohne Grund kann nicht gekürzt werden. Wiederum Vermutung: die Versicherung setzt Fahrlässigkeit des Hundehaltes voraus, und kann dadurch teilweise bis ganz die Zahlung verweigern bzw. reduzieren.
Damit wird der Halter leben müssen, denn einen Hund in unbekannter Umgebung zu Silverster alleine zu lassen ist eine Sauerei ohne Gleichen und absolut rücksichtslos.
Wiederum Vermutung: die Versicherung setzt Fahrlässigkeit des Hundehaltes voraus, und kann dadurch teilweise bis ganz die Zahlung verweigern bzw. reduzieren.
Was für ein ausgemachter Blödsinn! Bitte solche Kommentare unterlassen, wenn man offensichtlich keine Ahnung hat wie eine Haftpflichtversicherung funktioniert.
Nein, ich bin die Tochter des gechädigten. Ich bin ja selbst hunde halterin, aber an Silvester meine Hunde in einem Zimmer einzusperren darauf würde ich nie im leben kommen...
Ich bin ja selbst hunde halterin, aber an Silvester meine Hunde in einem Zimmer einzusperren darauf würde ich nie im leben kommen...
Und wo sperrst du denn dann deine Hunde ein?
Oder bindest du sie im Garten an einem Baum an?
Ok, dann entschuldige meine voreilige Annahme. In dem Fall frage ich mich, wieso bei einer (gewerblichen) Vermietung ein vom Mieter verursachter Schaden auf die eigene Hapftpflicht abgewälzt wird. Kapitaler Fehler!
Den Schaden hat der Mieter zu begleichen. Für diese Fälle hat man doch als Hotelier die Kreditkartendaten, um nachträglich solche Zusatzkosten belasten zu können. Spart dir die Verweigerungshaltung des Mieters, kann der ja versuchen von seiner Haftpflicht wieder zu bekommen.
Meine Hunde befinden sich in meiner unmittelbaren Nähe, in der ich sofort reagieren kann. Meine hunde befinden sich zudem in solchen "ausnahmenfällen" in einer ihnen bekannten Umgebung. Und wenn ich mit meinen Hunden in den Urlaub gehe und weiß was auf mich zukommt, dann halte ich mich unmittelbar mit meinen Hunden, auf sicherheitsabstand(heißt feuerwerk standpunkt x; ich 50 - 80m weiter mit meinen französischen bulldogen)am Geschehen auf.
... und jedes Gericht scheuert Dir das Horn, wetten?
Lediglich der Schaden muß ersetzt werden und ich nehme zur Kenntinis, daß Du noch nie Mieter/Vermieter gewesen bist und des- halb keine Erlebnisse solcher Art vorweisen kannst.
Meine Hunde befinden sich in meiner unmittelbaren Nähe, in der ich sofort reagieren kann.
Es gibt auch noch Menschen die einer Arbeit nachgehen und nicht ständig zu Hause sind um auf einen Hund aufpassen zu können.
Allerdings sollte ein Hund auch so erzogen sein, dass man sich auf ihn verlassen kann und er nicht die Stube auf den Kopf stellt.
Aber vielleicht ist gerade dies bei einer französischen Bulldogge nicht möglich.
Für diese Fälle hat man doch als Hotelier die Kreditkartendaten, um nachträglich solche Zusatzkosten belasten zu können.
Toller Einfall - nur die Strafanzeige dürfte der Hotelier dann nicht mehr überstehen.
117€ ist einfach extrem wenig.. man hat ja einerseits Materialkosten, andererseits die Arbeitsstunden.
http://www.haus-selber-bauen.com/teppichboden-verlegen.html
http://www.helpster.de/stundensatz-von-einem-maler-so-kalkulieren-sie-die-kosten_106924
Hab noch keinen Handwerker erlebt, der für nen Ausgelernten keine 50€ nähme..