Bei mir zieht es durch ein Dachfenster
ICh wohne in eriner Mietwohnung und jetzt habe ich gemerkt, dass ein Dachfenster nicht ganz dicht ist und es recht doll zieht, was kann ich als Mieter machen, außer es dem Vermieter mitzuteilen. Und was kann gemacht werden, kann es repariert wierden oder muss ein eues rein. Es ist ein schon etwas in die Jahre gekommenes Velux im Flur
5 Antworten
Es kommt darauf an, wo es undicht ist. Wenn es nicht richtig eingebaut wurde und es um den Rahmen her zieht, dann sollte das von einem Fachmann nachgebessert werden. Wenn es aber zwischen Flügel und Rahmen zieht, kann man z.B. Dichtungsgummies dazwischen machen. die gibt es fast überall und sind super leicht anzukleben. Dann ist das Fenster wieder dicht. Bei äleren Fenstern kommt das öfter mal vor. Da muss nicht jedesmal sofort ein neues Fenster rein.
Was gemacht werden muß/kann, ist wohl nur vom Fachmann (Dachdecker) zu beurteilen, auch ob es als erneuerungswürdig einzustufen ist.
Melde den Mangel auf jedem Fall deinem Vermieter (am besten schriftlich), damit du nicht Gefahr läufst, dich bei einem hieraus evtl. bedingten Folgeschaden schadenersatzpflichtig zu machen (vor allem hinsichtlich eindringender Feuchte). Meldest du es nicht und du erleidest einen Schaden, kannst du auch keine Ansprüche mehr ableiten.
Wenn dein Vermieter vom Mangel nix weiß, kann er ja auch nichts unternehmen. Also, kurzer Anruf vorab.
Sache des Vermieters, es sei denn du hast in deinem Vertrag eine Klausel, nach der du Reparaturen bis zum Betrag von.... übernehmen musst.
Aber den Vermieter in jedem Fall informieren
hallo raimund, eine solche klausel gibt es nicht, wäre auch unzulässig. es gibt eine kleinreparaturklausel, die aber tats. nur für kleinreparaturen gilt. im mietvertrag muss konkret drinstehn, wieviel für einzelrep. und wieviel im jahr zu löhnen sind. nur wenn beides drinsteht, hat sie bestand. fehlt eine der angaben, ist die klausel unwirksam. für das fenster würde sie aber so oder so nicht gelten. auf alle fälle muss der vermieter informiert werden, das so schnell als möglich, um größeren schaden abzuwenden. das steht auch in der regel im mietvertrag. in diesem schreiben angemessene frist stellen und bei nichteinhaltung ankündigen, dass ansonsten selbst ein fachmann mit der reparatur beauftragt wird und die kosten ab übernächstem monat von der lfd. mietzahlung in abzug gebracht werden. das ist so der gesetzlich vorgeschriebene gang.
erstmal würd ich selbst versuchen es dicht zu bekommen. im baumarkt bekommst du dichtungsgummis für fenster und türen. wenn du handwerklich allerdings eher unbegabt bist, vermieter anrufen, problem schildern und um abhilfe bitte. fenster sind vermieter-sache.
Das ist aus der Ferne schlecht auszumachen. Kann von der Erneuerung der Dichtung bis zum Austausch des Fensters alles sein. Ich würde vorweg jedenfalls den Vermieter informieren und Abhilfe erbeten.