Ist ein "Aufdrücker" an Haustüren von Mietshäusern Pflicht?
Hallo. Ich lebe in einem kleinen Mehrfamilienhaus, dass keine Sprechanlage und keinen "Aufdrücker" für die Haustür hat. - Aufdrücker heißt ja, dass man per Knopfdruck von der Wohnung aus das Haustür - Schloss entsperren kann. Zum Beispiel kann man dann den Paketboten hereinlassen.
Bei mir bedeutet das, wenn ein Paketbote klingelt, muß ich schnell runter rennen, weil er sonst spontan meint, es wäre keiner da und dann schon weg ist, wenn ich unten bin.
Jetzt sagte mir jemand, so ein "Aufdrücker" (und Sprechanlage ?) wäre bei Mietshäusern Pflicht. Also der Vermieter müßte dafür sorgen, dass ein Aufdrücker da ist.
Stimmt das eigentlich ?
8 Antworten
Nein, es gibt für den Bauherrn/Vermieter dazu keine Verpflichtung.
Je nach Anzahl der Einheiten kann man auch eine Funkanlage anbringen (Funk Video Türsprechanlage Test 2021 ▷ die besten 5 im Vergleich (funkalarmanlagen-test.de))
Dazu gibt es keine Pflicht, sofern auch zu deinem Einzug kein Türöffner vorhanden war. Denn dann hast du die Wohnung in dem Zustand so angemietet und warst also mit der Eigenschaft einverstanden. Du hättest die Wohnung nicht mieten müssen, wenn das ein wichtiger Punkt gewesen wäre. Oder wenn du damals dringend eine Wohnung gebraucht hattest, kannst du dir jetzt in Ruhe eine andere suchen.
Selbstverständlich kann du den Vermieter fragen und in bitten nachzudenken, ob er eine Lösung anbieten kann. Vielleicht ist er nett und macht etwas. Aber du kannst es nicht erzwingen.
Nein, keine Pflicht.
Und zur Arbeitsweise der Paketboten: Alle haben längst die Anweisung, kontaktlos zu übergeben. Einmal kurz klingeln, Paket ablegen und wieder weg zum Nächsten. Das spart jede Menge Zeit und bewahrt vor Ansteckung. In der Zwischenzeit bekommt der Empfänger eine Meldung, dass sein Paket abgeliefert wurde.
Richtig. Das ist dann aber das Problem des Paketdienstes. Dieses Risiko wird bewusst einkalkuliert und versichert.
Wenn ich mir vorstelle, dass 1/3 der zu mir geleiferten Pakete bei der Zustellung beschädigt werden... Werden regelmäßig über den Zaun geworfen... Beschädigt. Im Regen abgestellt, Beschädigt.
Weiß nicht, wie das wirtschaftlich sein kann...
Laut der Info des Mieterbundes gibt es darauf keinen Anspruch:
Einen Anspruch auf den nachträglichen Einbau von einbruchshemmenden Fenstern oder Türen, Sicherheitsschloss, Türspion oder Gegensprechanlage haben Mieter nicht.
Quelle: https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-s/sicherheit.html
stimmt nicht
du hast OHNE gemietet - ein recht auf Nachbesserung besteht nicht
Muß man wissen ...
Vor der Haustür ablegen. Keiner zuhause ... geklaut