Spielzeug für Erwachsene im Schlafzimmer muß ich den vermieter zutritt gewähren
Ich habe erwachsenen spielzeug im schlafzimmer sowas wie liebesschaukel und so.
Jetzt will mein vermieter wohnungsbesichtigung am sonntag durchführen muss ich ihn ins schlafzimmer lassen
25 Antworten
Der Mieter ist Besitzer der Wohnung hat für diese das Hausrecht. Er entscheidet wer wann in die Wohnung darf oder nicht. Außerdem ist die Unverletzlichkeit der Wohnung vom Grundgesetz geschützt. Der Vermieter kann nur aus wichtigem Grund Zutritt verlangen, einfach so inspizieren, nach dem rechten schaun (Staub gewischt, Betten gemacht, Nachttopf geleert etc. geht nicht). Schau mal, ob überhaupt im Mietvertrag etwas zur Problematik steht. Mein Vermieter hat nicht einmal in über dreißig Jahren meine Wohnung "besichtigt".
Der Vermieter hat ein Recht, die Wohnung des Mieters nach vorheriger Ankündigung gelegentlich zu besichtigen. Sie haben Einfluß auf den Termin und können die Wohnung dann in einem nach Ihren Vorstellungen aufgeräumten Zustand präsentieren. Auf den Inhalt der Wohnung als solchen und den Ausstattungsgeschmack eines Mieters hat der Vermieter keinen Einfluß, soweit dadurch die Zweckbestimmung der Wohnung zu wohnwirtschaltlicher Nutzung nicht verändert wird.
Den wird er tunlichst erklären! Es ist nicht annzunehmen, dass ein Vermieter oder dessen Verwalter Wohnungsinspektionen aus "Tollerei" unternimmt; dazu besteht keine Veranlassung.
Man glaubt gar nicht was vermieter alles tun um ihre machtposition auszuspielen
Zweifelsfrei gibt hüben wie drüben vereinzelt kranke Hirne!
chermaus, du willst wohl nicht mit ihm spielen?
solche sachen kann man wegräumen!
du musst ihm nach terminabsprache zutritt gewähren, wenn er die wohnung verkaufen oder vermieten will. auch kannst du durch weigerung nicht die begutachtung von schäden bzw. ermittlung von sanierungsbedarf verhindern. wenn du rechtswirksam lt. mietvertrag die pflicht zur renovieerung hast, kann er auch zur begutachtung des r.zustandes in längeren zeitabständen kontrollieren.
Der Vermieter hat das Recht, regelmässig, allerdings nach Terminabsprache, Wohnungsbesichtigungen durchzuführen. Ich bin nicht ganz sicher, meine aber, dass es einmal pro Jahr sein darf. Selbstverständlich musst Du ihn dann auch ins Schlafzimmer lassen, wenn er es sehen will.
Grundsätzlich würde ich mich am Sonntag nicht durch so einen Besuch stören lassen, es sei denn, dass es wirklich unaufschiebbar dringend ist, aber das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich finde deine Frage interessant. Die könnte auch in die GF Aktion der peinlichen Situationen aufgenommen werden.
Ich würde dem Vermieter sagen, dass du ihn lieber nicht ins Schlafzimmer lassen möchtest, weil das deine Intimsphäre stört. Ist es dennoch nötig, würde ich die Gerätschaften zumindest abdecken.
das recht hat er nur mit GUTEM GRUND http://www.123recht.net/article.asp?a=31129&ccheck=1