Kann man sich als Mieter die Aufwendungen beim Gewähren einer Wohnungsbesichtigung durch Kauferinteressenten vergüten lassen?
Bei Aufwendungen denke ich unter anderem an Aufräum- und Reinigungsarbeiten, Freizeitausfall und den Totalverlust der Privatsphäre.
- Es sollen ja mir gänzlich unbekannte Leute in meine Wohnung kommen; also nicht mein Vermieter oder der Makler sonder wirklich Leute in einer großen Anzahl (6 sind angekündigt), die ich noch nie vorher gesehen habe und denen ich normaler Weise nie Einsicht in meine Privatsphäre mit all ihren Schwächen und Lächerlichkeiten geben würde.
- Ich muss hinterher reinigen.
- Ich muss während der geplanten gut 60 Minuten die Aufsicht führen, dass nichts gestohlen wird, dass nichts beschädigt wird, dass keine Photos gemacht werden, ich muss die Namen der "Besucher" dokumentieren ...
- Ich kann in der Zeit nicht arbeiten, was in sofern relevant ist, da ich Projektarbeiten mache mit Klienten und damit eine "übliche" Arbeitszeit nicht vorherzusehen ist.
Ich will den Eigentümer nicht daran hindern, seine wirtschaftlichen Interessen zu verfolgen; ich zahle ja auch immer schön pünktlich die Miete; aber wo wird hier mein Standpunkt berücksichtigt? Der Makler wird für die Zeit doch wohl auch bezahlt?
7 Antworten
Es sollen ja mir gänzlich unbekannte Leute in meine Wohnung kommen; also nicht mein Vermieter oder der Makler sonder wirklich Leute in einer großen Anzahl (6 sind angekündigt), die ich noch nie vorher gesehen
Ohne Vermieter oder Makler mußt Du keine Interessenten in die Wohnung lassen bzw. die Wohnung "vorführen".
Das ist Sache des Vermieters bzw. Maklers den er damit beauftragt hat und der Geld dafür bekommt.
Für die Tätigkeit der Wohnungsvorführung könntest Du tatsächlich eine angemessenen Bezahlung verlangen.
Oder darauf bestehen das bei künftigen Besichtigungen der Vermieter oder Makler dabei ist.
Massenbesichtigungen, z. B. 6 Interessenenten oder mehr, auf ein mal mußt Du auch nicht dulden.
Tut mir leid, dass ich mich so unklar ausgedrückt habe. Der Makler kommt natürlich auch.
Unsere Mieter bekommen eine Kleinigkeit an Weihnachten, zum Geburtstag mindestens eine Karte und wenn Sie uns einen besonderen Gefallen getan haben, lassen wir uns auch nicht lumpen. Z. B., wenn sie, ohne es zu müssen, für das Haus was besorgen oder entsorgen, Nachbarn zur Hand gehen, die mal eben Hilfe brauchen und einfach ein wenig mehr tun, als man normalerweise aus einem Mietverhältnis erwarten darf.
Wird im Lauf der Zeit auf diese Weise eine gute Beziehung aufgebaut und das muss keine persönliche Freundschaft sein, stellt sich die Frage gar nicht. Der Mieter läßt es zu, wenn Nachmieter die gekündigte Wohnung besichtigen wollen und er weiß von Anfang an, dass er danach auch was bekommen wird als kleine Entschädigung dafür, dass er Geduld und Zeit aufgewendet hat.
Ich weiß nun nicht, wie Dein Verhältnis zum Vermieter ist, aber da Du kein Recht auf eine Gegenleistung hast, könntest Du doch einfach mal den Vermieter vorsichtig fragen oder aufforderen, wenn er nach einem Besichtigungstermin fragt:
"Wenn es dann klappt mit dem Verkauf, dann läßt Du doch sicher was rüber wachsen, oder? Ich werd schon meines dazu tun!"
Ich denke, jeder Vermieter oder Makler versteht diesen Wink mit dem Zaunpfahl und sieht sofort den Mieter als seinen Gehilfen, wenn es darum geht, einen Verkauf erfolgreich zustande zu bringen. Ein Mieter, der bei einer Besichtigung anwesend ist, kann für einen Verkauf sehr förderlich sein und er kann auch, ohne dass er es durch direkte Handlungen zum Ausdruck bringt, einen Verkauf auch ganz schön behindern. Ein motivierter Mieter wird eher förderlich sein.
Sie haben schlicht die Vereinbarungen Ihres Mietvertages zu erfüllen. Weder der Vermieter Ihnen gegnüber noch Sie gegenüber dem Vermieter können irgendwelche Kostgen in Rechnung stellen oder solche gegenseitig aufrechnen.
Die Kostenvereinbarung zwischen Vermieter und Makler oder Makler und Mieter geht Sie nichts an!
Erweitern Sie Ihr Bewußtsein! - Lesen Sie Ihren Mietvertrag hinsichtlich des Betretungsrechtes der Wohnung durch den Vermieter oder seinen Beauftragten für den Fall, dass er die Wohnung verkaufen oder aufgrund erfolgter Kündigung neu vermieten möchte.
Von dem was ich erlebt habe, haben bislang Mieter noch keine Entschädigung erhalten. Ob entsprechendes zusteht: weiß ich nicht.
Allerdings:
Der Makler wird für die Zeit doch wohl auch bezahlt?
Nicht direkt: Der Makler bekommt eine Provision wenn er die Immobilie verkauft hat. Um sie verkaufen zu können, ist er natürlich bei den Besichtigungen dabei.
Mich würde es auch interessieren ob dem Mieter etwas zusteht.
Dies musst Du in der Tat erdulden. Als Mieter musst Du in begrenztem Rahmen Besichtigungen zulassen.
Aufräum- und Reinigungsarbeiten
naja, ob Du täglich aufräumst oder nur ein Mal im Monat ist Deine Sache. Du kannst Deine Wohnung auch zeigen, wenn sie aussieht wie eine Baustelle.
Ich muss hinterher reinigen.
das musst Du bei Besuch auch
ich muss die Namen der "Besucher" dokumentieren ...
musst Du nicht. Wenn Du das willst, ist das Deine Sache
Ich kann in der Zeit nicht arbeiten,
es steht Dir frei, die Termine in Deine Freizeit zu legen.
Wenn ich das richtig lese soll neuerprimat die Interessenten, ohne Beisein des Maklers oder Vermieters, durch die Wohnung führen.
Das muß sie/er nicht, weil nicht ihre/seine Aufgabe als Mieter.
Tut mir leid, dass ich mich so unklar ausgedrückt habe. Der Makler kommt natürlich auch.
das musst Du bei Besuch auch
Ja. Aber den hab ich eingeladen. Die Fremden habe ich nicht eingeladen, dass sind wenn dann Freunde vom Vermieter. Soll ich mal bei dem zu hause eine Besichtigungstour mir meinen Kumpeln machen, damit die beurteilen können, ob sie meinen Mietvertrag übernehmen?
Kaufinteressenten sind keine "Kumpel" vom Vermieter, sondern Kunden.
Als Mieter hast Du - in begrenztem Rahmen - dies zu dulden. Schließlich gehört die Wohnung immernoch Deinem Vermieter. Er hat ein berechtigtes Interesse daran, daß Interessenten sich die Wohnung ansehen können.
Du hast auf der anderen Seite auch das Recht, eine Nebenkosten-Abrechnung in den Räumen des Vermieters zu überprüfen. Dazu darfst Du dann auch seine Wohnung betreten.
Mir ist nicht bewusst das Prozedere im Vorfeld des Verkaufes im Mietvertrag geregelt wäre. Gibt es dazu eine üblihce Klausel?