Ich arbeite im Nachtdienst, welche Rechte habe ich als Mieter?
Ich bin Dauernachtwache, stelle meinen Tages- und Nachtrythmus nicht um, wenn ich frei habe. Bin letztes Jahr im März in eine schöne ruhige Gegend gezogen. In ein Zweifamilienhaus wobei die Vermieter unten wohnen. Das einzig laute sind meine Vermieter selbst. Beim "kennenlernen" bei der Wohnungsbesichtigung sagte ich, ich würde nur nachts arbeiten. Der Vermieter sagte, dass der Hund ab und zu bellt und die Kinder (16+18) manchmal laute Musik morgens beim fertigmachen hätten, was ja für mich nicht das Problem ist. Nun ist es so dass die Musik am Wochenende und in den Ferien bereits vormittags unter meinem Schlafzimmer mit ordentlich Bass aufgedreht wird. Ich habe Anfangs um Rücksicht gebeten und erst ab 14 Uhr mit der lauten Musik etc. tun zu können. Kein Entgegenkommen. Es ist ein älteres Haus, die Türen werden grundsätzlich geknallt und nicht geschlossen, wenn keiner zu Hause ist, jault der Hund, man hört die Musik selbst mit ohrstöpseln. Welche Möglichkeiten bzw. Rechte habe ich da? Der Mietvertrag beläuft sich auf zwei Jahre, kann ich vorzeitig ausziehen bzw.kündigen da es für mich mittlerweile nicht mehr zumutbar ist? Ich leide psychisch sehr darunter. Es vergeht kein Tag wo kein Krach gemacht wird. Teilweise habe ich das Gefühl mit Absicht.
7 Antworten
Was oft funktioniert, ist eine Mietminderung. 10% würde ich für angemessen halten...
Zum genauen Vorgehen am besten mal von einem Mieterverein beraten lassen, die Mitgliedsgebühr ist gut investiert.
Wichtig wäre, dass Du den Ruheanspruch als mündliche Nebenabrede zum Vertrag "verkaufen" kannst.
Sowas ist immer schwierig, da wird man erst angehalten nen lärmtagebuch undso zu führen. Das würde wahrscheinlich länger als 2 jahre dauern bis da rechtlich maßnahmen ergriffen werden.
Ich denke schon das du eher ausziehen kannst. Verbindlich kann ichs dir nicht sagen. Du könntest dir im Netz ein wenig was über entkopplung/kopplung von lautsprechern durchlesen und deinen Vermieter sagen das er das doch bitte machen soll. Ist für den natürlich auch mit kosten verbunden.
Du musst die 2 Jahre einhalten und Rücksicht auf Schichtarbeiter ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Die übliche Hausordnung sieht eine "Sonderbeachtung" von Nachtdienstlern nicht vor... Die üblichen Ruhezeiten und Lautstärken müssen jedoch immer eingehalten werden. - Was steht im Mietvertrag? - Das Problem ist, dass deine Vermieter auch die Eigentümer sind...
Eine Mietminderung kann möglich sein. Drohe das mal dem Vermieter an, und wenn er nicht darauf angeht, lass dich da mal anwaltlich beraten.