Ich arbeite im Nachtdienst, welche Rechte habe ich als Mieter?

7 Antworten

Was oft funktioniert, ist eine Mietminderung. 10% würde ich für angemessen halten...

Zum genauen Vorgehen am besten mal von einem Mieterverein beraten lassen, die Mitgliedsgebühr ist gut investiert.

Wichtig wäre, dass Du den Ruheanspruch als mündliche Nebenabrede zum Vertrag "verkaufen" kannst.

Sowas ist immer schwierig, da wird man erst angehalten nen lärmtagebuch undso zu führen. Das würde wahrscheinlich länger als 2 jahre dauern bis da rechtlich maßnahmen ergriffen werden.

Ich denke schon das du eher ausziehen kannst. Verbindlich kann ichs dir nicht sagen. Du könntest dir im Netz ein wenig was über entkopplung/kopplung von lautsprechern durchlesen und deinen Vermieter sagen das er das doch bitte machen soll. Ist für den natürlich auch mit kosten verbunden.

Du musst die 2 Jahre einhalten und Rücksicht auf Schichtarbeiter ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Die übliche Hausordnung sieht eine "Sonderbeachtung" von Nachtdienstlern nicht vor... Die üblichen Ruhezeiten und Lautstärken müssen jedoch immer eingehalten werden. - Was steht im Mietvertrag? - Das Problem ist, dass deine Vermieter auch die Eigentümer sind...

Eine Mietminderung kann möglich sein. Drohe das mal dem Vermieter an, und wenn er nicht darauf angeht, lass dich da mal anwaltlich beraten.