Sperrzeit beim Jobcenter wegen eigenkündigung / Wichtiger grund?
Hallo liebe community.
und zwar musste ich leider bei meinem arbeitgeber nach 2 tagen kündigen. ich bin nun 2 wochen arbeitslos und suche seitdem einen neuen job als gelernter schlosser. Momentan bin ich leider nicht krankenversicher oder besser gesagt "freiwillig versichert" und soll nun ab nächsten monat 170€ monatlich beitrag zahlen. Dies ist mir leider zu viel und somit musste ich leider Hartz 4 beantragen damit die versicherungsbeiträge gezahlt werden. nun kommt die sperrzeit in kraft da ich ja selbst gekündigt habe.
Ich habe über eine zeitarbeitsfirma bei einer wertstoff entsorgungsfirma gearbeitet. kurz gesagt ein typischer müllmann der die tonnen zum auto schiebt und bei der fahrt hinten draufsteht.
Ich muss ehrlich sagen das ich es mir einfacher vorgestellt habe. besonders was das stehen hinten drauf angeht. (ich musste viel papierkrams unterschreiben wegen gefahrbereich bzw das ich dauerhaft im gefahrbereich arbeite) ich bin zwischendurch öfters mit einem bein abgerutscht und echt panik gehabt das ich noch irgendwo unter die räder komme. Die schweren tonnen zwischen den parkenden hin und her zu schieben war auch sehr anstrengend und habe leider 2-3 autos erwischt. bei 30 km/h verging mir echt der appetit hinten drauf. diese 2 tage waren im großen und ganzen sehr belastend .
nun woltle ich fragen ob dies auch ein wichtiger grund ist und ob ich eine sperrzeit evtl nicht zu befürchten brauche
3 Antworten
In Deiner ganzen Beschreibung finde ich keinen wichtigen Grund für eine Kündigung.
Was hast Du Dir denn unter diesem Job vorgestellt? Das ist natürlich ein harter Job und kein Spaziergang. Das hättest Du bei ein wenig Nachdenken selbst herausfinden können.
Außerdem gibst Du nach 2 Tagen schon auf. Hast Du kein Durchhaltevermögen? Warum versuchst Du es nicht erst mal 4 Wochen und wenn es dann wirklich nicht geht, dann hörst Du auf.
Vom Jobcenter gibt es keine Sperren,die gibt es nur beim ALG - 1 von der Agentur für Arbeit,beim ALG - 2 vom Jobcenter käme dann nur eine Sanktion in Betracht !
Diese kann von 30 % der Regelleistung ( Regelsatz ) für 3 Monate bis hin zu 100 % gehen.
30 % würden in der Regel ab 25 sanktioniert und unter 25 dann 100 %,davon würden aber beim ersten Verstoß in der Regel die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nicht betroffen sein,wenn man in einer eigenen Wohnung lebt.
Dann würde diese direkt an den Vermieter überwiesen und dir würden für diese Zeit Lebensmittelgutscheine angeboten.
Würdest du noch unter 25 sein und bei deinen bedürftigen Eltern leben oder alleine mit Anhang,dann dürfte dein Mietanteil auch nicht gestrichen werden,selbst wenn du eine Sanktion von 100 % hättest.
Denn in diesen Fällen würden dritte durch die Sanktion bestraft und eine Sippenhaftung gibt es in diesen Fällen nicht,dann würde sich der Bedarf der übrigen BG - in diesem Zeitraum der Sanktion erhöhen.
Solltest du also einen wichtigen Grund haben,dann würde es auch keine Sanktion geben und ich würde sagen das dies ein wichtiger Grund war,denn du bist nicht verpflichtet vorher ein Praktikum zu machen,dafür gibt es ja die Probezeit.
Ich hätte mich aber an deiner Stelle kündigen lassen,der AG - wäre zwar in der Probezeit nicht verpflichtet Auskunft über den Grund der Kündigung zu geben,falls das Jobcenter nachfragen sollte,könnte es aber dennoch machen wenn du für diesen Job geistig und körperlich nicht geeignet bist.
Und das solltest du bei einer evtl.vorgesehenen Sanktion auch so begründen,dass du für diesen Job zumindest körperlich nicht geeignet bist und dann dürfte es auch keine Sanktion geben,denn so etwas darf nicht sanktioniert werden bzw. beim ALG - 1 dann zu keiner Sperre führen.
Normalerweise ist das kein wichtiger Grund. Du hattest vorher ein Praktikum machen sollen. Nun kommt es darauf an wie es die Berater sehen oder unter Umständen der Amtsarzt