Arbeitslosengeld trotz eigener Kündigung wg. Verschiebung des Familienlebensmittelpunktes

9 Antworten

Das kommt ganz darauf an, was "Verschiebung des Famililenlebensmittelpunktes" konkret heißt.

Wenn Du einfach nur mit Deiner Familie umziehen willst, weil Du an einem anderen Ort eine schönere, angemessenere Wohnung oder ein eigenes Haus gefunden hast und von da aus die Anfahrt zum Arbeitsort zu lang (also unzumutbar) ist, dann ist das kein Grund, der zu einer sanktionsfreien Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.

Wenn Du dagegen zu Deiner Familie ziehst, von der Du bisher getrennt gelebt hast, und kündigst deshalb Dein Arbeitsverhältnis, weil der Arbeitsweg unzumutbar lang ist, dann kannst Du das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne dass Du mit einer Sperre rechnen musst.

In diesem (zweiten) Fall ist es nicht erforderlich - wie in einigen Antworten behauptet -, dass Du Dich vorher um eine neue Arbeitsstelle am neuen Wohnort (sicher) in Aussicht hast!

Du solltest Dich deswegen aber unbedingt mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen!

putzfee1  26.01.2015, 11:37

Da wäre ich mir nicht so sicher.... lies dir mal meine Antwort durch!

Familiengerd  26.01.2015, 11:52
@putzfee1

Du hast die Sperre aber nicht bekommen wegen des Umzugs, sondern weil Du Dich im Wissen um die dadurch entstehende Arbeitslosigkeit nicht rechtzeitig bei der Arbeitsagentur gemeldet hast - das ist ein entscheidender Unterschied!!

Auf die Notwendigkeit der sofortigen Meldung beim Arbeitsamt - sobald man von einem zur Kündigung berechtigenden Umzug weiß - hätte ich in meiner Antwort hinweisen müssen!

Was heißt

bei Verschiebung des Famililenlebensmittelpunktes

???

Willst Du einfach unziehen und deswegen kündigen - gibt es eine Sperrzeit

muss der Partner mit der Firma mitziehen und der andere muss deswegen seine Arbeit aufgeben um mit der Familie mitzuziehen - gibt es keine Sperrzeit ....

also es muss einen wichtigen Grund geben ....

da gibt es die sperre von 3 monaten dann. ist ja auch normal. wenn du planst deinen lebensmittelpunkt woanders hin zu verlegen kannst du dich da auch vor der kündigung um neue arbeit bemühen. das sollte da im normalfall möglich sein.

Am sinnvollsten wäre es wahrscheinlich, du würdest dich bereits 3 Monate vor deinem Umzug arbeitssuchend melden, am Besten in dem Ort, wo du hinziehst. Mir ist nämlich das Gleiche vor 7 Jahren passiert: ich bin zu meinem Freund gezogen mit der Absicht, ihn zu heiraten und habe geglaubt, dass ich einfach zum Arbeitsamt gehen kann, um mich dort arbeitslos zu melden, damit ich Arbeitslosengeld bekomme, bis ich einen Job gefunden habe. Leider bekam ich damals dort die Auskunft, dass ich erst eine 3monatige Sperre bekomme, denn ich hätte ja gewusst, dass ich umziehe und deshalb meinen alten Job kündige. Demzufolge hätte ich mich eben 3 Monate vorher bereits arbeitssuchend melden müssen. Da ich vorher nie was mit dem Arbeitsamt zu tun hatte, wusste ich das natürlich nicht, aber Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe.

Du kannst dich aber auch beim Arbeitsamt erkundigen, wie es genau in deinem Fall ist.

dass man bei Verschiebung des Famililenlebensmittelpunktes bei einer Kündigung keiner Sperrzeit von 3 Monaten bekommt.

Das stimmt nicht. Du kannst auch wenn Du aus privaten Gründen umziehen möchtest, vorher vom alten Wohnort aus eine Stelle am Wunschwohnort suchen. Wenn man dann einen neuen Job gefunden hat, kann man den alten kündigen und umziehen.

Wenn man in Ruhe vor Ort suchen möchte, muss man sich dies leisten können, die drei Monate überbrücken können.

Ausnahme: Ein Arzt bescheinigt Dir, dass der Umzug und die damit verbundene Kündigung des Arbeitsplatzes wichtig ist, um die Gesundheit / Arbeitskraft des Mitarbeiters zu erhalten. Wenn jemand z. B. länger aus psychosomatischen Gründen krank geschrieben war, ist dies ein normales Vorgehen, welches dann keine Sperre mit sich bringt.