Sperrzeit bei personenbedingter Kündigung?
Hallo, ich habe heute die ausgefüllte Arbeitsbescheinigung von meinem Ex- Chef erhalten. Unter dem Punkt eine Sozialwahl wurde vorgenommen, steht ein Kreuz unter : entfällt bei personenbedingter Kündigung. Soll ich bei meinem EX- Chef um eine Korrektur bitten, bevor ich das beim Amt vorzeige? Ich habe Angst, dass ich dadurch eine dreimonatige Sperre erhalte.
2 Antworten
Grundlegend wäre hier mal zu erfragen, weswegen Dir überhaupt "personenbedingt" gekündigt wurde. Du könntest ja z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder altersbedingt zukünftig nicht mehr in der Lage sein, Deine Arbeit weiterhin im ( angemessenen ) Sinne der Firma genügend leistungsfähig auszuüben. Wenn also kein Grund in Deinem ( gewollten ) Verhalten für eine Kündigung vorliegt, so bekommst Du dafür auch keine Sperrzeit.
Hier kannst Du aber mal alles wichtige zum Thema "personenbedingte Kündigung " lesen...und EVENTUELL ist sie ja noch nicht mal rechtlich wirksam und somit anfechtbar .
http://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Personenbedingt.html
Wenn also kein Grund in Deinem ( gewollten ) Verhalten für eine Kündigung vorliegt, so bekommst Du dafür auch keine Sperrzeit.
Dann wäre es keine personenbedingte Kündigung, sondern eine verhaltensbedingte, die dann allerdings eine Sperre zur Folge hätte
Wen du die Kündigung nicht provozierst hast und dein Chef dich so gekündigt hat zb aus betrieblichen gründen gibt es auch keine Sperrzeit.!Du kanst zb auch bei der Gewerkschaft nachfragen oder bei der Rechtsauskunft im Amtsgericht das müste selbst die als aussage machen können..!
Wen du die Kündigung nicht provozierst hast und dein Chef dich so gekündigt hat zb aus betrieblichen gründen gibt es auch keine Sperrzeit.
Wenn die Kündigung "provoziert" wurde, wäre sie nicht personenbedingt, sondern verhaltensbedingt; eine personenbedingte Kündigung ist auch nicht betriebsbedingt.
Eine verhaltensbedingte Kündigung führt allerdings zu einer Sperre.