Kündigung weil ich in der Arbeit geklaut habe
Kündigung wegen Diebstahl mit einen Aufhebungsvertrag. Ich wollte fragen ob es eine Chance gibt. Das ich auf irgendeine Art, Weise im Rahmen irgendwelcher massnahmen auch immer....... ich die Arbeit wieder bekommen/aufnehmen könnte !!!!! Könnte mir echt in den ..... beißen oder mir selber eine reinhauen, weil mir die Arbeit echt spaß gemacht hat und ich da weiter Arbeiten will, was könnte ich jetzt machen das mein Ex-Chef mich wieder einstellt, ich würde alles in meiner Macht Stehende dafür tun das halbwegs frenünftig wäre.
17 Antworten
Du hasr doch noch die Wahrheit gesagt und deshalb haben sie noch einen Aufhebungsvertrag gemacht, so dass du keine Sperre vom Jobcenter bekommst.Sei dankbar dafür - du hast Glück gehabt. Such dir neue Arbeit - in der Firma kannst du eine Zukunft für dich vergessen.
Es gibt auch in Bezug auf einen Aufhebungsvertrag nach meiner Kenntnis Ausnahmen beim Jobcenter. Aber du hast insoweit Recht, als hier das Ende des Arbeitsverhältnisses allein in der Verantwortung des Arbeitnehmers liegt.
Deine Einsicht ist der beste Weg zur Besserung. Die kommt aber zu spät. Du kannst trampeln wie Du willst Dein Chef hat kein Vertrauen mehr zu Dir.
Ich denke nicht, dass du in dieser Firma weiter arbeiten wirst. Selbst wenn du etwas nur von geringem Wert entwendet hättest. Für den Chef mag der Schaden klein sein, aber das Vertrauensverhältnis ist zerstört. Entschuldigen würde ich mich persönlich, falls dein Chef dich noch anhören möchte. Denk daran, dass schon Mitarbeiter gekündigt wurden, weil sie in der Küche Lebensmittel, die eh entsorgt worden wären, gegessen haben. Für die Zukunft frage deinen neuen Chef, ob du Dinge günstig oder auf Ratenzahlung erwerben kannst. Der Chef bekommt beim Großhändler andere Preise und Rabatte, die er bei freundlichen Nachfragen bestimmt auch gerne an seine Mitarbeiter weitergibt, wenn sie es nicht übertreiben und diese Güter für den Eigenbedarf benötigen und nicht weiter verkaufen wollen. Bei uns ist das so!
Wenn dein Chef Gnade vor Recht ergehen läßt und das ein oder andere Auge zudrückt, geht es.
Ansonsten: Eine Kündigung wegen Diebstahls ist nicht anfechtbar.
du hast ja bereits vor einem Monat dazu zwei Fragen gestellt.
Offenbar hast du ja zwischenzeitlich dem Aufhebungsvertrag zugestimmt.
Damals angesprochen vor versammelter Mannschaft; Geschäftsleitung, Betriebsrat, etc. hast du zunächst den Diebstahl bestritten.
Ein erneutes Vertrauensverhältnis kann nicht wieder aufgebaut werden.
Mit den Konsequenzen, die aus deinem Handeln entstanden muss du klar kommen und solltest dich konzentrieren, schnellstens wieder einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Wie kommst du darauf,es gäbe bei einem Aufhebungsvertrag keine Sperre vom Jobcenter?Der Aufhebungsvertrag wird einer Eigenkündigung gleichgestellt.