Sperre im öffentlichen Dienst?
Heute meinte eine Arbeitskollegin, ich solle mir wegen meiner Befristung keinen Kopf machen, denn wenn mein Vertrag nicht mehr verlängt wird, dürfe angeblich die Insitution erst nach 6 Monaten Sperrzeit wem anders einstellen.
Davon hab ich noch nie was gehört und kann das gar nicht glauben. Hat sie wirklich recht? im Internet hab ich diesbezüglich nichts gefunden.
Dann würden ja Befristungen gar keinen Sinn machen, oder?
2 Antworten
Dein Vertrag läuft aus und fertig.
Natürlich dürfen sie danach jemand neues Einstellen, auch ohne Wartezeit.
Was anderes ist es, wenn du einen unbefristeten Vertrag hast und sie aufgrund von fehlender Arbeit Leute rausschmeißen müssen. Hier dürfen sie anschließend tatsächlich keine neuen einstellen, der deinen Platz besetzt. Denn dass hieße ja, das der Rauschmiss ungerechtfertigt war.
Also, sobald dein Befristeter Vertrag nur noch 3 Monate läuft, ab zum Arbeitsamt, dich vorsorglich Arbeitssuchend melden. Egal ob du dann tatsächlich eine Verlängerung bekommst oder eben nicht.
Das hab ich mir schon so gedacht, dass die Kollegin nicht recht hat. Danke für deine Antwort.
Was ist jetzt deine Frage? Es gibt je nach Haushaltslage der Behörde eine Regelung, dass frei werdende Stellen erst nach 6 Monaten wieder besetzt werden dürfen. Hierzu gibt es aber auch Ausnahmen.
Da aber der Stellenplan einer Behörde nur an Zahlen und nicht an Stühle geknüpft ist, frage ich mich, was deine Kollegin mit ihrer Aussage bezwecken will. Die Aussage ist also evtl. pauschal richtig, hilft dir aber nicht und muss nicht zwingend auf deine Stelle zutreffen. Ende der Befristung = rechtzeitig zum Arbeitsamt. Personalrat einschalten, den direkten Vorgesetzten "ans nahende Ende" erinnern.
Im Internet kannst du in Verbindung mit deiner Behörde und den Schlagworten Haushaltsgesetz und Wiederbesetzungssperre suchen, evtl im Dowloadbereich der Finanzverwaltung deines Landes, oder der entsprechenden Aufsichtsbehörde. Bezweifle allerdings dass du etwas aussagekräftiges findest.