sperre arbeitsamt wegen spielsucht?
Mein arbeitgeber möchte das ich kündige selbst.habe 2 x geld unterschlagen wegen spielsucht. habe für beide delikte einen darlehnsvertrag mit dem arbeitgeber geschlossen. was mir monatlich abgezugen wird.
Nun möchte der Arbeitgeber das ich selbst kündige. er meint aufgrund meiner spielsucht bekäme ich keien Speere (es soll Anträge dafür bei der Arge geben.
Bin seit April in Therapie die im oktober 2018 beantragt wurde.Der Arbeitgeber weiss
seitdem bescheid
Weiss nun nicht ob ich selbst kündigen sollte ohne eine Sperre zu bekommen.
Bin 53 und da wird es schwer einen job zu bekommen
7 Antworten
Dann rede mit Deinem Arbeitgeber. Such Dir ab heute eine neue Stelle. Du kannst dann kündigen, wenn Du was neues hast.
Dein Arbeitgeber lässt Dich dann sicher auch kurzfristig gehen, so dass Du keine Kündigungsfrist einhalten musst.
Du findest jedenfalls leichter was neues, wenn Du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, als wenn Du arbeitslos bist.
Das mag schon sein, dann soll eben der Arbeitgeber kündigen. Unterschlagung ist schließlich ein Kündigungsgrund.
Über eine Sperrzeit wird immer im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit entschieden. Ich würde da auf keinen Fall auf den AG hören, denn dieser entscheidet nicht. Eine Sperrzeit nach §159 SGBIII kann für bis zu 12 Wochen eintreten, wenn kein wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnises nachgewiesen wird. Du kannst bei der Agentur für Arbeit um eine Leistungsberatung bittet. Diese erfolgt innerhalb von zwei Werktagen telefonisch. Dabei wird dir mitgeteilt ob du mit einer Sperrzeit rechnen muss und welche Nachweise erforderlich sind.
Gesundheitliche Gründe können als wichtiger Grund anerkannt werden. Ob Suchterkrankungen ebenfalls darunter fallen hängt vom Einzelfall ab.
Die Arge, wie du oben geschieben hast, hat damit erstmal nichts zu tun. Die Arge ist der Ansprechpartner für ALGII (Hartz4). Für den Nachweis gibt es zwar ein Fragebogen, der ausgegeben wird, wenn du im Sperrzeitfragebogen zum ALG Antrag gesundheitliche Gründe angibst. Der Fragebogen für den Arzt ist aber nicht unbeding erforderlich.
Im Idealfall suchst du erst eine neue Stelle und wechselst nahtlos. Auch dabei kann dich dir Agentur für Arbeit unterstützen.
Kündige einfach nicht. Fertig. Und für Dinge die du vorher schon angestellt hast und mit deinem Chef ne Übereinkunft getroffen hast (Darlehensvertrag) , kann er dich nicht kündigen.
Von daher kündigst du einfach nicht und lässt dich kündigen. Sage deinem Chef, er möchte dich bitte ordentlich kündigen (außerordentlich dürfte nicht mehr gehen - wegen der Unterschlagung habt ihr ja schon einen Darlehensvertrag).
Wenn du kündigst, bekommst du eine Sperre - dein Arbeitgeber sucht lediglich einen leichten Weg dich loszuwerden.
Dem muss man aber nicht nachkommen. Der AG hätte bei der ersten Unterschlagung fristlos kündigen können. Das hat er jedoch verpasst. Nun muss er ihn halt ordentlich kündigen oder auf die nächste Verfehlung warten...
Eben - auch wenn der Wunsch des Arbeitgebers grundsätzlich nachvollziehbar ist, wäre es dumm sich als Arbeitnehmer in diese Situation zu bringen.
Was ja bei 2x Unterschlagung durch AN irgendwie auch kein Wunder ist..
Du wirst mit großer Wahrscheinlichkeit eine Sperre erhalten. Kündige daher auf keinen Fall selber. Wenn dein Chef dich nicht mehr haben will dann muss er schon selber kündigen. Lass dich da nicht unter Druck setzen.
Nach wie vor bestehen hier anscheinend massive Probleme - ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, sich zum jetzigen Zeitpunkt in ein neues Arbeitsverhältnis und damit auch in eine Probezeit zu begeben.