Sperre ALG I trotz ärztlichen Attestes bei Eigenkündigung?
Ich befinde mich momentan in der Probezeit. Bereits jetzt kann ich sagen, dass mein Arbeitgeber purer Mobber ist. Ich habe inzwischen Depressionen und möchte morgens am besten im Bett liegen bleiben, nichts macht mehr Sinn :*( Ich möchte zu einer Psychologin gehen und mein Problem schildern. Meine Frage ist, wenn ich aufgrund dieser Umstände krank bin und an Depressionen leide, meine Psychologin das auch schriftlich bescheinigt und zu einer Kündigung rät - habe ich dann keine Sperre (12 Wochen) beim Arbeitsamt durch Eigenkündigung? 2 Frage: Sollte ich erst zum Arzt gehen und erst danach kündigen oder umgekehrt? Wie sollte man sich am besten verhalten? Ich bin schon auf der Suche nach neuem Job, sehr aktiv sogar. Die Arbeit hier wird unerträglich, ich halte es psychisch nicht lange aus. Ich habe aber auch Existenzängste wenn ich selber kündige. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Vor diesem Job habe ich jahrelang als Angestelle woanders gearbeitet. Danke für eure Hilfe im Voraus!
3 Antworten
Lass dir diese Depressionen von deinem Arzt bestätigen und dich krank schreiben. Das ganze kannst du dir als Erklärung vom Arzt aushändigen lassen.
Dann kündigen und das Arztschreiben an deinen ALG1 Antrag anhängen.
Im Normalfall wird das anerkannt. Wichtig ist, dass in dem Arztschreiben steht, dass er dir zu einem Arbeitsplatzwechsel rät oder dergleichen.
Der erste Weg führt zum Hausarzt.
Wenn du Arbeitsunfähig bist, gibt es dafür Krankmeldungen. Niemand zwingt dich krank zur Arbeit zu gehen. Glaube mal wieder kaum ein Wort.