ALG I trotz Eigenkündigung wegen Psychischer Belastung?
Ich habe Anspruch auf ALG I da mindestens 12 Monate eingezahlt. Ich bin stänidger Psychischer Belastung meines Arbeitsgebers ausgesetzt. Wenn ich jetzt kündige und mein Arzt mir Bescheinigt, dass ich diesen Beruf in nicht fortsetzen kann, bekomme ich trotzdem mein volles ALG I?
8 Antworten
Du solltest nicht kündigen. Dafür gibt es keinen Grund.
Du bekommst, solange Du krank bist Krankengeld. Die ersten 6 Wochen gibts Geld von deinem Arbeitgeber, danach direkt von der Krankenversicherung.
Ich habe eben gelesen, dass man dann nach 78 Wochen vom Arbeitgeber gekündigt werden kann. Aber da das dann nicht selbst verschuldet ist, bekommst Du dann auch normales Arbeitslosengeld.
Du musst dich einfach von deinem Hausarzt oder einem Psychiater krank schreiben lassen. Und fertig.
Hatte das auch mal. Bei mir lief das so.
Du solltest das ganze vorher in einem persönlichen Gespräch bei der Agentur für Arbeit klären, auch wenn es in der Regel keine Sperre geben darf wenn du nachweisen kannst das du aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hast bzw.einen anderen wichtigen Grund dafür hattest.
Ob dir dann das volle ALG - 1 zustehen würde bzw.überhaupt etwas zustehen würde kommt auf die Verfügbarkeit an, wärst du nicht verfügbar, dann stünde dir gar nichts zu, verfügbar müsstest du in der Woche min.für 20 Stunden sein.
Würdest du angenommen deinen ALG - 1 Anspruch aus einer Vollzeitbeschäftigung erworben haben und dem Arbeitsmarkt dann nur noch zu 50 % zur Verfügung stehen würdest, dann würde auch dein Anspruch um 50 % gekürzt.
Eine Eigenkündigung gilt in der Regel als Selbstverschuldung der Arbeitslosigkeit und geht daher mit einer Sperrzeit einher. Soviel die Regel.
Es gibt die Ausnahme wenn die Kündigung aus Notwehr erfolgt etwas bei Mobbing.
Allerdings ist so etwas immer mit Vorsicht zu genießen. Du bist in der Nachweißpflicht. Heißt du musst vor deiner Kündigung mit deinem Arzt sprechen und brauchst ein entsprechendes Attest von ihm das die Arbeit dich krank macht + du musst eine entsprechende Beratungsstelle aufgesucht haben dir deinen Gesprächstermin schriftlich bestätigen lassen und im Besten Fall sogar inhaltliche Angaben zum Gespräch machen.
Du solltest jetzt und nicht erst nach Kündigung mit deinem Arzt sprechen und Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen. Dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn du erst kündigst und dann zum Arzt gehst sowie dann erst die Agentur für Arbeit darüber informierst kann das ziemlich nach hinten los gehen und ich meine zwölf Wochen Sperrzeit nach hinten los.
Du brauchst eine Bescheinigung von Deinem Arzt! Dann musst Du zum Gutachter! Der muss die Problematik akzeptieren, aber wenn er Dich als berufsunfähig erklärt gibts kein ALG 1. Er muss Dir bescheinigen, das Du nach entsprechender Therapie wieder, ggfs. mit Einschränkungen, wieder arbeitsfähig bist! Ansonsten gibts kein ALG1! Oder Du bittest Deinen Arbeitgeber Dir zu kündigen! Allerdings gibt es nach meiner Info nach 12 Beitragsmonaten auch nur sehr kurz ALG1!
Soweit ich weiß, gibt es bei Eigenkündigung kein ALG 1. Das spielt auch keine Rolle, daß du 12 Monate eingezahlt hast.
Der Arzt kann dir auch nicht einfach bescheinigen, daß du den Job nicht mehr ausführen kannst. Das kann nur ein Gutachter. Dann kannst du eine Umschulung machen .
Das kann dir dein Sachbearbeiter beim Jobcenter genau sagen.