Hausverkauft innerhalb 10 Jahre, nachdem Schwester, dem Bruder seinen Teil ausgezahlt hat!?

2 Antworten

Vorab: Haus ist vermietet - keine eigenen Wohnzwecke !?


Beide Hälften sind m.E. gesondert zu beurteilen

§ 23 Abs. 1 Satz...

3 Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung oder die Überführung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen.
4 Die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft gilt als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter.

  • - die vom Bruder erworbene Hälfte führt beim Verkauf zu einem stpfl. Veräußerungsgeschäft (2 Mio x 50 % minus 200.000 = 800.000 "Gewinn" ggfls zzgl.AfA) Hinsichtl. der anzusetzenden Höhe wäre mglw. strittig, ob die Übernahme vom Bruder seinerzeit aufgrund des geringen Kaufpreises nur teilentgeltlich erfolgte (die Schwester also quasi einen Teil der brüd. Hälfte von diesem "geschenkt" bekam)
  • - Hins. der geerbten Hälfte: hier wären für die Prüfung der 10J.-Frist die Besitzdauer der Schwester und des Erblassers zusammenzurechnen

Allerdings wurde offenbar die vorweggenommene Erbfolge praktiziert. Anders als beim normalen Erbfall werden dabei häufig von "Erben" bestimmte Gegenleistungen wie lebensl. Wohnrecht, Pflege, Taschengeld o.ä. vertraglich eingeräumt. Diese wären ggfls. zu kapitalisieren und machen aus dem beschriebenen Erbfall einen teilentgeltlichen Erwerb! Für diesen Prozent-Teil würde die o.a. Zusammenrechnung dann steuerschädlich entfallen.

Die 200.000€ sind aber nur entstanden, da es noch eine weitere, unbekundete Verrechnung gab

1. Die Details könnten m.E. durchaus relevant sein
2. Das Wort "unbekundet" kenne ich nicht (ist evtl "nicht urkundlich" gemeint)?


FamHoechster 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 15:02

Richtig, ich meine eher "nicht urkundlich".

So habe ich das auch beinahe befürchtet. Und ja, es war nie selbstgenutzt in irgendeiner Art und Weise, wurde außschlielich vermietet.

Ist aber nicht weiter wild, da das Haus nicht notgedrungen verkauft werden muss. Dann lieber die 10 jahre abwarten (sind ja nurnoch 3), dann ist man auf der sicheren Seite!

NickgF  27.08.2015, 22:40
@FamHoechster

Danke für deine Rück-Info

Betrachte meine Antwort bitte nur als eine völlig unverbindlicheThese!

Wie man an den spärlichen Antworten sieht, ist es mit den verschiedenen Details sicher keine alltägliche 0815-Angelegenheit.

Besser (d)einen Steuerberater dazu befragen

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, beim zuständigen Finanzamt  zu einem Rechtsproblem eine sog. "Verbindliche Auskunft" gebührenpflichtig zu beantragen. An seine Beurteilung ist das Amt später - bei Verfahrensweise exakt wie beschrieben - gebunden

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/abgabenordnung/auskunft/

Der Bruder tut mir Leid! Diese 20000€ sind gegen die 2mio nix! Also er könnte klagen und hätte sogar mit einem guten Anwalt eine Chance nen Anteil des Geldes zu bekommen. Natürlich würde er nicht die Hälfte bekommen und auch keine 250000! Die Schwester muss aber eine Hexe sein wenn sie das Elternhaus Verkaufen will.

FamHoechster 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 13:10

Ich hoffe mal nicht, dass deine Art, die des Forums wiederspiegelt! Tut mir leid, dass ich ausfallend werde, aber diese Antwort mir persönlich gegenüber, und du würdest heulend am Boden liegen und dich vor Schmerzen in deinem Urin krümmen!

Keine Ahnung vom Sachverhalt, aber schlaue Sprüche klopfen wollen! Wie ich bereits oben geschrieben habe, wurde der Kaufpreis der 50% mit anderen erbrechtlichen Angelegenheite verrechnet! Die 200k und die 2 Mio. habe ich nur angegeben, damit man sehen kann, dass bei einem Verkauf, das Finanzamt da definitiv etwas zu versteuern hätte!

Weiter möchte ich jetzt auf dieses dumme Geschwafel nicht eingehen!