Anschrift bei Schriftlichem Vertrag?

4 Antworten

Nein, das stimmt nicht. Ein Handschlag oder ein Kopfnicken tuts auch. Notfalls auch Rauchzeichen, Hauptsache, man einigt sich. Verträge müssen, bis auf wenige Ausnahmen, gar nicht schriftlich abgefasst werden. Jeden Tag, wenn du etwas einkaufst, schließt du einen Vertrag.

Wenn man einen Vertrag aber gerichtsfest machen will, sollte man schon aufschreiben wer den Vertrag mit wem schließt.

Nein, das stimmt nicht.

Für einen Vertrag braucht es lediglich zwei übereinstimmende Willenserklärungen, wie es so schön im Rechtsdeutsch heißt.

Er muss, rein rechtlich, im Regelfall nicht schriftlich festgehalten werden und er muss auch sonst keine besonderen Angaben enthalten.

Es gibt Ausnahmen mit einer sogenannten Schriftformerfordernis, zum Beispiel bei Immobiliengeschäften (zusätzlich müssen die auch noch notariell beglaubigt werden) oder bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.

Natürlich macht es Unabhängig von der Rechtslage trotzdem Sinn Verträge schriftlich festzuhalten um auch im Zweifelsfall irgendwas belegen zu können.

Genauso macht es auch Sinn Namen & Anschrift der Vertragsparteien festzuhalten, damit keiner sagen kann "Da war ja ein anderer Hr. Schmidt" gemeint.

Aber müssen tut man nichts.

Es muss zum Abschluss eines Vertrags zwischen den Vertragspartnern lediglich Einigung über die essentialia negotii erzielt werden. Dazu gehöret grundsätzlich auch, wer Vertragspartner werden soll.

Bei den meisten alltäglichen Kaufverträgen ist das aber aus den Umständen erkennbar.

Bei jedem? Nein :D Wie soll das bei mündlichen oder konkludenten Verträge auch gehen?