Sattelverkauf von Privat - Muss Verkäufer Rücknahme akzeptieren
Hallo, folgender Fall liegt vor:
Verkäufern ( V ) und Käufern ( K ) treffen auf einer Socialplattform aufeinander. K hat ein Sattelproblem und bekommt keinen Sattler her. V schlägt einen Sattler vor der V selber geholfen und gut beraten hat. In Privaten Nachrichten hat V K die Kontaktdaten gegeben.
Im Nachgang hat V K einen Sattel angeboten, den der Sattler kennt.
Es wurde ein Leihvertrag gemacht, K hat den Sattel zur Probe geholt und einen Termin mit dem Sattler vereinbart um zu sehen ob der Sattel für das Pferd von K passt.
An dem Sattlertermin, der V bekannt war, wurde festgestellt bzw hat V dies erfragt, dass der Sattel grundsätzlich passt allerdings die Polsterung gemacht werden muss. Auf dies hat V allerdings auch schon vorher darauf hingewiesen.
V und K haben daraufhin noch Preisverhandlungen geführt, am Ende wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. 2 Tage nach dem Sattlertermin und den Preisverhandlungen wurde der Kaufvertrag persönlich bei V im Stall von K unterschrieben, der Vertrag wurde ihr vorher schon zugeschickt zum lesen.
Im Vertrag wurde Ratenzahlung vom Kaufpreis ( 900 € ) vereinbart. Bei Kaufvertragsunterzeichnung wurden 250 € gezahlt, Anfang Februar sollte eine Rate mit 300 € und im März der Rest mit 350€ bezahlt werden.
Der Vertrag wurde am 11.01.2014 unterzeichnet, der Sattlertermin war am 09.01.2014.
V hat K am 06.02.2014 angeschrieben da die vereinbarte Rate nicht eingangen ist. Auf mehrmaliges Anschreiben hat K erst am 09.02.2014 reagiert und nur gesagt sie sei auf Kur gewesen und nicht mehr. V hat dann daraufhin gewiesen dass die Rate 2 Tage später ( genaues Datum angegeben ) auf dem Konto zu sein hat sonst sind rechtliche Schritte zu erwägen. Auch hier kam von K keine Antwort. Erst am Tag des Fristendes kam von K eine Nachricht sie zahlt den Sattel nicht bzw vorerst nciht da er nicht (mehr ) passt und der sattler kommt um zu prüfen ob er passend gemacht werden kann. Im Nachgang kam heraus dass K den Sattel bereits beim Anprobieren durch den Sattler hat ändern lassen wovon V nichts wusste. K verlangt von V die Rücknahme des Sattels.
Wie ist hier die Lage?
Muss V den Sattel zurück nehmen obwohl der Kaufvertrag bereits unterzeichnet wurde nachdem ein Sattler sein ok für K gegeben hat? Es liegt ja kein Fehler oder Mangel am Sattel vor wieso er nicht passt und der Sattel wurde zur Probe mitgegeben und probiert und erst nach 4 Wochen und mehrmaligem Schreiben hat K erklärt der Sattel passt nicht.
Danke für eine Einschätzung!
5 Antworten
wenn du magst, nimmst du dir einen anwalt, der den käufer zivilrechtlich belangt.. ausgang ungewiss.. zunächst hast du erst mal für die anwaltskosten in vorlage zu treten.
Muss nicht zurückgenommen werden.
Vielen Dank schon mal für die ersten Antworten.
Rechtsschutzversichert bin ich, von dem her stören mich die anfallanden Anwaltskosten eher wenig.
Zurücknehmen möchte ich den Sattel schon alleine deswegen nicht, die die Käuferin den Sattel ja bereits hat veränder lassen! Ich kann den Sattel ja nicht einmal mehr selber nutzen wenn ich wollte und die ganze Zeit am Sattel die Kammer ändern ist nicht sinnvoll und besser wird er davon nicht.
Allein aus dem Grund möchte ich nicht. Vor allem habe ich den Sattel ja verkauft da ich mir einen neuen gekauft habe und mit dem Verkaufserlös den neue finanziert habe.
Persönliche Meinung: Nimm den Sattel zurück, lass dir aber schriftlich bestätigen, dass du die Anzahlung einbehalten wirst. Denn hier liegt definitiv ein Versäumnis des Käufers vor. Und private Käufe schließen eine Rücknahme meistens sowieso aus.
Rechtlich: Nein der Verkäufe muss den Sattel nicht zurücknehmen. Wie gesagt, schließen private Käufe eine Rücknahme aus, ausser es ist anders schriftlich festgehalten. Und da hier zudem eine Probe stattgefunden hat und dergleichen, dürftest du auf der sicheren Seite sein.
Viel Erfolg!
Wenn der Vaufvetrag unterschrieben ist und das verkaufte Produkt keine versteckte Mängel aufweist, ist dieser einzuhalten. Wenn vor vertragsabschluß ein falsches "Gutachten" vom Käufer eingeholt wurde, ist das nicht des Verkäufers Schuld.