Hafte ich für einen Mangel, der nach der Wohnungsabnahme entdeckt worden ist?

4 Antworten

Die Aussenfläche der Wohnungseingangstür ist nicht Mietgegenstand. Jeder Hausbewohner kann da Schäden verurschen. In deiner vorangegangenen Frage hast du dazu aber nichts gesagt und so den Eindruck erzeugt, dass es sich um eine Innenraumtür handelt.

Iggynator 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 15:35

Okay, dann hätte ich es besser formulieren müssen. Es handelt sich um die Eingangstür, und der Schaden ist an der Innenseite, also an der Seite in der Wohnung.

Gerhart  06.01.2022, 15:36
@Iggynator

Dann ist meine Antwort auf die erste Frage trotzdem gültig.

kannst du durch Fotos ect schlüssig beweisen dass dieser Schaden nicht schon vor jetzigem Mieter war ?
Wenn dieser erklärt nie einen Schaden verursacht zu haben könnte dieser auch von vorherigem Mieter entstanden sein.
Außentüren sind in erster Linie sowieso Sache Vermieter außer er kann schlüssig beweisen dass diesen Mieter verursacht hat

Nur weil der Schaden nicht entdeckt wurde, ist ja trotzdem in deinem Mietzeitraum entstanden und folglich haftest du auch dafür.

Iggynator 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 17:38

Hey, mir ist der Mangel nie aufgefallen, ich habe nie irgendwas durch die Tür getragen, weil ich eine Terasse hatte. Mir fällt auch keine Situation ein, in der ich da etwas beschädigt haben könnte. Kann genau so gut von meinem Vormieter sein, und da mir der Mangel auch nie aufgefallen ist, hat es mich anscheinend auch nie gestört.

Still  06.01.2022, 18:12
@Iggynator

Du hast damals offiziell die Wohnung ohne Mangel übernommen. Ist das denn ein so versteckter Mangel, dass er nie auffallen konnte. Wie glaubhaft ist es , dass du diese Tür nie benutzt haben willst??

Iggynator 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 18:20
@Still

ich habe die Tür natürlich genutzt, aber ich habe keine Wolverine Krallen oder ähnliches, womit ich die Tür zerkratzt haben soll. Es ist mir nun mal nie aufgefallen, wo ist denn dein Problem? Dabei geht es eigentlich nur, ob ich dafür haften muss oder nicht, unabhängig ob ich den Mangel bemerkt habe oder nicht. Du kannst in meiner letzten Frage, die ich oben verlinkt hab, das Foto des Mangels sehen.

Still  06.01.2022, 18:24
@Iggynator

Sorry, aber wenn du das bei der Wohnungsübernahme nicht bemängelt hast, dann war es auch nicht da.

Und was soll da nun gemacht werden? Neu lackiert oder Foliert?

Warum hast du nicht deine PHV eingeschaltet?

Iggynator 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 17:39

Was genau gemacht werden soll, weiß ich nicht. Jedenfalls wird die Tür nicht komplett neu ersetzt.

albatros  06.01.2022, 17:50
@Iggynator

Das wäre auch unverhältnismäßig und nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgend.

Hast du deine Versicherung informiert? Die würde festlegen, was angemessen wäre

Iggynator 
Beitragsersteller
 06.01.2022, 17:52
@albatros

Als ich das erste Mal mich an die Community gewendet hab, schrieb jemand, dass die Haftpflicht diesen Schaden nicht zahlen wird. Sollte das nicht stimmen, dann werde ich mich eben an die Versicherung wenden und versuchen, dies mit denen abzuklären.

albatros  06.01.2022, 18:40
@Iggynator

Ich sehe keinen Grund. Sie wird lediglich die Leistung minimieren,/optimieren, dem müsste sich der Vermieter fügen.

Es gilt auch der Grundsatz, das Abnutzung oder Zustandsverschlechterung der Mietsache (bei vertragsgemäßem Gebrauch) mit der Miete abgegolten sind.

Das wäre zu beurteilen.