Sparda Bank: Akzeptiert keine notariell beglaubigte Vollmacht
Muss nach dem Tot meiner Mutter nun die Bankgeschäfte für meine Oma regeln .
2x bei der Sparda angerufen, bzw. persönlich vorgesprochen, wie ich vorzugehen habe. In beiden Aussagen wurde gesagt, ich benötige eine notariell beglaubigte Vollmacht.
Ich als mit dem Notar zur Oma, alles beglaubigt und beurkundet. Heute laufe ich damit bei der Sparda abermals auf, und man will das nicht akzeptieren. Nur ihr eigenes Formular würden sie akzeptieren. Davon hatte man mir aber nichts gesagt bisher.
Frage: Dürfen die das, oder kann ich notfalls mit einem Anwalt einklagen, dass ich dort als Bevollmächtigter für das Konto eingetragen werde?
3 Antworten
Gerne kannst du denen mit Anwalt drohen, denn das ist zweifellos illegal!
Die müssen laut Gesetz bereits eine normale Vollmacht akzeptieren, und damit natürlich erst recht eine notariell beglaubigte Vollmacht!
geh noch mal "ohne" beglaubigte Vollmacht hin, und lass dir !noch einmal! sagen dass du eine notariell beglaubigte Vollmacht brauchst. Lass dir das schriftlich geben und zieh danach! die notariell beglaubigte Vollmacht aus der Tasche.
fertig
gute idee. ich teste mal. einige mitarbeiter der sparda bank haben auch anscheinend noch nie beglaubigte urkunden je gesehen. man hat nicht mal die plombe mit dem band erkannt...
Bereite Dich als mal vor wenn die Oma stirbt. Die Erben werden ganz schönen Ärger haben bis sie die Geschäftseinlage ausgezahlt bekommen. Das kann gemäß den Satzungen der Sparda bis zu zwei Jahre dauern. Und nach der Kündigung gibt es während der Wartezeit keine Zinsen.