notariell beurkundete vollmacht?
Hallo, ich habe einen Freund dessen Schwester in Italien lebt. Die beiden haben ein Haus in Italien geerbt. Die Schwester möchte das Haus verkaufen und benötigt eine Vollmacht von ihm. Meine Frage wäre muss es eine notariell beurkundete vollmacht sein ? Kann man eine Vollmacht einfach selber ausstellen ? Und wenn es eine notariell beurkundete Vollmacht sein muss welche Daten benötigt der Notar von mir für die Vollmacht ? Ich kenne mich leider in dem Gebiet überhaupt nicht aus.
Liebe Grüße
3 Antworten
Die Schwester, die in Italien lebt, sollte wohl selbst am besten wissen, welche Art von Vollmacht sie braucht, sonst muss sie sich eben vor Ort erkundigen. Ich denke, dass eine notarielle Vollmacht notwendig ist, und zwar mit einer beglaubigten Übersetzung in die italienische Sprache. Am einfachsten wäre es, das Ganze mit einem Urlaub in Italien zu verbinden, dann erspart man sich den Aufwand mit der Vollmacht und der Übersetzung.
Die Frage ist nicht auf die Schnelle zu beantworten.
Wo wurde das Nachlassverfahren bearbeitet? In Deutschland? Dann benötigt man zuallererst mal ein Europäisches Nachlasszeugnis, um die Rechtsnachfolge nachzuweisen.
Beim Verkauf einer Immobilie läuft es in Italien ähnlich wie in Deutschland, d.h. der Kaufvertrag läuft über einen italienischen Notar. Es wäre daher sinnvoll, über diesen zu klären, ob eine notarielle Vollmacht benötigt wird oder ob eine privatschriftliche Vollmacht ausreichend ist (für Immobiliengeschäfte ist dies meist nicht der Fall).
Notarielle Vollmacht: da muss dein Freund eben zum Notar gehen und seiner Schwester eine Vollmacht erteilen, die der Notar beurkundet. Benötigt wird hierfür im Regelfall nur der Ausweis.
Privatschriftliche Vollmacht: kann von jedem selbst erteilt werden, Schriftform ist ausreichend.
Das hängt davon ab wie das in Italien gehandhabt wird, bzw. von der Rechtslage dort.. Um sicherzugehen solltest Du zum Notar gehen, so teuer ist das nun auch wieder nicht.