Notargebühren Schenkung: Vertragsunterzeichnung an zwei Orten
Hallo,
Es soll eine notariell beurkundete Schenkung stattfinden. Schenker und Schenkungsampfänger sind aber an zwei Orten in Deutschland und können sich aus Altersgründen nicht an einem Ort treffen. Auch Bevollmächtigten soll dies nicht zugemutet werden.
Beim Schenker ist sicher eine notarielle Belehrung und eine notarielle Unterschrift notwendig. Doch wie sieht es beim Schenkungsempfänger aus?
Braucht man dabei überhaupt eine notariell beglaubigte Unterschrift? Und falls doch, braucht man eine entsprechende Belehrung über den Vertrag?
Wir wollen ja möglichst nicht für eine Leistung die doppelte Gebühr bezahlen, wegen der zwei Notare, die möglicherweise involviert sind.
2 Antworten
Dein Fall ist gar nicht so unüblich, wie du vielleicht denkst. Der Notar beurkundet mit einem Vertragsteil den Vertrag. Er schickt dann einen Genehmigungsentwurf an den nicht anwesenden Vertragsteil, damit er seine Unterschrift bei einem Notar bei sich in seiner Nähe leisten kann. Eine notarielle Beglaubigung ist zwingend notwendig, sonst kann die Eigentumsumsumschreibung im Grundbuch nicht erfolgen.
Eine Belehrung bei dem genehmigenden Vertragsteil ist nicht erforderlich. Eine Genehmigung bedarf nicht der Form der Schenkung (= Beurkundung), daher reicht die notarielle Beglaubigung aus, bei der lediglich bestätigt wird, dass Person X unterschrieben hat. Wenn der andere Teil also auch Fragen zu dieser Urkunde hat, dann sollten die am besten mit dem beurkundenden Notar (telefonisch, schriftlich) geklärt werden.
Die Kosten richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Es fallen insgesamt mindestens (kommt immer drauf an, ob es noch Besonderheiten gibt) 3 Gebühren an - Beurkundungsgebühr (20/10), Genehmigungsentwurfsgebühr (5/10) und die Beglaubigungsgebühr beim anderen Notar (1/4).
Bei einem Wert von 100.000 € sind das dann also 414€, 104 € bzw. 52 €, immer zzgl. Auslagen und MwSt.
Wenn du die genauen Gebühren wissen möchtest, dann nenn noch den Verkehrswert des Objekts. ;)
Es ist nicht die doppelte Gebühr, aber dafür spart man ja die Fahrtkosten.
Dienstleistungen kosten immer mehr als die Eigenleistung. Nur wenn eine notarielle Beurkundung notwendig ist, muss man eine der beiden Lösungen wählen.Ausserdem kann jeder seinen eigenen Termin vereinbaren und der Zeitverlust fält auch weg. Ich denke präzieser geht es nicht.
Danke für Deine Bemühungen, elektrofrickel! Was Du schreibt ist mir bereits bekannt.
Der Satz mit den präziseren Antworten war nicht gegen Dich gerichtet, sondern ich wäre eben sehr interessiert an präziseren Angaben zur Höhe der Gebühren.
Danke für die Antwort. Klar spart man die Fahrtkosten, doch die sind viel geringer als die Notarkosten.
Daher wären präzisere Antworten gerne gesehen!