Spannungsriss im Ceranfeld? Ist der Mieter haftbar?
Hallo,
mit Entsetzen habe ich feststellen müssen, dass mein Ceranfeld plötzlich einen langen Riss von oben rechts nach unten links aufweist. Mir ist nichts heruntergefallen, ich habe nichts Kaltes auf die heiße Platte gestellt o.ä. Es muss sich wohl um einen Spannungsriss handeln.
Nun meine Frage: muss mein Vermieter für ein neues Ceranfeld aufkommen? Schließlich ist es ja nicht mein Verschulden. Oder muss ich dafür aufkommen? Ich habe zwar eine Haftpflicht- und Hausratversicherung, allerdings beide ganz frisch (vor 14 Tagen) abgeschlossen und Glas/Ceranfeld ist nicht extra versichert!
Ich würde mich sehr über fachkundige Antworten freuen! Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
Da wohl der Herd zur Mietsache gehört und hier keine Kleinreparatur in Betracht zu ziehen wäre, ist der Vermieter in der Pflicht, insofern vertragsgemäßer Gebrauch nicht auszuschließen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache auch während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (BGB).
Ist der Mieter haftbar
muss mein Vermieter für ein neues Ceranfeld aufkommen?
Ich bin etwas verwirrt. Willst du wissen ob der Vermieter haftbar ist oder der Mieter
Mich interessiert, wer von beiden haftbar ist.
Der Nutzer, also der Mieter, wer sonst hat das Ding in Gebrauch. Ist doch so wie Fensterscheibe/Duschtrennwand.
Wenn dann der Nutzer, also der Mieter
Wenn ein Fenster aber springt weil es falsch eingebaut wurde ist definitiv mal nicht der Nutzer / Mieter schuld !
Was dann ja zu beweisen wäre. So ein gerichtliches Beweissicherungs-Verfahren kostet rd. 3.000 EUR.
Ich fürchte, die wird der liebe Mieter nicht haben.
Und ob er damit gewinnt, steht ja nicht fest.
Da geb ich dir absolut recht !
Das zu beweisen ist was anderes ...
ICH würde es dem Vermieter melden, will er Geld von mir - dann melde ich es meiner Haftpflicht und DIE weiß schon was wie zu machen ist (wenn sie meint nicht zahlen zu müssen)
Das Problem wird sein, Glas kann der VN versichern, also wird seine PH nicht ordnen. Es wird auf den Regress hinauslaufen, gegenüber seinem Berater, wenn der ihm das ausdrücklich verweigert hat.
Ganz frisch, und ohne Baustein Glas, den es für 26 EUR/Jahr im Jahr gibt. Warum hat Dein Berater Dir das verweigert?
Es gibt doch im Mietgegenstand auch Fensterscheiben, vielleicht sogar eine Duschtrennwand und eben Kochfeld/Backofenscheiben.
Ich fürchte, der Vermieter ist raus, und ein Beweissicherungsverfahren steht in keinem Verhältnis zum Schaden.
Ich täte prüfen einen Regress, gegen den Berater, weil er Dir den benötigten Baustein verweigert hat.
Viel Glück.
Das Ceranfeld würde unter Glasversicherung laufen.
Ist der Herd neu? Dann kann von einem Spannungsriss ausgegangen werden und das sollte im Rahmen der Garantie/Gewährleistung bearbeitet werden können.
Ist der Herd schon älter? Dann ist das seltsam, wenn so spät ein Spannungsriss auftaucht. Da wird es zwischen dir und dem VM Streit geben, ob es Materialermüdung oder tatsächlich ein runtergefallener Topf war.
Auf jeden Fall hat er rd. 30 EUR/Jahr gespart, und wie das Beweissicherungsverfahren ausgeht, ahne auch ich.
Danke für deinen hilfreichen Kommentar (Ironie aus!)
Wenn es ein spannungsriss ist und der Vermieter due Küche mitvermietet hat ist er ziständig
Oh, da bin ich ja beruhigt. Vielen Dank!
Viel Spass, den gerichtsfest zu beweisen. Und alles, weil keine rd. 30 EUR/Jahr vorhanden sind für eine Glasversicherung.
@Schleudermaxe Es geht nicht darum, ob 30 € mehr/Jahr vorhanden sind oder nicht, sondern, wer für die Kosten aufkommen muss! Solche Kommentare helfen keinem und solltest du Frust ablassen oder ablästern wollen, dann mach das doch bitte an anderer Stelle ;)
Mich interessiert, wer von beiden haftbar ist!