Spannungsriss im Ceranfeld? Ist der Mieter haftbar?

7 Antworten

Da wohl der Herd zur Mietsache gehört und hier keine Kleinreparatur in Betracht zu ziehen wäre, ist der Vermieter in der Pflicht, insofern vertragsgemäßer Gebrauch nicht auszuschließen ist.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache auch während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (BGB).

Ist der Mieter haftbar
muss mein Vermieter für ein neues Ceranfeld aufkommen?

Ich bin etwas verwirrt. Willst du wissen ob der Vermieter haftbar ist oder der Mieter

Geistermantis 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 08:24

Mich interessiert, wer von beiden haftbar ist.

Geistermantis 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 08:23

Mich interessiert, wer von beiden haftbar ist!

schleudermaxe  03.05.2021, 08:39
@Geistermantis

Der Nutzer, also der Mieter, wer sonst hat das Ding in Gebrauch. Ist doch so wie Fensterscheibe/Duschtrennwand.

Ultimat3  03.05.2021, 08:40
@Geistermantis

Wenn dann der Nutzer, also der Mieter

Repwf  03.05.2021, 09:14
@schleudermaxe

Wenn ein Fenster aber springt weil es falsch eingebaut wurde ist definitiv mal nicht der Nutzer / Mieter schuld !

schleudermaxe  03.05.2021, 09:44
@Repwf

Was dann ja zu beweisen wäre. So ein gerichtliches Beweissicherungs-Verfahren kostet rd. 3.000 EUR.

Ich fürchte, die wird der liebe Mieter nicht haben.

Und ob er damit gewinnt, steht ja nicht fest.

Repwf  03.05.2021, 11:10
@schleudermaxe

Da geb ich dir absolut recht !

Das zu beweisen ist was anderes ...

ICH würde es dem Vermieter melden, will er Geld von mir - dann melde ich es meiner Haftpflicht und DIE weiß schon was wie zu machen ist (wenn sie meint nicht zahlen zu müssen)

schleudermaxe  03.05.2021, 13:04
@Repwf

Das Problem wird sein, Glas kann der VN versichern, also wird seine PH nicht ordnen. Es wird auf den Regress hinauslaufen, gegenüber seinem Berater, wenn der ihm das ausdrücklich verweigert hat.

Ganz frisch, und ohne Baustein Glas, den es für 26 EUR/Jahr im Jahr gibt. Warum hat Dein Berater Dir das verweigert?

Es gibt doch im Mietgegenstand auch Fensterscheiben, vielleicht sogar eine Duschtrennwand und eben Kochfeld/Backofenscheiben.

Ich fürchte, der Vermieter ist raus, und ein Beweissicherungsverfahren steht in keinem Verhältnis zum Schaden.

Ich täte prüfen einen Regress, gegen den Berater, weil er Dir den benötigten Baustein verweigert hat.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Ceranfeld würde unter Glasversicherung laufen.

Ist der Herd neu? Dann kann von einem Spannungsriss ausgegangen werden und das sollte im Rahmen der Garantie/Gewährleistung bearbeitet werden können.

Ist der Herd schon älter? Dann ist das seltsam, wenn so spät ein Spannungsriss auftaucht. Da wird es zwischen dir und dem VM Streit geben, ob es Materialermüdung oder tatsächlich ein runtergefallener Topf war.

schleudermaxe  03.05.2021, 08:40

Auf jeden Fall hat er rd. 30 EUR/Jahr gespart, und wie das Beweissicherungsverfahren ausgeht, ahne auch ich.

Geistermantis 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 09:12
@schleudermaxe

Danke für deinen hilfreichen Kommentar (Ironie aus!)

Wenn es ein spannungsriss ist und der Vermieter due Küche mitvermietet hat ist er ziständig

Geistermantis 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 08:20

Oh, da bin ich ja beruhigt. Vielen Dank!

schleudermaxe  03.05.2021, 08:38
@Geistermantis

Viel Spass, den gerichtsfest zu beweisen. Und alles, weil keine rd. 30 EUR/Jahr vorhanden sind für eine Glasversicherung.

Geistermantis 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 09:11
@schleudermaxe

@Schleudermaxe Es geht nicht darum, ob 30 € mehr/Jahr vorhanden sind oder nicht, sondern, wer für die Kosten aufkommen muss! Solche Kommentare helfen keinem und solltest du Frust ablassen oder ablästern wollen, dann mach das doch bitte an anderer Stelle ;)