Haftpflichtversicherung bei Brillenschaden
Kam mit meiner Familie mit dem PKW aus dem Urlaub (Tirol) zurück. Beim Ausladen des Gepäcks fiel mir meine Gleitsichtbrille auf den Boden. Da ich gerade einen Koffer in beiden Händen hatte, musste ich diesen erst abstellen, um die bis dahin unversehrte Brille aufheben zu können.In diesem Moment trat meine 27-jährige Stieftochter, in der Absicht, mir beim Ausladen helfen zu wollen , an den PKW und auf die Brille -Totalschaden! Der Schaden wurde per Foto durch meine Stieftochter dokumentiert u. Schadensmeldung an ihre Haftpflicht-/Hausratversicherung Allianz erledigt. Meine Stieftochter als Versicherungsnehmerin erhielt folgende Mitteilung:"Wir haben geprüft,ob Sie für den Schaden verantwortlich sind.Nach unseren Feststellungen sind Sie nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.Wenn sich der Anspruchsteller wieder an Sie wendet, informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich." Ich als Geschädigter erhielt von der Allianz folgende Mitteilung: "Wir haben geprüft, ob Ihre Schadenerstazforderung nach den gesetzlichen Bestimmungen begründet ist.Dabei hat sich ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Für ein Verschulden unserer Versicherungsnehmerin liegen keine Anhaltspunkte vor. Sie musste nicht damit rechnen, dass Ihnen die Brille beim Ausladen des Gepäcks aus dem Fahrzeug herunterfällt." Da ist man erst einmal sprachlos.Wozu - bitte schön - ist dann eine Haftpflichtversicherung da? Sollte man zunächst den Verbraucherschutz einschalten oder bspw. die Zeitschrift "Super Illu" um Hilfe bitten? Bin auf Ihre Meinungen und Tips gespannt. Wer hatte einen ähnlich gelagerten Streitfall mit einer Versicherung?
4 Antworten
Hmm blöde Situation. Die Brille ist ja dir runtergefallen... Versuchen halt zu sparen wo es geht. Hatte auch mal so ne Situation. Hab mit meinem stiefbruder rumgealbert und dabei ihm die Brille runtergerissen und dabei is die auch kaputt gegangen. Das hat meine Haftpflichtversicherung gezahlt. Aber ich war auch schuld das die runtergefallen ist. Blöde Situation. Im Endeffekt kann sie ja echt nicht damit rechnen das die Brille am Boden rumliegt. Tür mir leid für dich aber könnte blöd für dich ausgehen.
Die Haftpflicht gibt es damit man bei existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen abgesichert ist nicht dafür das irgend einem irgend ein selbst verschuldeter Sachschaden ersetzt wird, im übrigen ist es nicht deine Versicherung. Die Haftpflicht hat übrigenauch die Aufgabe unberchtigte Schadfenersatzforderungen ab zu wehren, genau das hat die Alianz hier getan.
Da ist man erst einmal sprachlos.Wozu - bitte schön - ist dann eine Haftpflichtversicherung da?
Dazu einen Schadensausgleich zu übernehmen für Schäden, die man verursacht hat und für die man aus gesetzlichen Gründen haftbar ist. (mit ein paar weiteren Einschränkungen). Und dafür unberechtigte Schadensersatzforderungen abzuwehren oder ihnen juristisch zu begegnen - z.B. wenn Du Deine Stieftochter verklagen würdest.
Ausgeschlossen sind oft auch Fälle innerhalb der Familie oder des Haushaltes, das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.
Deine Stieftochter muss Dir die Brille nicht bezahlen,
weil sie den Schaden nicht verschuldet hat. Das war schlicht ein Unfall. Es ist nicht fahrlässig den Boden nicht vor jedem Tritt auf herumliegende Brillen zu inspizieren.
und falls das nicht reicht, auch weil sie gerade mit einer Gefälligkeit Dir gegenüber beschäftigt war - in so einem Fall ist man auch bei einfacher Fahrlässigkeit nicht haftbar.
Damit muss auch die Versicherung nicht bezahlen. Das war einfach Pech und keiner ist schuld oder haftbar. Wenn man in einem solchen Fall Ersatz will, muss man eben die Brille gegen Schäden versichern - kann man oft sogar direkt beim Optiker machen.
(Anderes Beispiel - um von dem für Dich emotionsgeladenen Fall wegzukommen:
Ziegel fällt völlig unerwartet vom Dach und beschädigt geparktes Auto. Es sind noch nie Ziegel von diesen Dach gefallen und es gab auch keine anderen Gründe aus denen der Eigentümer damit rechnen musste, er hat auch im üblichen Maße seine Ziegel geprüft.
==> Pech für den Autofahrer - der Hauseigentümer haftet nicht, da nicht schuld. Was hilft ist manchmal eine Versicherung des Autos gegen Schäden - dort normalerweise Kasko genannt.)
Seit die Krankenkassen keine Brillen mehr zahlen werden die Haftpflichtversicherer dauernd mit den** fadenscheinigsten** Schilderungen überhäuft, die "belegen sollen", dass eine Haftung vorliegt. Dies ist hier endeutig nicht der Fall.
Wenn überhaupt, könntest du es als Schaden beim Be- und Entladen des Fahrzeugs angeben. Dann wäre es ein KFZ-Haftpflichtfall. Da würde sich der Halter freuen.
Den Artikel bei der "Super Illu" kannst du dann ja einstellen, wenn du willst. Da wäre ich sehr gespannt drauf.