Elektroinstallation selbst gemacht und Haus verkauft. In wie weit haftbar für die Installation?
Hallo, ich habe wie schon beschrieben ein Haus gekauft und die Elektroinstallation darin im Rahmen einer Kernsanierung selbst gemacht. Den Stromkasten habe ich mir von einer Firma setzen und an das Netz anschließen lassen, den Rest habe ich selbst gemacht.
Nun habe ich das Haus verkauft, meine Frage wäre in wie weit ich für Fehler, Schäden oder sogar einen Hausbrand haftbar gemacht werden kann?
Noch eine Information zum Sachverhalt: Ich bin gelernter Industrieelektroniker und schon seit ca. 10 Jahren nicht mehr als Elektriker tätig.
Eine Bitte an euch, ich freue mich über jede Antwort, aber bitte auch nur wenn ihr wisst was ihr schreibt. Spekulation, Panikmache, etc. helfen mir in dem Fall nicht weiter...
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben wie ich mich absichern kann. Mir ist empfohlen worden eine E-Check am Haus vor der Übergabe durchführen zu lassen, was meint ihr dazu?
Danke.
6 Antworten
mir war doch so, dass die eanlage vor inbetriebnahme von nem meister gemessen/geprüft wird, bevor sie ans stromnetz vom netzbetreiber geht?
Ich bin seit 25 jahren Elektriker und rate Dir den E-check zu machen.
Das ist ein bischen Geld, aber dafűr ist dann alles in Ordnung.
Wenn ich "selbst gemacht " höre kommt so ein grummeliges Gefühl. Du hast zwar einblick und bist nicht komplett Laie, aber es gibt doch viel zu beachten.
Ohne Panik machen zu wollen űberlege mal folgendes. Der Neue geht da rein baut an der Elektrick rum ,das Haus brennt ab. Er sagt " Das war so beim Kauf. .."
Vor ein paar Wochen hat eine Freundin ein Haus verkauft. Ich habe alles durchgechekt. Du glaubst gar nicht was die Mieter (3 wohnungen) alles, umgebaut haben....
Lg
Das stimmt aber der ärger vor Gericht , bis das gekĺärt ist, ist nervig und teurer als ein E-Check...
Das Gericht wird im zweifel das Abnahmeprotokol von dir verlangen. ..dann wirds dűnn fűr dich. ..
Ist auch nur ein gut gemeinter Rat von mir .
LG
Wie gesagt das werde ich auf jeden Fall noch vor Übergabe machen lassen.
Der Drobs ist also schon gelutscht ?
Man hätte beim Verkauf einfach "alles selber renoviert" sagen müssen. Was soll an den Stromleitungen den sein. Ein paar Steckdosen und Schalter kann man auch wenn man 10 Jahre raus ist.
Der neue Eigentümer musste schon nachweisen das du etwas arglistig verschwiegen hast um Schadenersatz Ansprüche zu haben. Also wenn du wüsstest das du Leitungen NYM 3 mal 0,1 statt 1,5 verarbeitest hast und es morgen brennt.
Nun ja, ich sehe das ähnlich. Nehmen wir mal an nach ein paar Jahren würde irgend etwas passieren, dann muss mir erst mal nachgewiesen werden dass ich daran schuld bin. Jedoch ist die Anlage nie abgenommen worden von einem Meister. Müsste sie aber anscheinend lt. Gesetz.
Was glaubst du was wo noch nie abgenommen wurde. Also in meiner Lehre habe ich vom 30 Jahren selten einen Meister was "abnehmen" sehen.
Generell muss die Elektrik stets von einem meister abgenommen werden.
Ja du machst dich damit ggf. Strafbar bzw. Haftest.
https://www.ruv.de/ratgeber/bauen-wohnen/sicher-sorglos/elektroarbeiten
Für was man haften muss nach verkauf, versteckte mängel usw.
Das ist schlecht für mich. Was kann ich jetzt tun?
Jetzt ist es zu spät, das haus ist bereits verkauft.
Alles weitere würde dann gerichtliche wege gehen.
Wenn ich die Installation jetzt abnehmen lasse? Oder eine E-Check durchführe damit ich es schwarz auf weiß habe dass die Installation in Ordnung ist?
Wenn es vom meister abgenommen wurde ist es ok.
https://www.elektrohandwerk.de/privat/themen/e-check/vorteile/schadensersatzansprueche.html
Ich habe einen selbstständigen Elektromeister der mir die Installation überprüft, die entsprechenden Messungen macht und ein Prüfprotokoll erstellt. Reicht das?
"Grundsätzlich sei gesagt, dass Elektroinstallationen oder Geräteprüfungen nur von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden sollten. Auch besagt die DIN VDE 0701-0702, dass die Inbetriebnahme und Abnahme der Hauselektrik von einer ausgebildeten Elektrofachkraft durchzuführen ist, die eine Eintragung im Installateurverzeichnis des Energieversorgers besitzt."
Der oben verlinkte Artikel bezieht sich auf eine vollkommen andere Situation und betrifft dich nicht!
Leider wurde hier ein Teil deiner Frage nicht beachtet. "Eine Bitte an euch, ich freue mich über jede Antwort, aber bitte auch nur wenn ihr wisst was ihr schreibt. Spekulation, Panikmache, etc. helfen mir in dem Fall nicht weiter..."
Na dann begründe das doch endlich mal ?!
Nochmal: es bezieht sich nicht auf den geschilderten Sachverhalt! Lies einfach den Artikel nochmals gründlich.
Der besitzt so eine Eintragung, er nimmt auch die Installation in meinem Neubau ab.
Der besitzt so eine Eintragung, er nimmt auch die Installation in meinem Neubau ab.
Dann ja, sowas muss immer abgenommen werden.
Also dann wird doch alles gut.
Der Kasten IST doch auch vom Fachmann installiert und abgenommen worden. Steht doch in der Frage...
Von abgenommen steht da nichts und der kasten bzw. Stromanschluss reicht nicht aus ! Der rest muss ebenso überprüft und abgenommen werden.
"Geprüft werden Elektroinstallation und elektrische Geräte wie folgt:
- Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Mängel (Leitungen, Schalter und Steckdosen, Anschlüsse, Verteiler)
- Bestandsaufnahme einschließlich skizziertem Grundriss mit Installations- oder Übersichtsschaltplan (falls für eine bessere Übersicht erforderlich)
- Messung des Isolationswiderstandes der Anlage und des Ableitstroms
- Prüfung/Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen (einschließlich Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen)
- Prüfung der Funktion
- Ausfertigung des Prüfprotokolls/Mängelberichts"
Hey ihr zwei, ich finde es toll das ihr euch in mein Problem so rein steigert. Ich denke das ihr eben zwei Grundverschiedene Typen seid 30087 ist wohl vom Fach und ErsterSchnee kommt aus dem Recht. Es kann schon sein dass sich das beißt, deswegen sind die Gerichte auch überall ausgelastet....
Und wieder für eine völlig andere Situation gegoogelt... 🤦🏻🤦🏻🤦🏻
Falsch - 30087 bezieht sein "Wissen" ausschließlich aus Google - ich aus Erfahrung...
Deine Erfahrung nutzt dem fragesteller gar nichts und das ist den gesetzen auch völlig egal.
Du kannst es weder belegen noch eine quelle nennen.
Damit ist und bleibt es dumm gebabbel !
Damit es gar nicht erst so weit kommt, lass es abnehmen, so wie auch @zigeuner2 gesagt hat, dann bist du auf der sicheren seite.
Ich sage es gerne nochmal: DU kannst keine Quelle benennen, weil sich die Links auf völlig andere Situationen beziehen.
In der vom Fragesteller geschilderten Situation ist er durch die lange Selbstnutzung des Hauses definitiv raus aus der Haftung. Ganz einfach.
Ich danke euch wirklich sehr für die Unterstützung. Ich lass es definitiv durch schauen.
DU behauptest doch, dass es nicht stimmt. Dann beleg das bitte mal - aber diesmal mit einem Artikel, der sich auf die Situation bezieht. Selbst gemacht - selbst genutzt - Verkauf...
Mach das - wenn es dich beruhigt. Bei der Gelegenheit kannst du den Elektriker auch gleich mal fragen, wie es mit der Haftung in deinem ganz persönlichen Fall aussehen würde. Dann wirst du feststellen, dass ich Recht habe. 😉
Gute entscheidung .
Ansonsten hast du ja noch @ersterschnee's "erfahrung" anzubieten, damit bist du dann sicher aus dem schneider, ersterschnee übernimmt dann auch die haftung ;)
Der Haftungsauschluß hätte vom Notar im Kaufvertrag fixiert werden müssen.Schau nach , ob das der Fall ist.Oder laß das vom Notar nachschauen.
Was bedeutet? Ein Haftungsausschluß explizit für die Elektroinstallation oder allgemein?
Frage das den Notar.Evtl. wurde eine Haftung des Verkäufers im Vertrag ausgeschlossen.
Danke für die Antwort, das werde ich tun.
Aaaaber wenn der Käufer an der Installation rumpfuscht und mir das in die Schuhe schieben will müsste er das meiner Meinung nach erst mal beweisen. Ansonsten wäre ich ja bis an das Ende meiner Tage für alles verantwortlich egal was der hier treibt.....