Schuldfrage bei Wohnungsbrand durch alte Elektrik?
Das Haus in dem ich wohne ist ca. 65 Jahre alt. Die Elektrischen Leitungen wurden nie erneuert. Der Sicherungskasten ist noch mit alten Schraubsicherungen aus Porzellan ausgestattet. Insgesamt gibt es wenig Steckdosen.
Man hört ja immer wieder von Kabelbränden o.ä. Weil zu viele Abnehmer in Reihe geschaltet werden. Ich habe schon Mehrfachsteckdosen mit Schalter eingesetzt die ich bei längerer Abwesenheit aus mache. Trotzdem befürchte ich, das es mal anfängt zu kokeln.
Wie sieht die Haftung in einem solchen Fall aus. Bin ich Schuld weil zu viele Verbraucher dran waren? Oder ggf. Irgendetwas Brandgefährliches in der nähe war? Oder haftet der Vermieter weil seine technische Einrichtung überaltert war? Kann sowas überhaupt festgestellt werden?
Viele Grüße und schöne Feiertage
11 Antworten
Natürlich kann man feststellen, ob die Elektrik überaltert war. Was nichts daran ändert, dass du nicht zu viele Verbraucher anschließen darfst - und diese sollten auch alle das CE-Zeichen aufweisen.
Das CE Zeichen.... Welches meinste? Es gibt zwei Zeichen die der Laie nicht unterscheiden kann, einmal dass was du hier ansprichst und einmal dass für "China Export".
Abhilfe schafft da auch nur bedingt der Blick auf den Stecker, die wenigsten billig Geräte werden dort das VDE Zeichen tragen irgendwo aufm Stecker. Generell einfach bei bekannten Marken bleiben, da kann man sicher sein dass die alle Anforderungen erfüllen.
"Bei einem Brand in der Mietwohnung haftet grundsätzlich der Schadensverursacher. Hat der Mieter den Brand grob fahrlässig verursacht, haftet er für alle Schäden, die am Eigentum des Vermieters und bei Nachbarn entstanden sind. Für die Kosten kommen dann in der Regel die Haftpflicht- und Hausratversicherung des Mieters auf. Bei einigen Brandursachen, wie beispielsweise Blitzschlag, haftet grundsätzlich der Vermieter als Eigentümer der Wohnung."
https://www.mietrecht.de/13198-brand-in-mietwohnung-haftung-und-kostenuebernahme/
Woher willst Du das denn wissen?
https://www.mietrecht.de/13198-brand-in-mietwohnung-haftung-und-kostenuebernahme/
Brandursachen, für die der Vermieter haftet:
- Blitzschlag
- Brandstiftung
- Explosion
- Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen (z. B Veraltete & kaputte Elektrik wurde nicht ausgetauscht, obwohl der Mangel bekannt war)
... Quatsch, was soll so eine Behauptung? der nächste Satz lautet bitte wie? Zitat, Der Vermieter haftet nicht für den Hausrat des Mieters!
Zudem, auch Dein Link, Zitat:
Hat der Mieter den Brand grob fahrlässig oder absichtlich verursacht, ist er dem Vermieter – und ggf. auch Nachbarn – gegenüber schadenersatzpflichtig.
Er haftet für alle Schäden, die am Mietshaus, in der Wohnung und am Eigentum des Nachbarn entstanden sind und muss die durch den Brand verursachten Kosten tragen.
Hat der Mieter den Brand lediglich zu verantworten (z. B. Kabelbrand oder Kurzschluss in seiner Wohnung), wird er i. d. R. nicht zur Haftung herangezogen.
Solange die Leitungen intakt sind wird garnix passieren, da kann die Isolierung komplett ausgehärtet sein und es wird nix passieren solange man daran nicht rumfummelt. Du darfst natürlich jetzt nicht selbstständig am Sicherungskasten die Sicherungen gegen größere austauschen, du kannst eben von außen nicht sehen wie groß die Querschnitte der Adern sind.
Solange die Anlage unangetastet bleibt darf sie auch weiterhin betrieben werden, nimmst du dagegen eine Änderung vor muss sie danach überprüft werden selbst wenn du nur einen Schalter auswechselst.
Ich hab bei mir inner Wohnung seit Einzug nen defekten Fi-Schalter der nicht auslöst, der Elektriker vom Vermieter kam ohne Messgerät und hat ihn trotzdem als inordnung eingestuft. Aufs VDE Messgerät was ich mal von der Arbeit hier hatte hat er nicht reagiert bei nem Messversuch, weder auf Zeit noch auf Auslösestrom. Naja ich hab es weitergegeben und weiß es, als gelernter Elektroniker für mich auch kein Drama und ich kann damit leben. Ich werde mich hüten da mal eben einen neuen FI einzubauen, is schließlich nicht meine Aufgabe und als Mieter hab ich da nix dran zu suchen. Meine Geräte sind alle soweit inordnung und wenn ich irgendwo dran bastel weiß ich wie ich damit umzugehen habe, kann ich also mit leben ohne dass es mich stört.
wenn du selbst etwas gemacht hast und dir die schuld zuzuweisen ist haftest du.schraubsicherungen sind zulässig und heute noch erhältlich.brände entstehen meist durch überlastung oder zu starke absicherung eines kabels
... und lockere Schraubklemmen!
... der Mieter haftet bei Deinen Beispielen, siehe ggf. Zitat:
Hat der Mieter den Brand grob fahrlässig oder absichtlich verursacht, ist er dem Vermieter – und ggf. auch Nachbarn – gegenüber schadenersatzpflichtig.
Er haftet für alle Schäden, die am Mietshaus, in der Wohnung und am Eigentum des Nachbarn entstanden sind und muss die durch den Brand verursachten Kosten tragen.
Hat der Mieter den Brand lediglich zu verantworten (z. B. Kabelbrand oder Kurzschluss in seiner Wohnung), wird er i. d. R. nicht zur Haftung herangezogen.
ganz sicher nicht bei einer Vorkriegsstromverlegung ....