Verjährungsfrist Müllgebühren
Ein Bekannter fragte mich um Rat bezüglich zu wenig gezahlter Müllgebühren. Seine Mutter hat ihm eröffnet, daß sie seit 11 Jahren nach dem Tod der Oma eine Mülltonne für drei Personen nutzt, aber nur für zwei Personen bezahlt. Sie hat den Tod der Oma gemeldet, aber die Tonne ist nie umgetauscht worden. Ich war der Meinung, das sowas irgendwann verjährt, bzw. sie nicht die vollen 10 Jahre nachbezahlen muß. Ist das richtig?
3 Antworten
Es wird ja auch nur der Satz nach Personen bezahlt. Es ist zwar richtig, dass die Muelltonne automatisch ausgetauscht wird, wenn die Familiengroesse sich aendert, aber es ist auch von Gemeinde zu Gemeinde etwas unterschiedlich gehandhabt. Bei uns ist es z.B. so, dass 1-2 Personen eine Tonnengroesse haben, 3-4 eine Tonnengroesse, und ab 5 Personen wieder eine andere. Dazwischen gibt es keine anderen Tonnen.
Wenn die wirklich versaeumt haben, falls notwendig, die Muelltonne zu tauschen, dann ist das ja nicht das Problem der Frau, sondern ein Versaeumnis des Amtes. Und das muss sie ja auch nicht zwangsweise kontrollieren (meine 2 Personen Tonne sieht genauso aus, wie die 3 Personen Tonne zuvor, nur der Rauminhalt ist etwas geringer, was ich nicht nachgemessen habe), sie kann vielmehr davon ausgehen, dass das so schon stimmt, wie es ist. Und daher muss sie da auch eh gar nichts nachzahlen, sie hatte ja real auch nur fuer 2 Personen Muell und den hat sie ja bezahlt. Ob sie es nun in eine 2 Personen Tonne gestopft hat oder eine halb leere 4 Personen Tonne zur Leerung geschoben hat, macht ja keinen Unterschied. (und kann im Nachhinein auch nicht nachvollzogen werden). Warum sollte sie also fuer 3 Person zahlen, wenn sie nur fuer 2 Personen Muell verursacht und zur Abholung gegeben hat.
Im Uebrigen ist man inzwischen eh vieler Orts dabei, die Muellabfuhr komplett neu zu regeln. Jeder Haushalt erhaelt einen Chip am Muell. In unserer Nachbargemeinde ist es inzwischen so, dass nur noch 4 Leerungen im Preis inklusive sind im Jahr, fuer weitere muss extra bezahlt werden. Ueber den Chip wird ermittelt, wie oft er geleert wurde und sogar, wieviel Gewicht der Muell hatte (moderne Fahrzeuge koennen das wiegen). Wenn bei so einer Umstellung, die frueher oder spaeter ueberall stattfinden wird, die alten Eimer gegen neue mit Chip ausgetauscht werden, schaut da eh keiner mehr die genaue Groesse der alten Tonne nach.
Müll bezahlt mann nicht nach Personen sondern nach Volumen der Tonne sowie nach Häufigkeit der Abholung. Wie sich dann die Personen die die Tonne befüllen über die Kosten einigen ist dehren Problem. da müll zu den Nebenkosten gehört kann er höchstens 2 Jahre rückwirkend ab dem Abrechnugszeitraum eingefordert werden. z.B. es kommt für 2014 die Abrechnung, dann könnte noch eine nachforderung für 2013 und 12 kommen.
Stimmt nicht, wir zahlen auch nach Personen.
Auf der Rechnung steht Gebührensatz für Anzahl Einwohner Vielleicht interpretiere ich das auch falsch Mein Bekannter hatte nur Angst, daß seine Mutter jetzt die vollen Jahre nachbegleichen muß
Hängt von der Gemeinde ab, aber für Personen zahlt man bei der Müllabfuhr normalerweise nicht, nur für die Tonne.
Ist bei uns ganz genau so. Und da bin ich mir sehr sicher, weil ich die Kinder nach ihrem Auszug abgemeldet habe und seither weniger zahle, während die Tonne die selbe geblieben ist.
Die Gebühr wird bei uns nach Anzahl der Personen berechnet. So steht es zumindest auf der Gebührenrechnung.