Darf das Jobcenter meine Daten an dritte weiter geben? (Datenschutz)
Hallo liebe Community, seit kurzem bin ich Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) Empfänger und seit dem das so ist, bekomme ich des öfteren Anrufe und Post von diversen Zeitarbeitsfirmen. Diese Zeitarbeitsfirmen sagen mir dann, das sie Kontaktdaten sowie die Information das ich Arbeitslos bin von der Frau * aus dem Jobcenter Osnabrück haben.
Meine Frage ist nun, darf das Jobcenter meine Daten wie z.B. Anschrift, Telefonnummer, Alter und die Tatsache das ich arbeitslos bin an diese Unternehmen ohne meine Zustimmung weiter geben?
So wie ich das sehe gibt das Jobcenter meine Daten an dritte, damit die mit meinen Daten Arbeiten können.
Ich hoffe auf nicht zu schwer zu verstehende Antworten und danke jedem der sich die Zeit für mein anliegen genommen hat.
5 Antworten
Es ist ja in Deinem Interesse , das Du wieder dem Arbeitsmarkt zugeführt wirst.
Dazu können ein Teil Deiner Daten weitergegeben werden.
Du kannst ja um Unterlassung beten ---aber ob das gut ankommt ???
pw
Mit einem Paragrafen kann ich nicht dienen ---aber aus dem Bekanntenkreis
habe ich erfahren--dass sie deine Erlaubnis dazu haben müssen.
Es ist auch schon eine Weile her --und im Netz bin ich nicht fündig geworden.
VG pw
§ 3a BDSG Der $ befasst sich mit dem Thema Datenschutz.
Vielleicht hilft der dir weiter.
VG pw
IMHO dürfen sie das nicht ohne deine Zustimmung:
hallo und danke für die gute antwort. klärt immer noch nicht ganz meine frage ob das nun darf oder nicht aber ist schon mal ein guter beitrag danke ;)
Das Jobcenter oder die Arbeitsagentur darf Deine Daten nur mit Deiner Einwilligung an Arbeitgeber weitergeben.
Wenn Du im Beratungsgespräch beim Jobcenter der vollen Veröffentlichung Deines Profiles zugestimmt hast, dürfen sie es aber ohne weiteres & sie müssen dann auch nicht in jedem Einzelfall bei Dir nachfragen, ob Du mit der Weitergabe an Firma XY einverstanden bist.
Daher gehe ich davon aus, dass Du Deine Einwilligung gegeben hast.
Die Zeitarbeitsfirmen suchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu wenden sie sich an das Jobzenter, um geeignete Kandidaten zu bekommejn.Es ist die Aufgabe des Jobcenters dir einen Job zu besorgen bzw. zu vermitteln. Dazu muessen sie dann auch weitere persoenliche Daten an die Jobcenter preisgeben.
"Der Zweck heiligt die Mittel" ist ein Negativ-Prinzip. Auch ein Arbeit suchen der hat Rechte. Wenn das Jobcenter dazu seine Daten weitergeben so benötigen sie dazu seine Zustimmung ... und das ist auch gut so.
schlechteste antwort ever!!!
Hallo und danke für die schnellen antworten. diese sind aber leider überhaupt nicht hilfreich. klar ist es menschlich und aus sozialer sich verständlich das es im interesse der allgemeinheit liegt das jemand schnell wieder zu arbeit kommt und nicht dem steuerzahler auf der tasche liegt aber darum kann man sich sicher in einem anderen beitrag auseinander setzen. mir geht es um die rechtsgrundlage... darf das jobcenter das oder nicht? und wenn ja oder nein bitte rechtlich korrekt erklären. danke
hallo und danke für die schnelle antwort, selbstverständlich liegt es in meinem intresse dem arbeitsmarkt wieder zugeführt zu werden. der normale ablauf sieht so aus: man meldet sich arbeitslos bla bla bla.... dann erst mal arbeitslosengeld dies das.... und dann ladet das jobcenter einen ein, man sagt denen was man kann (qualifikationen usw.) und dann durcken die einem stellenangebote aus und man hat dann die pflicht sich darauf zu bewerben. so ist der normale ablauf.
Meine frage ist aber, ist es rechtlich dem Jobcenter erlaubt oder nicht meine Daten an dritte ohne meine einwilligung weiter zu geben.
wenn ja oder nein hätte ich gerne den gesetzlichen paragraph dazu... danke