Häusliche Gewalt, Smartphone Beweismittel, Herausgabe?

5 Antworten

4 Wochen sind durchaus normal bei der Beweismittelsicherung. Die Polizei hat sehr viel zu tun. Die Fälle werden meistens nach Eingang und nach Dringlichkeit abgearbeitet. Deine Angelegenheit hat keine Priorität.

Hallo,

zuerst einmal: Nein, du bist kein Opfer, ich entschuldige mich stellvertretend, wenn das so bei dir ankommt.

Wenn du nur an einer Kurzantwort interessiert bist:

Ja, das ist so rechtens:

§§94 und 98 der StPO regeln die Sicherstellung von Beweismittel:

§ 94 Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

94/II sowie 98 sagen grob zusammengefasst: Wird der Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben (Sicherstellung), bedarf es der Beschlagnahme (was aufs gleiche rausläuft).

Das heißt, das Handy als Beweismittel kann bis zum Verfahrensausgang in Verwahrung genommen werden. Um das zu vermeiden (Verhandlung wird erst in ca. einem halben Jahr sein), wird das Handy eben gespiegelt, damit es schneller herausgegeben werden kann.

Zuständig hierfür ist die RBA. Diese ist, wie die restliche Polizei, extrem unterbesetzt und überlastet. Aktuelle Wartezeiten in unserem Bereich: Handy 6-8 Wochen, Computer 4-6 Monate.

Wesentlich längere Antwort:

Die Kollegen, die bei dir vor Ort waren, dürften entweder Streifenbeamte oder der sogenannte "KDD" - kriminalistischer Dauer-Dienst gewesen sein. Diese Kollegen sind mit der abschließenden Sachbearbeitung nicht vertraut und haben daher nicht immer eine genaue Vorstellung davon, wie lange z.B. die Auswertung eines Handys dauert. Im vorliegenden Fall hätte es meiner Meinung nach gereicht, deine aufgenommene Audiofile zu hören und per Aktenvermerk zu dokumentieren.

Scheinbar hat die Staatsanwaltschaft aber entschieden, dass das ganze Handy gesichert werden muss... und das dauert jetzt eben.

Ich persönlich versuch - gerade beim Geschädigten - immer dem Staatsanwalt zu erklären, dass wir die SIM-Karte nicht brauchen und er doch bitte die Herausgabe verfügen soll. Dann kann diese zumindest in einem Zweithandy verwendet werden und der Geschädigte zahlt den Vertrag nicht sinnlos weiter. Ist aber ein Entgegenkommen a) von mir und natürlich b) von der Staatsanwaltschaft, es besteht darauf kein Rechtsanspruch.

Eine schnelle Herausgabe der Mobilgeräte ist NICHT die erste Priorität des Strafverfahrens! Die Beweissicherung steht an erster Stelle. Sollten andere Fälle, welche deliktisch höher zu bewerten sind, "dazwischenkommen", werden diese zuerst abgearbeitet.

Ich würde an deiner Stelle, beim Kollegen HÖFLICH anfragen, ob du dir dein Adressbuch und die Daten, welche du für die BA brauchst, sichern darfst. Im Beisein eines Beamten sehe ich da persönlich kein Problem, aber auch das ist ein Entgegenkommen. Nachdem du bereits seinen Chef angerufen hast, halte ich es auch für möglich, dass er keine Lust mehr hat, dir entgegenzukommen... dennoch würde ich es versuchen, ist die schnellste Methode, an deine Daten zu kommen.

Zur Erklärung, wieso der Kollege so... nennen wir es mal "unprofessionell" reagiert:

Gefühlt 95% (hab keine Statistik, sind nur Erfahrungswerte), aller HGW Anzeigen werden wieder eingestellt, weil das Opfer sich mit dem Täter wieder versteht und zu keiner Aussage vor Gericht bereit ist. Das heißt für uns ist das meistens Arbeit für den Papierkorb und das zerrt einfach an der Motivation - das ist keine Entschuldigung dafür, nicht jeden Fall mit der selben Motivation und Professionalität abzuarbeiten, die erforderlich ist, soll nur ein bisschen Einblick in unsere Arbeit gewähren.

Die Adresse von deinem Ex: Zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme war er ja scheinbar noch bei dir gemeldet. Das polizeiliche Kontaktverbot gilt nur für 10 Tage, erst ein richterliches Kontaktverbot dauert länger. Auch hier zeigt die Erfahrung: Normalerweise wird das polizeiliche Kontaktverbot dadurch aufgehoben, dass das Opfer den Täter nach 3 Tagen wieder in die Wohnung lässt... daher ist als Adresse des Täters die Meldeadresse (auch wenn das die vom Opfer ist) durchaus realistisch.

Also nochmal zusammenfassend:

Bitte darum, dass du die für dich wichtigen Daten absichern darfst.

Bitte weiterhin darum, dass du die SIM-Karte wieder bekommst.

Geht letzteres nicht, hol dir von deinem Provider eine Ersatzsimkarte - kostet ca. 20€ - dann kannst du zumindest deinen Vertrag mit einem Billig-Zweit-Handy weiter benutzen.

Etwas ganz anderes und ich will dich da nicht schockieren oder ängstigen, nur darauf hinweisen, dass das passieren kann.

Du hast während einem Streit deinen Ex aufgenommen. In dem Fall kann man dies vermutlich rechtlich begründen, da du Angst hattest, dass die Sachlage eskaliert.

Ich geh aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft prüfen will, ob du das öfter gemacht hast.

Dieses Verhalten erfüllt nämlich den Tatbestand

§ 201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Wenn dem so sein sollte, bist du 1. Beschuldigte eines Strafverfahrens und 2. ist das Handy dann Tatmittel!

Das bedeutet

§ 74 StGB Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern

(1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht (Tatprodukte) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind (Tatmittel), können eingezogen werden.

dass du das Handy überhaupt nicht mehr bekommst, weil es Tatmittel ist!

Hat denn irgendeiner der Kollegen jemals eine Andeutung diesbezüglich gemacht? Wurdest du bereits als ZEUGE vernommen?

Besprich das bitte auch mal mit deinem Anwalt, in einem Kommentar schreibst du ja, dass du bereits einen hast...

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Erfolg und dass sich die Sache mit dem Handy bald regelt!

Das ist ja wirklich übel.

Da ich kein Jurist bin, kann ich Dir hier leider nicht wirklich weiterhelfen. Ich würde mich an Deiner Stelle mal an den "Weißen Ring" wenden und nachfragen, wie Deine Rechte sind. Oder gleich einen Anwalt einschalten.

take01 
Beitragsersteller
 09.04.2018, 09:48

Danke dir, ja ich glaube ich rufe nochmal beim Weißen Ring an. Mein Anwalt ist auch ab morgen wieder da.

Versuche doch mal dich nach oben durchzutelefonieren. Ggf. bei der Staatsanwaltschaft.

(Daten für ne Batch auf dem Smartphone?? Was kann das denn sein? Keine Sicherungskopie?)

take01 
Beitragsersteller
 09.04.2018, 09:54

Der zuständige Kripobeamte hat auch nur zurück gerufen, da ich mich hab zu seinem Dienststellenleiter durchstellen lassen. Der Kripo-Beamte ist mir total unsympathisch. Er hat auch bei meinem Strafantrag, den ich nach Entlassung aus dem KH gestellt habe direkt als erstes gesagt:" ich sag Ihnen gleich, das ist kein versuchter Totschlag und auch keine GefKV...wir Stufen das auf einfache KV herunter -.- da war ich erst einmal baff und hatte schon das erste mal das Gefühl, als Täter behandelt zu werden. Im Endeffekt ist es als GefKV bei der Staatsanwaltschaft gelandet. Ja ich weiß, dass das mit den Daten echt blöd von mir war. ich sichere die Daten normalerweise alle 3 Monate, habe aber jetzt erst im Januar angefangen mit meinem Sammelsurium für die Bachelor Thesis. -.-

qugart  09.04.2018, 10:15
@take01

Nur mal so....gefährliche Körperverletzung ist genau definiert.

Mignon5  09.04.2018, 10:15
@take01

Ob es gefährliche Körperverletzung war oder nicht, entscheidet das Gericht. Du bist Laie. Klar, für dich als Opfer waren die Situation und deine Verletzungen gefährlich. Es ist verständlich, dass du das so siehst. Aber die juristische Bewertung kann anders sein.

Ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber da kommt mir irgendwas Spanisch vor.

Wenn es ein iPhone war, können sie es überhaupt nicht spiegeln, Apple kooperiert nicht mit den Behörden.

Bei anderen Herstellern weiß ich es nicht, aber auch da bin ich mir sicher dass man da zumindest den Code eingeben muss, zumindest macht es das viel leichter.

So viel leichter, dass ich behaupte dass man ein Smartphone mit Code in Max einer Stunde spiegeln kann. In Behördenzeit wäre das ne Woche, aber sicherlich kein Monat.

Könnte es sein, dass wer auch immer der Täter war, vllt ne sehr gute Verbindung zu wem in der Wache hat?

Ich will nicht direkt Korruption unterstellen, aber auch Polizisten sind nur Menschen und deswegen würd ich’s nicht ausschließen.

Geh vllt mal zu einer anderen Wache und frage nach, wie lange sowas im Normalfall dauert und ob das überhaupt normal ist.

Hast du gesagt, dass du Beweismittel auf deinem Smartphone hast?

LG

Mignon5  09.04.2018, 10:05

Sorry, aber die Beweismittelsicherung ist ein ganz normaler Vorgang, der seine Zeit braucht. 4 Wochen sind keine Seltenheit. Im Gegenteil: Es kann einige Monate dauern. Polizei und Staatsanwalt sind überall chronisch unterbesetzt. Sie haben hunderte zu bearbeitende Fälle auf dem Tisch. Da gibt es Wichtigeres zu tun, als jemandem möglichst schnell das Handy zurückzugeben.

Deshalb gleich an Korruption zu denken, ist völliger Unfug. Kein Polizist setzt wegen so eines Falles seine Karriere und seinen Beamtenstatus auf's Spiel. Die meisten Täter hätten nicht einmal das Geld, die Beamten zu bestechen. Bei so einem "kleinen Fall" wäre das Bestechungsgeld außerdem soooo gering, dass sich damit kein Polizist locken ließe!

xUnentdecktx  09.04.2018, 09:54

"Wenn es ein iPhone war, können sie es überhaupt nicht spiegeln, Apple kooperiert nicht mit den Behörden."

ist nicht richtig, auch wenn das gerne gesagt wird.

Korruption als einen Grund für eine verlängerte Wartezeit zu nennen ist ebenfalls Unsinn. Je nachdem wie viele Vorgänge Beamter X hat, kann es gar Monate dauern bis Geräte gespiegelt werden, da kann auch die Person, der das Handy gehört, nichts dran ändern.

Dommie1306  09.04.2018, 11:28
Ich bin jetzt kein Rechtsexperte,

Genau das! Und damit hättest du dir den Rest sparen können.

Eine Handyauswertung dauert mindestens 6 Wochen, eher länger... und Korruption wegen einer HGW? Evtl. sind ja auch die Chemtrails, die Illuminaten oder ein verrutschter Aluminiumhut Schuld?

take01 
Beitragsersteller
 09.04.2018, 09:58

die haben meinen Pincode und mein Entsperrmuster seit Wochen da liegen. Es ist ein Samsung S8. Der Beamte sagte, dass noch viele andere Geräte vor meinem dran sind. Das geht da der Reihe nach. ich glaube nicht, dass meine Ex-Lebensgefährte dort Kontakte hat. Er kommt nicht von hier. auch komisch war, dass sie ihn am nächsten Tag wieder frei gelassen haben ohne eine Adresse von Ihm zu erfragen. In den Unterlagen steht meine Adresse als Kontaktadresse und das obwohl et erst das 10 täGige Rückkehrverbot hatte und anschließend jetzt das halbjährige. ich musste seinen Aufenthaltsort herausfinden. das ist ja auch nicht normal, oder?

Mignon5  09.04.2018, 10:08
@take01
auch komisch war, dass sie ihn am nächsten Tag wieder frei gelassen haben ohne eine Adresse von Ihm zu erfragen.

Wir kennen die komplette Akte nicht. Wenn es keine gesetzlichen Gründe gibt, den Mann in Untersuchungshaft zu lassen, dann muss er freigelassen werden. Wir leben Gott sei Dank in einem Rechtsstaat.

xUnentdecktx  09.04.2018, 10:11
@take01

Wie sollen die eine Adresse fragen, wenn die Person bei dir gemeldet ist? Natürlich können die Beamten nur deine Adresse dann voerst eintrage. Zusätzlich werden sie eine mobile Erreichbarkeit eingetragen haben.
Genauso logisch ist es, dich nach dem Aufenthaltsort zu fragen. Du warst der Beziehungspartner und kennst Freunde/Familie/Bekannte von ihm. Was soll die Polizei da unnötig ermitteln, wenn das Opfer so nahe zu dem Täter steht?