was passiert wenn man beim sorgerechtsstreit nicht vor gericht erscheint?
was passiert wenn man bei einem sorgerechtsstreit nicht vor gericht erscheint, die klägerin ist da, nur der der das sorgerecht abgeben soll nicht. von einer geldstrafe weiß ich, aber wird man dann neu vorgeladen?
5 Antworten
Wer nicht erscheint, wird mit der Polizei vorgeführt. Erscheinen ist Pflicht, es sei man hat einen triftigen Grund.
Das ist doch ganz einfach !
Wer trotz einer frühzeitig zugestellten Vorladung nicht zu einer Gerichtsverhandlung erscheint , wird durch richterlichen Beschluss von der Polizei zwangsvorgeführt und dazu auch noch zu einer Strafe verurteilt - egal ob es sich um eine Zivil - oder Strafprozess handelt .
man erweist seiner Sache einen schlechten Dienst, nicht zu erscheinen. Schließlich streitet man ja um das Sorgerecht. Nichterscheinen ist absolut unlogisch.
wenn man sich nicht mal an elementare Regeln halten will, wie will man dann Kinder erziehen?
@nudelkaspar: das ist doch egal, geh einfach hin & zögere nicht, wenn dir deine familie wichtig ist. vielleicht kannst du ja danach jemanden dort fragen, warum das so ablief. vorher würde ich nicht fragen, sonst denkt man vllt, du hättest desinteresse und das könnte im prozess gegen dich verwendet werden.
weil es quatsch ist- beide parteien sind sich einig-alles wurde schriftlich niedergelgt. wieso dann bei gericht erscheinen???
ich denke mir, dass das in deutschland so ist, damit alles mögliche versucht wird, die familie aufrecht zuerhalten. im wohle der familie. manchmal können ja auch schon größere kinder ihre wünsche äußern und das gericht entscheidet dann, ob das wirklich die richtige entscheidung, im sinne des kindes, ist.
Ihr habt doch einen Sorgerechtstreit angefacht. Also was wundert ihr euch? Wenn ein Gericht angerufen wird, dann handelt es auch.
Ja ... der Betreffende wird erneut vorgeladen ... und wer einer Vorladung zu Gericht "unentschuldigt" nicht folge leistet, der hat von vorneherein "die schlechteren Karten" ... außerdem erhöht eine längere Verfahrensdauer die Kosten ... und was denkst du wer diese bezahlen soll?
Darum ... muss die richtige Vorgehensweise folgende sein:
Ladung erhalten ... Termin freimachen ... wenn das nicht möglich sein sollte, so rasch als möglich und zwar am besten schriftlich und eingeschrieben, den Grund des Nichterscheinenkönnens dem Gericht bekanntzugeben.
Auf der Ladung selbst ist angegeben, wie der "Geladene" sich tunlichst verhalten soll.
wird verschoben
es ist nur sinnlos da beide parteien sich eigentlich einig waren und unterschrieben haben-der eine gibt ab der andere nimmt das alleinige sorgerecht-warum dann vor gericht erscheinen???? dachte das geht dann automatisch ohne das man da vor gericht muss