Verkehrskontrolle Honda NSR 50, Konsequenzen

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Die Ausnahmen, die du da zitiert hast (woher eigentlich?) haben für deinen Fall keine Bedeutung, wenn dein "Moped" tatsächlich 70 km/h schnell fahren kann. Dann nämlich handelt es sich mindestens um ein Leichtkraftrad und dafür benötigst du eine Fahrerlaubnis der Klasse A1. Die aber ist in der Fahrerlaubnis der Klasse B nicht enthalten. Folglich bist du dann ohne Fahrerlaubnis gefahren.

Solltest du deswegen verurteilt werden, dann kann dir das Gericht, neben der Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe, auch die Fahrerlaubnis entziehen, wenn es der Ansicht ist, dass sich aus der Tat ergibt, daß du zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet bist (§ 69 StGB). Das allerdings sehe ich hier nicht als gegeben, wobei ich nicht weiß, unter welchen Umständen es zu der Kontrolle gekommen ist.

Solltest du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, liegt selbstverständlich auch ein probezeitlich relevanter A-Verstoß vor. Das bedeutet, dass die Probezeitmaßnahmen der zweiten Stufe gegen dich ergriffen werden: Du wirst kostenpflichtig verwarnt und es wird dir nahegelegt, an einer verkehrspsychologischen Beratung (das ist nicht die MPU!) teilzunehmen. Aus deinen Ausführungen geht nicht hervor, ob auch diese Maßnahmen schon einmal gegen dich ergriffen worden sind. Aollte das der Fall sein, dann wird die dritte und letzt Stufe der Probezeitmaßnahmen ergriffen - und das ist die Entziehung der Fahrerlaubnis.

scrippi 
Beitragsersteller
 26.04.2012, 10:51

Das mit den Ausnahmen stammt aus mehreren Quellen, da das Gesetzt so ausgelegt ist, dass einige Regelungen auf die EZ des Fahrzeugs sowie das Datum der Erteilung der FE verschieden definiert sind. So ist z.B.: weit verbreitet, das Fahrzeuge der Marke Simson und entsprechendend gebaut sind, dass sie nicht drosselbar sind und fahren dürfen "wie sie können". Dies betrifft im allgemeinen auch andere Fahrzeuge älteren Baujahres.

Die Kontrolle ist, wie eigentlich erwähnt, im Zuge der Berliner Verkehrskontrollenaktion motorisierter Zweirradfahrer zur Überprüfung der technischen Mangelfreiheit und Animierung zu einem verkehrsbewussten Fahren als Gegenmaßnahme der Unfallszahlen 2011. Kurzum: JEDER der vorbei fuhr wurde angehalten, wiederum folgt daraus, mir wurde im Verkehr kein Regelbruch vorgewiesen, bis auf das Fahren eines "unsicheren" Fahrzeugs.

Gegen mich wurde bisher auch nur die erste Maßnahme ergriffen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung.

Gruß

Sofern Du nur die FE-Klasse B (inkl. Kl. M) besitzt, besteht hier zunächst der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Straftat gem. §21 StVG). Es kommt natürlich darauf an, was das Gutachten ergibt.

Anschließend erhältst Du die Möglichkeit dich bei der Polizei im Rahmen einer Vernehmung oder schriftlich zur Sache zu äußern, danach geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft, wo entschieden wird, wie es weiter geht ... von der Einstellung des Verfahrens bis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ist alles möglich, die Strafe hängt vom Beschuldigten ab. Wahrscheinlich ist (sofern dies der erste Fall ist), dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht Anklage erhebt, sondern das Verfahren einstellt, evtl. gegen Auflagen, u.U. wird auch ein Strafbefehl erlassen (=Geldstrafe).

Normalerweise passiert bei den klassischen Mopedtuning Delikten beim ersten mal nichts da deine Probezeit allerdings schon einmal verlängert wurde kann es sein dass der Staatsanwalt härter durchgreift. Ich bezweifle aber dass dein Führerschein in Gefahr ist. Wahrscheinlich gehts für dich zum zum Aufbaukurs oder dir werden ein paar Sozialstunden aufgebrummt

Also hierbei hat du folgende Probleme:

Fahren ohne Führerschein

Fahren ohne Versicherung

Erlöschen der Betriebserlaubnis....

Da es sich um Straftaten handelt, geht das eh vors Gericht und gibt ne Verhandlung...

Was der Richter entscheidet weiß niemand im Vorraus....

Aber teuer wirds auf jeden Fall....

Für alle die es interessiert:

Der Aktueller Stand ist: Der Gutachter hat technische Mängel am Fahrzeug festgestellt(Reifenprofil, Bremsen nachbesserungen, Blinkeranlage nich so ganz wies soll usw.)

Beim Geschwindigkeitstest kam heraus: 53km/h

Wenn gewünschst, werde ich hier den weiteren Verlauf des Verfahrensfesthalten, um späteren Fragen dieser Art mal ein Fall ausm echten Leben zu bieten.

Gruß scrippi