Verkehrskontrolle Honda NSR 50, Konsequenzen
Hallo,
während der Berliner Aktionswochen der Polizei zum Thema motorisierter Zweiradfahrer wurde ich mit meiner Honda NSR 50 angehalten....etwa 3 mal. Die ersten beiden Male waren nicht weiter dramatisch, beim dritten Mal gab es aber das volle Programm: Geschwindigkeitstests, Drogentests....etc.
Das Bike wurde im Anschluss "freiwillig sichergestellt", da es beim Speedtest bis an die 70 km/h ging. Ich besitze eine FE der Klasse B, Probezeit läuft noch da sie verlängert worden ist.
Nun ist das Ding beim Gutachter, und ich darf sie demnächst abholen, interessanter aber ist: Welche Konsequenzen wird das mit sich ziehen, bzw, kann. Ab hier bitte ich qualitativ höherwertige Antworten als "selber schuld, dein Problem" o.Ä. abzugeben.
Fraglich ist das Thema gerade weil es ein altes Modell('89er) handelt, und im Gesetzt steht geschrieben:
Ausnahmen der Klasse M: - Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. - Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung Als Kleinkrafträder gelten auch - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. <<
Muss ich mit einem A-Verstoß rechnen? Oder gar Entziehung der FE? Oder muss ich, abgesehen von einer satten Geldstrafe + Mängelbeseitigungskosten, mit nichts besonders tragischem Rechnen?
Gruß
6 Antworten
Die Ausnahmen, die du da zitiert hast (woher eigentlich?) haben für deinen Fall keine Bedeutung, wenn dein "Moped" tatsächlich 70 km/h schnell fahren kann. Dann nämlich handelt es sich mindestens um ein Leichtkraftrad und dafür benötigst du eine Fahrerlaubnis der Klasse A1. Die aber ist in der Fahrerlaubnis der Klasse B nicht enthalten. Folglich bist du dann ohne Fahrerlaubnis gefahren.
Solltest du deswegen verurteilt werden, dann kann dir das Gericht, neben der Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe, auch die Fahrerlaubnis entziehen, wenn es der Ansicht ist, dass sich aus der Tat ergibt, daß du zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet bist (§ 69 StGB). Das allerdings sehe ich hier nicht als gegeben, wobei ich nicht weiß, unter welchen Umständen es zu der Kontrolle gekommen ist.
Solltest du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, liegt selbstverständlich auch ein probezeitlich relevanter A-Verstoß vor. Das bedeutet, dass die Probezeitmaßnahmen der zweiten Stufe gegen dich ergriffen werden: Du wirst kostenpflichtig verwarnt und es wird dir nahegelegt, an einer verkehrspsychologischen Beratung (das ist nicht die MPU!) teilzunehmen. Aus deinen Ausführungen geht nicht hervor, ob auch diese Maßnahmen schon einmal gegen dich ergriffen worden sind. Aollte das der Fall sein, dann wird die dritte und letzt Stufe der Probezeitmaßnahmen ergriffen - und das ist die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Das mit den Ausnahmen stammt aus mehreren Quellen, da das Gesetzt so ausgelegt ist, dass einige Regelungen auf die EZ des Fahrzeugs sowie das Datum der Erteilung der FE verschieden definiert sind. So ist z.B.: weit verbreitet, das Fahrzeuge der Marke Simson und entsprechendend gebaut sind, dass sie nicht drosselbar sind und fahren dürfen "wie sie können". Dies betrifft im allgemeinen auch andere Fahrzeuge älteren Baujahres.
Die Kontrolle ist, wie eigentlich erwähnt, im Zuge der Berliner Verkehrskontrollenaktion motorisierter Zweirradfahrer zur Überprüfung der technischen Mangelfreiheit und Animierung zu einem verkehrsbewussten Fahren als Gegenmaßnahme der Unfallszahlen 2011. Kurzum: JEDER der vorbei fuhr wurde angehalten, wiederum folgt daraus, mir wurde im Verkehr kein Regelbruch vorgewiesen, bis auf das Fahren eines "unsicheren" Fahrzeugs.
Gegen mich wurde bisher auch nur die erste Maßnahme ergriffen aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitung.
Gruß
Sofern Du nur die FE-Klasse B (inkl. Kl. M) besitzt, besteht hier zunächst der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Straftat gem. §21 StVG). Es kommt natürlich darauf an, was das Gutachten ergibt.
Anschließend erhältst Du die Möglichkeit dich bei der Polizei im Rahmen einer Vernehmung oder schriftlich zur Sache zu äußern, danach geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft, wo entschieden wird, wie es weiter geht ... von der Einstellung des Verfahrens bis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ist alles möglich, die Strafe hängt vom Beschuldigten ab. Wahrscheinlich ist (sofern dies der erste Fall ist), dass die Staatsanwaltschaft zunächst nicht Anklage erhebt, sondern das Verfahren einstellt, evtl. gegen Auflagen, u.U. wird auch ein Strafbefehl erlassen (=Geldstrafe).
Normalerweise passiert bei den klassischen Mopedtuning Delikten beim ersten mal nichts da deine Probezeit allerdings schon einmal verlängert wurde kann es sein dass der Staatsanwalt härter durchgreift. Ich bezweifle aber dass dein Führerschein in Gefahr ist. Wahrscheinlich gehts für dich zum zum Aufbaukurs oder dir werden ein paar Sozialstunden aufgebrummt
Also hierbei hat du folgende Probleme:
Fahren ohne Führerschein
Fahren ohne Versicherung
Erlöschen der Betriebserlaubnis....
Da es sich um Straftaten handelt, geht das eh vors Gericht und gibt ne Verhandlung...
Was der Richter entscheidet weiß niemand im Vorraus....
Aber teuer wirds auf jeden Fall....
Für alle die es interessiert:
Der Aktueller Stand ist: Der Gutachter hat technische Mängel am Fahrzeug festgestellt(Reifenprofil, Bremsen nachbesserungen, Blinkeranlage nich so ganz wies soll usw.)
Beim Geschwindigkeitstest kam heraus: 53km/h
Wenn gewünschst, werde ich hier den weiteren Verlauf des Verfahrensfesthalten, um späteren Fragen dieser Art mal ein Fall ausm echten Leben zu bieten.
Gruß scrippi