Vaterschaft anerkannt, aber nicht in Genurtsurkunde eingetragen?!
Hallo!
Der Vater meines Sohnes hatte bei der Geburt die erforderlichen Unterlagen zur EIntragung in die Geburtsurkunde nicht dabei und steht dementsprechend nicht drin. Das Feld ist leer. Er hat die Vaterschaft dann später anerkannt bei Jugendamt. Nun ist er insolvent, zahlt natürlich nix und ich habe Angst, dass mein Sohn später zur Kasse gebeten wird, wenn sein Vater ein Pflegefall wird.
Was zählt denn jetzt: die Geburtsurkunde, nach der er keinen Vater hat oder die spätere Anerkennung?
4 Antworten
der vater kann sich jederzeit mit der vaterschaftsanerkennung in die geburtsurkunde eintragen lassen. das kannst allerdings auch du machen, indem du mit vaterschaftsanerkennung zum standesamt gehst und ihn eintragen lässt. meistens geschieht dies nach vaterschaftsanerkennung automatisch. das hat nichts damit zu tun, das dein kind euch beiden später gegenüber einmal unterhaltspflichtig werden könnte. nur weil der vater gerade insolvent ist und nicht zahlen kann, heißt das nicht, dass dein sohn nicht zur kasse gebeten werden kann später, wenn der vater mal ein pflegefall werden könnte. das schützt ihn nicht davor.
Die Vaterschaftsanerkennung ist erst dann rechtskräftig, wenn die Mutter sie bestätigt hat. Ansonsten muß der Vater einen DNA-Test machen lassen, um auf diesem Weg die Anerkennung zu erzwingen.
Aber: gibt es überhaupt noch einen Rechtsstaat, wo das Jugendamt in Familienrechtssachen in einem rechtsfreien Raum agieren kann?
Meines Erachtens die spätere Anerkennung - liegt dem Jugendamt ja vor und ist somit rechtskräftig.
die beglaubigte Anerkennung beim Jugendamt. - Deine Angst ist unbegründet . Mach dir den Tag schön