wer hat mehr rechte Der Stiefvater oder der leibliche ohne sorgerecht?
wir sind verheiratet und sie hat ein kind mit eingebracht, Sie hat das alleinige Sorgerecht und ich durch die ehe das "kleine". der leibliche Vater sieht den Kleinen regelmässig und zahlt 133 euro. das ist alles okay. Nur wer hat nun mehr zu sagen von uns Kerlen den er hat ja kein sorgerecht.
16 Antworten
Die Höhe des bezahlten Unterhalts spielt keine Rollem wer "mehr" zu sagen hat.
Ihr habt beide kaum etwas zu "sagen", lediglich die Mutter trifft die Entscheidungen, solange das Kind unter 14 ist.
Ab 14 kann das Kind in einigen Belangen mitbestimmen. Im Zweifel hilft das Familiengericht!
Dem leiblichen Kindesvater empfehle ich das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen!
deine infos sind noch immer falsch. in seiner umgangszeit bestimmt der vater allein was er tut, wo er sich aufhält, wer das kind betreut und was passiert. das tut er mit seiner alleinigen alltagssortge. er muss zu keiner zeit die mutter informieren wo er sich aufhält oder wo er hin will.
wenn er das gsr beantragt, wird garnichts geprüft. er erhält das gemeinsame sorgerecht und die eltern haben das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht. die entscheidungen erheblicher bedeutung tragen dann beide eltern. die eltern bestimmen gemeinsam wo sich das kind aufhält bis es 18 ist. dann erst darf kind eigene entscheudngen treffen. der neue der mutter hat nix zu melden und füllt auch keine vaterrolle aus. das kind hat einen vater.
der neue der mutter darf mit vollmacht in der hand auf das kind aufpassen. mehr sachen hat er nicht zu melden.
Da die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, ist sie die jenige, die das "Sagen" hat, was das Kind anbetrifft. Mich wundert aber schon, dass ein erwachsener und wie man meinen sollte vernunftsbegabter Mensch eine solche Frage stellen kann. Es geht nicht darum, wer mehr zu sagen hat, es geht um das Kindswohl, nicht um persönliche Animositäten! Versuche bitte nicht, die Vaterrolle zu übernehmen, das Kind hat einen Vater.
so habe jetzt mit den Jugendamt telefoniert. die Mutter hat alles zu sagen und zu entscheiden sie übt das bestimmungsrecht aus und darf auch bestimmen wer in ihrer abwesenheit das sorgerecht ausüben darf. kurzzeitig wohl bemerkt. der Ehepartner hat keine rechte und pflichten außer sie werden durch die Kindesmutter übertragen ( mündlich reicht) aber auch nur wenn sie das alleinige sorgerecht hat. der leibliche Vater darf das umgangsrecht ausüben mehr nicht, er muss sogar bescheid geben wohin er mit den Kind fährt oder sich aufhält. falls er das gemeinsame sorgerecht beantragt wird es geprüft bekommt er es dann auch was zu 99 prozent immer passiert hat er trotzdem keine entscheidungsgewalt denn die Mutter hat das aufhäntalsbestimmungsrecht. somit bestimmt sie wo sich das Kind aufhalten darf und wo nicht bis zum 14 lebensjahr. der neue Ehegatte übt nun eine Vaterrolle aus und hat nur durch mündliche Vereinbarung der Mutter mehr rechte als der Leibliche Vater aber auch nur wenn die Mutter nicht da ist. " kleines Sorgerecht " .
Warum ist es dir so wichtig, mehr zu sagen zu haben als der leibliche Vater? Brauchst du das für dein Ego?
deine infos sind noch immer falsch. in seiner umgangszeit bestimmt der vater allein was er tut, wo er sich aufhält, wer das kind betreut und was passiert. das tut er mit seiner alleinigen alltagssortge. er muss zu keiner zeit die mutter informieren wo er sich aufhält oder wo er hin will.
wenn er das gsr beantragt, wird garnichts geprüft. er erhält das gemeinsame sorgerecht und die eltern haben das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht. die entscheidungen erheblicher bedeutung tragen dann beide eltern. die eltern bestimmen gemeinsam wo sich das kind aufhält bis es 18 ist. dann erst darf kind eigene entscheudngen treffen. der neue der mutter hat nix zu melden und füllt auch keine vaterrolle aus. das kind hat einen vater.
der neue der mutter darf mit vollmacht in der hand auf das kind aufpassen. mehr sachen hat er nicht zu melden.
Er hat das Umgangsrecht, da bestimmt alleine der Vater, was mit dem Kind zu passieren hat und wo es sich aufhält.
Während das Kind bei der alleinsorgeberechtigten Mutter ist, hat der mit ihr verheiratete Ehemann die sogenannte "kleine elterliche Sorge".
§ 1687b Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten
(1) Der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, hat im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. § 1629 Abs. 2 Satz 1 gilt entsprechend.
(2) Bei Gefahr im Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
(3) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
(4) Die Befugnisse nach Absatz 1 bestehen nicht, wenn die Ehegatten nicht nur vorübergehend getrennt leben.
Kein Sorgerecht haben bedeutet nicht automatisch, nichts sagen oder machen zu dürfen. Ich würde mich da ehrlich gesagt nie reindrängeln. Das Kind hat einen Vater, der sich offensichtlich auch kümmert. Du kannst sein Freund sein.
so habe jetzt mit den Jugendamt telefoniert. die Mutter hat alles zu sagen und zu entscheiden sie übt das bestimmungsrecht aus und darf auch bestimmen wer in ihrer abwesenheit das sorgerecht ausüben darf. kurzzeitig wohl bemerkt. der Ehepartner hat keine rechte und pflichten außer sie werden durch die Kindesmutter übertragen ( mündlich reicht) aber auch nur wenn sie das alleinige sorgerecht hat. der leibliche Vater darf das umgangsrecht ausüben mehr nicht, er muss sogar bescheid geben wohin er mit den Kind fährt oder sich aufhält. falls er das gemeinsame sorgerecht beantragt wird es geprüft bekommt er es dann auch was zu 99 prozent immer passiert hat er trotzdem keine entscheidungsgewalt denn die Mutter hat das aufhäntalsbestimmungsrecht. somit bestimmt sie wo sich das Kind aufhalten darf und wo nicht bis zum 14 lebensjahr. der neue Ehegatte übt nun eine Vaterrolle aus und hat nur durch mündliche Vereinbarung der Mutter mehr rechte als der Leibliche Vater aber auch nur wenn die Mutter nicht da ist. " kleines Sorgerecht " . wenn er zu mir Vati sagt und möchte das werde ich es nicht unterbinden
deine infos sind noch immer falsch. in seiner umgangszeit bestimmt der vater allein was er tut, wo er sich aufhält, wer das kind betreut und was passiert. das tut er mit seiner alleinigen alltagssortge. er muss zu keiner zeit die mutter informieren wo er sich aufhält oder wo er hin will.
wenn er das gsr beantragt, wird garnichts geprüft. er erhält das gemeinsame sorgerecht und die eltern haben das gemeinsame aufenthaltsbestimmungsrecht. die entscheidungen erheblicher bedeutung tragen dann beide eltern. die eltern bestimmen gemeinsam wo sich das kind aufhält bis es 18 ist. dann erst darf kind eigene entscheudngen treffen. der neue der mutter hat nix zu melden und füllt auch keine vaterrolle aus. das kind hat einen vater.
der neue der mutter darf mit vollmacht in der hand auf das kind aufpassen. mehr sachen hat er nicht zu melden.
Da ihr hoffentlich beide nur auf das Wohl des Kindes aus seid, könnt ihr wie erwachsene Leute gemeinsam Entscheidungen absprechen. ;-)
so habe jetzt mit den Jugendamt telefoniert. die Mutter hat alles zu sagen und zu entscheiden sie übt das bestimmungsrecht aus und darf auch bestimmen wer in ihrer abwesenheit das sorgerecht ausüben darf. kurzzeitig wohl bemerkt. der Ehepartner hat keine rechte und pflichten außer sie werden durch die Kindesmutter übertragen ( mündlich reicht) aber auch nur wenn sie das alleinige sorgerecht hat. der leibliche Vater darf das umgangsrecht ausüben mehr nicht, er muss sogar bescheid geben wohin er mit den Kind fährt oder sich aufhält. falls er das gemeinsame sorgerecht beantragt wird es geprüft bekommt er es dann auch was zu 99 prozent immer passiert hat er trotzdem keine entscheidungsgewalt denn die Mutter hat das aufhäntalsbestimmungsrecht. somit bestimmt sie wo sich das Kind aufhalten darf und wo nicht bis zum 14 lebensjahr. der neue Ehegatte übt nun eine Vaterrolle aus und hat nur durch mündliche Vereinbarung der Mutter mehr rechte als der Leibliche Vater aber auch nur wenn die Mutter nicht da ist. " kleines Sorgerecht " .