Kind Nachname des Vaters, obwohl kein Sorgerecht
Hi zusammen,
folgender Sachverhalt: Ich bin die Mutter, mein Freund auch der Erzeuger. Aber nur ich habe das alleinige Sorgerecht, er hat die Vaterschaft anerkannt.
Fragen dazu: Kann denn das Kind (obwohl Vater kein Sorgerecht) trotzdem den Nachnamen des Vaters tragen? Habe nur ich dann den gesamten Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte?
Oder gibt es noch andere Fakten welche zu beachten wären?
Danke für eure Tipps und Antworten.
9 Antworten
Huhu,
ich denke, dass sollte kein Problem sein, dass das Kind den Nachnamen des Vaters hat. Auch wenn dieser kein Sorgerecht hat, aus welchem Grund auch immer.
Ja, ihr könnt beim Standesamt eine Namenserklärung abgeben. DU musst zustimmen und der Vater auch. Dann kann das Kind den Nachnamen von ihm bekommen.
Solltest du dir aber überlegen. Wenn ihr euch trennt, wird das Kind seinen Namen nicht wieder los
Sollte das Kind deinen NAchnamen bekommen, und ihr heiratet und legt seinen Namen als Ehenamen fest, dann könntet ihr das Kind immernoch einbenennen.
Ich war aufgrund der Fragestellung davon ausgegangen, dass das Kind noch nicht geboren ist...? Sonst ist es natürlich nicht mehr ganz so einfach.
danke für diese schöne klare erklärung - wusste ich noch nicht, dass das heute so geht, lg
Bitte Bitte :-) Freut mich wenn ich helfen kann.
Das Kind kann den Namen des Vaters annehmen wenn er dem zustimmt, falls das Kind schon da ist. Sollte das Kind erst geboren werden geht das auch ohne Zustimmung des Vaters.
Wenn der Vater Unterhalt zahlt dann teilt ihr Euch das Kind auf der Lohnsteuerkarte. SOllte er keinen Unterhalt bezahlen kannst Du beim Finanzamt das KInd komplett auf Deine Steuerkarte übertragen lassen.
Ja, das geht grundsätzlich. Das Sorgerecht kannst du ihm ja geben (beim Jugendamt), und den Nachnamen gibst du bei Anmeldung beim Standesamt einfach an. War bei einer Freundin von mir kein Problem. Die hatten sowieso vor, später zu heiraten und wollten dem Kind nicht zumuten, später einen anderen Nachnamen zu bekommen.
Mit der Steuerkarte hat das allerdings nichts zu tun, wie es heute ist, weiß ich nicht genau. Früher mußte man den Kinderfreibetrag aufteilen, wenn man nicht verheiratet war; erst nach der Hochzeit konnte einer alleine das Kind mit auf die Steuerkarte nehmen.
Nur dein Namen,Kinderfreibetrag wird geteilt,es sei denn er Zahlt kein Unterhalt,dann bekommst du den ganzen Freibetrag
korrekt. die frage ist aber auch wie alt das kind schon ist und welchen namen es momentan hat und ob eine änderung so gut wäre (egal ob auf den des vaters oder deinen)