Sonderurlaubsregelung Bundeswehr?
Hallo. Ich habe Zwillinge 3 Jahre jung. Nun ist das Problem das beide eine Lungenentzündung haben. Sie waren beide stationär im Krankenhaus vorige Woche. Diese Woche sollten sie laut Facharzt noch zuhause bleiben. Ich selber bin Soldat und frau Einzelhandel. Nun wollte ich fragen wieviel sonderurlaub zur Pflege des Kindes zustehen? Anfang des Jahres hatte ein Zwilling den norovirus und schob dort bekam ich 5 Tage sonderurlaub zur Pflege des Kindes.
Ich Frage das weil ich im Oktober diesen Jahres auch noch ein berufsförderungsseminar habe das geht auch 5 Tage. Ist das ein anderer sonderurlaub wie der für die Pflege der Kinder? Danke an alle.
3 Antworten
Pro Elternteil gibt es zehn zusätzliche Tage für kranke Kinder. Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, ob das auch pro Kind gilt oder für alle zusammen.
Der Bildungsurlaub gehört nicht dazu, den gibt es extra.
Deine Freistellung für die Teilnahme am BFD-Seminar (gem. Soldatenurlaubsverordnung - SUV i.V.m. §§4 und 7 des SVG) hat mit dem SU gem. §21 (1), Nr. 3 der SUrlV (SONDERurlaubsverordnung) nichts zu tun und ist somit getrennt davon zu betrachten.
Das mit dem SU zur Betreuung von Angehörigen ist sehr kompliziert.
Grundsätzlich steht Dir für die Pflege von erkrankten Haushaltsangehörigen
1 Tag pro Jahr,
zuzüglich bei Kindern unter 12 Jahren
4 Tage je Kind (!) zu. Dies ist keine Kann-Regelung und kann bei Vorlage eines ärztlichen Atests vom Chef nicht verwehrt werden. Voraussetzung ist, dass sich niemand anderes um das Kind kümmern kann.
Darüberhinaus kann Dir zusätzlich noch bis zu 9 Tagen je Jahr und je Kind (insgesamt aber für alle Kinder max 19 Tage) als Urlaub zur Betreuung unter Belassung von Bezügen gewährt werden. Dies ist eine Kann-Regelung.
Das kannst du nachlesen in der "Soldaten-Urlaubsverordnung". Die hat sicher niemand hier parat, in der aktuellen Fassung. Übrigens ist Sonderurlaub eine "Kann-Bestimmung". Konkreten Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Tagen hast du nicht. Das hängt dann von Disziplinarvorgesetzten ab.
.... deshalb gibt es ja den Betreuungsurlaub, und der wurde vielleicht ja noch nicht genommen!