Muss ein Kind für ein schon immer behindertes Geschwisterkind aufkommen?
Ich hab ohne Erfolg gesucht, deswegen: Wir haben eine 100% behinderte Tochter und eine gesunde Tochter. Erstere hat ihre Behinderung schon von Geburt an. Wir haben unsere behinderte Tochter im Haus, pflegen sie auch und das wird soweit möglich auch so bleiben. Sollten wir mal nicht mehr da sein und beide Kinder noch leben, wird die Große sicher in ein Heim kommen müssen. Mal angenommen, die jüngere Tochter hat eine gute Arbeit und ein vernünftiges Einkommen (ich rede da nicht von den oberen 10000), muss sie dann für ihre Schwester aufkommen? Ich befürchte ja, aber dann ist sie ja wirklich mehrfach bestraft. In der Kindheit, weil wir eben nicht so leben können wie Andere, später und schon vorhersehbar ein eingeschränktes Leben, weil sie immer für ihre Schwester zahlen muss. Wie kann ich dem vorbeugen?
Danke und ...
Hiker
7 Antworten
Nein, für Geschwister besteht keine Unterhaltspflicht nach § 1601 BGB, die besteht nur bei VErwandten in gerader Linie.
Du musst dir deswegen also keine Gedanken machen.
Guck mal hier http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Unterhaltspflicht-424.html demzufolge muss das Geschwisterking nicht aufkommen, Unterhaltspflicht zwischen Geschwistern gibt es nicht. Googel mal "Unterhaltspflicht Geschwister", dann findest du mehr. Ich habe darau entnommen, dass Unterhaltspficht nur in auf- oder absteigender Linie (eltern zu Kindern & umgekehrt) anfaellt.
Nein, die Unterhaltspflicht gilt nur in gerader Linie auf und ab.
Nein, keine Sorge. Geschwister sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet.
also erstens ist es nicht schön für die behinderte Tochter zu lange zu Hause zu bleiben da sie unter ihresgleichen sich wohler fühlt sprich Behindertenwerkstätte bzw Heim und zweitens wird ein Heimaufenthalt von dem zuständigen Landkreis finanziert!