Muss ein Kind für ein schon immer behindertes Geschwisterkind aufkommen?

7 Antworten

Nein, für Geschwister besteht keine Unterhaltspflicht nach § 1601 BGB, die besteht nur bei VErwandten in gerader Linie.
Du musst dir deswegen also keine Gedanken machen.

Guck mal hier http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Unterhaltspflicht-424.html demzufolge muss das Geschwisterking nicht aufkommen, Unterhaltspflicht zwischen Geschwistern gibt es nicht. Googel mal "Unterhaltspflicht Geschwister", dann findest du mehr. Ich habe darau entnommen, dass Unterhaltspficht nur in auf- oder absteigender Linie (eltern zu Kindern & umgekehrt) anfaellt.

Nein, die Unterhaltspflicht gilt nur in gerader Linie auf und ab.

Nein, keine Sorge. Geschwister sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet.

also erstens ist es nicht schön für die behinderte Tochter zu lange zu Hause zu bleiben da sie unter ihresgleichen sich wohler fühlt sprich Behindertenwerkstätte bzw Heim und zweitens wird ein Heimaufenthalt von dem zuständigen Landkreis finanziert!