Sonderurlaub vor Zwischenprüfung?

5 Antworten

Laut § 15 BBiG bist Du nur für den Prüfungstag freizustellen. Alles andere wäre eine zusätzliche Vereinbarung im Ausbildungsvertrag (hast Du da schon mal nachgeschaut?) oder eine Kulanz des Betriebs.

Du hast kein gesetzliches Anrecht auf einen freien Tag vor der Prüfung. Das ist lediglich ein netter Zug der Arbeitgeber.

Julsbilly 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 13:31

oh na dann. dann werde ich einfach mal fragen gehen. Vielen dank!

Strolchi2014  15.03.2018, 13:32
@Julsbilly

Genau, frag mal freundlich nach. Viel Glück bei der Prüfung:-)

Julsbilly 
Beitragsersteller
 15.03.2018, 13:25

Ich bin noch 17. Vielleicht ändert das was

Strolchi2014  15.03.2018, 13:29
@Julsbilly

Nein, das ändert nichts. ich habe damals auch keinen Extra tag bekommen, bei beiden Ausbildungen nicht. Das ist Good Will des AG.

Im  Gegenteil: ich durfte nach der Prüfung noch arbeiten gehen.

Bei mir im Betrieb hieß es das es seit diesem Jahr gesetzt ist ein Tag vor der Theorieprüfung bei der AP1 einen Tag Sonderurlaub

Du bist nur für den prüfungstag laut Gesetz frei zu stellen, alles andere besprichst du mit deinem Betrieb

Vor einer Zwischenprüfung hast Du keinen Anspruch auf Sonderurlaub.

Du hast Anspruch auf Freistellung vor der schriftlichen Abschlussprüfung, und das auch nur, wenn Du minderjährig bist.