Abschlussprüfungen wenn man krankgeschrieben ist?
Hallo,
vielleicht kann mir jemand bei dieser Frage helfen oder hat damit selber Erfahrungen.
Ich werde bald im Knie operiert und bin dann 9 Wochen + krankgeschrieben incl. Ambul. Reha.
Lässt sich leider auch nicht mehr weiter aufschieben, da es sonst schlimmer wird und die längerfristigen Folgen gravierender sind.
Das Problem, ich werde in der Zeit eine Abschluss Prüfung (schriftlich und mündlich) ablegen, meine Ausbilder und Lehrer wissen da auch nicht so recht, wie es weiter geht.
Nehmen wir an ich bin der der Reha wenn Prüfung ist, kann man da freigestellt werden?
Muss ich für die zwei Prüfungstage gesund geschrieben sein? Kennt sich da jemand aus?
Meine Ausbildungsstätte ist es wichtig, dass ich die Ausbildung diese Jahr beende, da ich aus betrieblichen Gründen nicht übernommen werde (Standort wird geschlossen Ende des Jahres).
5 Antworten
Klar geht das, wenn du mit deinem kaputten Knie nicht gerade auf dem Bau rumklettern musst...
Die IHK sagt dazu:
Der Prüfling darf trotz Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich an der Prüfung teilnehmen, Kranken- und Unfallversicherungsschutz bestehen fort. Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei praktischen Prüfungen ist der Prüfungsausschuss aber aus seiner Fürsorgepflicht heraus verpflichtet, Auszubildende von der Prüfung abzuhalten und nach Hause zu schicken, wenn sie erkennbar prüfungsunfähig sind und die Ablegung der Prüfung ein erkennbares Sicherheitsrisiko darstellen würde.
Wenn ein Prüfling an der Prüfung teilnimmt, obwohl er weiß, dass er krank ist, kann er sich später nicht auf seine Erkrankung berufen und nach Prüfungsende wieder von der Prüfung zurücktreten, sondern muss das Prüfungsergebnis akzeptieren (OVG Schl-H, 23.09.1994, SPE Prüfungsunfähigkeit 596 Nr 49).
Quelle:
Frage aber vorher auch deinen Arzt, ob es ratsam ist (mehrerer Stunden stillsitzen KANN durchaus ein Problem sein). Selbst wenn du diese Prüfung verpasst, kannst du als Externe/r an der nächsten teilnehmen, auch ohne Betrieb.
Würde in dem Fall mit der zuständigen Reha-Einrichtung Kontakt aufnehmen.
Meiner Meinung nach, brauchst du für die Prüfung keine Gesundschreibung. Jedoch wirst du gefragt, ob du zur Zeit krankgeschrieben bist und dich prüfungstauglich fühlst. Dies ist standardmäßig so bei jedem Prüfling.
Eine Prüfung hat ja keinen negativen Auswirkungen auf den Heilungsprozess.
Gruß
Ja natürlich kannst du zur Prüfung zugelassen werden, das ist sicher kein Problem.
Eine Prüfung zu schreiben hat keinen schädigenden Einfluss auf die Heilung.
Ein schriftliches Einverständnis des Arztes löst ein allfälliges Problem mit der KK.
du nimmst an der prüfung teil und gut ist es. wenn du die genauen termine der Prüfungen weisst, besprichst du das ganze mit deiner krankenkasse und dem arzt bzw. der rehaeinrichtung.
Bei der ambulanten Reha ist es leicht, 2 Tage auszusetzen.