Sonderurlaub Abschlussprüfung MFA?

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Hallo Jasmin0309,

handelt es sich um die Berufsausbildung zur medizinischen Fachangestellten (Arzthelferin)?

Dann hast du keinen Anspruch auf Sonderurlaub.

Wenn in deinem Ausbildungsvertrag nichts anderes geregelt ist, dann kannst du nur deinen regulären Jahresurlaub dazu verwenden, dich auf die Prüfung vorzubereiten.

Oder du frägst deinen Chef, ob er dir freiwillig ein paar Tage freigibt. Das kann dann aber als unbezahlter Urlaub angerechnet werden, denn (wie gesagt) einen Anspuch hast du nicht!

Wir haben im Betrieb auch Studenten und Azubis - die Studis sind auf Teilzeit gegangen und die Azubis haben eben ihren Urlaub nehmen müssen, um Prüfungen vorzubereiten.

Nur am Tag der Prüfung haben die Azubis natürlich arbeitsfrei (aber das ist ja während der Berufsschule auch so).

Liebe Grüße

ichausstuggi

Jasmin0309 
Beitragsersteller
 19.04.2014, 08:43

Ja , vielen dank ! Schade :( Dass ich an dem Tag der Prüfung frei habe das ist natürlich gegeben .. Gut dann muss ich wohl so durch (; LG

ichausstuggi  27.04.2014, 14:13
@Jasmin0309

Gern geschehen!

Danke auch für die schöne, schmückende Auszeichnung (Sternle) :))

wenn ich jetzt raten darf, und es um den Ausbildungsbetrieb geht, dann hast du keinen Anspruch auf Sonderurlaub! klingt blöd ist aber ganz einfach. in dem falle ist die Teilnahme an der Prüfung ein Arbeitstag wie jeder andere. außer dass du halt eben statt auf die Arbeit zur Prüfungsstätte gehst. (genau wie zur Berufsschule)

wenn es um den Sonderurlaub von einer anderen Arbeitsstelle gehen sollte, dann musst du dich entscheiden. weiterarbeiten für einen Arbeitgeber, der es dir nicht gestattet, die 3 Jahre die du in die ausbildung investiert hast, auch zu deinen gunsten zu nutzen, oder einfach von der Arbeit fern bleiben, die Prüfung besuchen, und dann als ausgebildete Fachkraft einen anderen Job suchen.

lg, Anna

Man bekommt mit Sicherheit an diesem Tag Arbeitsfrei um an der Prüfung teilnehmen zu dürfen.

Hallo,

Jugendliche Azubis haben Anspruch auf einen freien Tag vor der schriftlichen oder mündlichen Prüfung! Für Erwachsene gilt das nur, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist.

Sonst ggf. mit dem Chef zu einem geeigneten Zeitpunkt über bezahlten Urlaub, unbezahlten Urlaub, früher gehen oder Vorarbeiten (einige Wochen vor der Prüfung) sprechen. Wenn man den richtigen Tonfall trifft, erhöhen sich die Chancen!

Gruß

RHW

Als ich meine Abschlussprüfung hatte, hatte ich zwei Tage davor Studientage, damit ich für die Abschlussprüfung lernen konnte. Frage einfach mal deine Chefin/deinen Chef