Hilfe! Betrieb meldet mich nicht zur Prüfung an?

5 Antworten

Die Entscheidung ist ja erklärt und begründet worden. Es fällt auch auf den Betrieb zurück, wenn sie Prüflinge anmelden und die die Prüfung dann nicht schaffen. Du wirst es so hinnehmen müssen. Wenn Dir wirklich was an der Ausbildung liegt, dann mach mit. Zuviele Fehltage kommen natürlich nicht gut und es reicht, wenn der Chef das so sieht. Dass Du das natürlich anders empfindest ist klar, aber rein sachlich ist es nun so.

privatfoerster  20.12.2016, 16:29

Wen interessiert es ob er eine Zwischenprüfung nicht schafft?
Ob ein Betrieb einen Auszubilden zu einer Zwischenprüfung schickt, die der Prüfling nicht schafft, will absolut keiner wissen.

Nussbecher  20.12.2016, 16:47
@privatfoerster

Genug Leute interessiert das und in erster Linie den Betrieb selbst. Der Betrieb hat entschieden und das begründet. Das ist nicht verhandelbar.

Ich sehe das genauso wie du, dass du in der Zwischenprüfung eben sehen kannst, wo die Defizite liegen. Ein Betrieb, der dich wieder ins 1. Lehrjahr schicken will, ist sehr komisch.

Ich würde mal mit dem Klassenlehrer sprechen oder zur Kammer gehen (IHK, Handwerkskammer..) und dort einen Termin vereinbaren um die Situation zu besprechen.

Um wie viele Fehltage handelt es sich denn überhaupt?

Könnte es auch sein, dass du dich hinsichtlich deiner Zwischenprüfung irrst?

Denn nach meinem Wissenstand, muss der Arbeitgeber dich gar nicht zur Zwischenprüfung anmelden, was auch von der IHK bestätigt wird.

Anmeldung

Der Prüfungsteilnehmer wird ohne vorherige Anmeldung von der IHK zur Zwischenprüfung eingeladen. Zur Abschlussprüfung hat der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldevordruck wird von der IHK zugestellt. Für die Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen ist der Auszubildende freizustellen.

 

Wenn du nicht eingeladen wurdest, solltest du also mal bei der IHK anrufen.

Hier würde ich den Vertrauenslehrer der Berufsschule und/oder den zuständigen Berater der IHK bzw. der Handwerkskammer einbeziehen.

Lasse Dir entsprechende Besprechungstermine geben!

privatfoerster  20.12.2016, 16:30

Ausserdem könnte man noch den Betriebsrat kontaktieren.

verreisterNutzer  20.12.2016, 16:53
@privatfoerster

Na klar - der müsste sich als Erstes mit dem betrieblichen Ausbildungsverantwortlichen kurzschließen. Danach ggf. meine Empfehlung.

Der betrieb will dich nur als billige Arbeitskraft haben den die Zwischenprüfung soll dir ja helfen deine defiziente  fest zu stellen außerdem wen dir schon jetzt gesagt wird das sie so deine  Prüfungszulassung  zur Abschlußprüfung so verhindern wollen solltest du dich an die Kammer wenden und wen du 6 monate an Fehlzeiten hast wirst du nicht  zugelassen erst wen du diese nachgemacht hast Das kann sich aber auch auf ein einzelnes lehrjahr beziehen.Suche dir nicht einen anderen Beruf sondern einen anderen betrieb wo du deine Ausbildung  normal zu ende machen kannst!Du kanst  bei deiner  firma auch so Andeuten das du sie Durch sie einen großen finanziellen schaden hast und den   von  der Firma haben willst .Das ist auch möglich .und das hochgerechnet bis zur rente kann das recht teuer werden,

Messkreisfehler  21.12.2016, 07:47

1. Kommt er mit so einer Schadenersatzforderung nicht durch.

2. Würde sich der Fragant im dümmsten Fall selbst schadenersatzpflichtig machen wenn er hier kündigt um die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen.

3. Wie hoch sind denn die Chancen für einen mehrfach verurteilten jungen Erwachsenen der wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug, etc schon mehrfach vor Gericht stand und schon im Knast saß, eine Ausbildungsstelle schon verloren hat und in der aktuellen Ausbildung mehrere Fehltage und schon eine Abmahnung hat?
Denkste wirklich, dass sich hier andere Betriebe drum reißen ihn als Azubi zu bekommen???

taper007 
Beitragsersteller
 21.12.2016, 08:13
@Messkreisfehler

So eine inkompetente und hirnrissige Antwort, selten so gelacht. Rate mal, musste bei meinem jetzigen Betrieb ein Führungszeugnis abgeben und weist du was... Da sind keine Eintragungen vorhanden ;-) Werf nicht irgendwelche "Fakten" in den Raum wovon du keine Ahnung hast.

herakles3000  21.12.2016, 14:01
@taper007

Wird man in einem betrieb nicht ausgebildet oder   dieser verhindert sogar die zulassung zur Prüfung kann das teuer werden aber nicht für den Azubi es gab schon den Fall das ein azubi  6 monate vor der Prüfung gekündigt worden ist und Klage einreichte der betrieb muste eine menge Geld an den azubi.  zahlen und ihn wieder einstellen.ein Azubi kann auch im 2ten  kündigen wen er dafür einen guten Grund hat und das was geschrieben wurde ist einer.Wen es nicht wirklich einen guten grund zum wiederholen des 1Ten  Jahres gibt wird der azubi ja auch finanziell schon  vom betrieb geschädigt und auch nach der Ausbildung.!