"Ich hasse dich" - Strafrecht?
Gilt das noch als freie Meinungsäußerung oder ist das strafbar?
Und wie sieht es aus mit "Was bist du nur für ein Vater/Erzeuger?"
Sind das Beleidigungen?
14 Antworten
Der Satz "Ich hasse dich" ist keine Beleidigung sondern eine Meinungsäußerung, daher kannst du dafür nicht belangt werden!
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Strafrecht
Das hat keine strafrechtliche Relevanz. Egal, von welcher Seite man sich das ansieht.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Menschen
Hallo Effyx!
Das sind beides Meinungsäußerungen ohne rechtliche Relevanz - also straffrei
Ich wünsche Dir einen schönen Tag
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Nein, das sind keine starfbaren Äußerungen.
Diese Aussage ist straffrei.
Es fällt nicht unter den § 241 StGB
VirageXO
22.06.2021, 08:01
Die Frage bezog sich doch auch auf Beleidigungen.