Feiertag - Frei tag?! Friseurberuf
Hallo Leute, wahrsch. gibts schon einige solche themen in dieser richtung aber nicht eins habe ich gefunden was zum fall meiner freundin passt.
Also Sie ist Gesellin im Friseurberuf Sie arbeitet von Montag - Donnerstag von 8-17 Uhr Freitags immer unterschiedlich mal von 10-20 Uhr(ladenschluss) oder 8-17 Uhr ganz normal. Je nachdem. Samstags arbeitet sie dann immer von 8-14 Uhr. So sie hat jetzt Donnerstags immer ihren festen freien Tag!
jetzt ist montag den 20.05.2013 ein Feiertag.
Ihre Chefin sagt sie würde dann kein frei bekommen und wenn fällt ihr freiertag weg. Und bezahlen ist auch nicht.
Meine frage jetzt.
In welchen Gesetzbuch steht drin(brauche ja schließlich gesetzliche beweise oder §. Um ihr zu zeigen: Hey!! hier ist der beweis sie muss dann halt in der woche 2 Freie tage haben und bezahlt werden bla bla.
Und noch eine frage und zwar habe ich gehoert das wenn sie an nem feiertag arbeiten gehen würde. Sie 2,57% mehr lohn bekommen würde an dem tag?! Stimmt das?!
bitte klärt mich auf - liebe grüße
MrWho :))))
5 Antworten
Zur Arbeitszeit als solche gibt es das Arbeitszeitgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Leider weiß ich jetzt nicht genau, wo ich danach suchen sollte. Wahrscheinlich sind die Bedingungen für die Feiertagsvergütung im Tarifvertrag festgeschrieben. Aber generell kenne ich es nicht anders, als dass ein Arbeitstag, der wegen eines Feiertages wegfällt, wie geleistete Arbeit zeitlich wie auch finanziell vergütet wird. Eine Ausnahme besteht dann, wenn laut Dienstplan ein freier Tag auf einen Feiertag fällt. Dann ist die Wochenarbeitszeit nach Dienstplan zu leisten - der Feiertag bleibt ja arbeitsfrei.
ich auch nicht wusste auch nicht wie ich das bei google eingeben soll :D aber habs trzdm irgendwie gefunden :))
danke an alle für die hilfe! :)
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. (2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen. (3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.
Da ist es doch oder nicht?:D
/edit:
war falsch was ich geschrieben habe
Wenn ihr freier Tag auf einen Feiertag fällt, hat sie Pech gehabt. Das ist ärgerlich, aber das ist so. Wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt, bekommen anderen nicht auch noch zusätzlich frei, die normalerweise Samstags nicht arbeiten würden.
Was allerdings NICHT erlaubt ist, von dem vereinbarten Lohn Geld abzuziehen, weil Feiertage o.ä. sind.
Der feiertag fällt aber auf montag und die chefin will ihr den tag nicht zahlen.
Das ist nicht korrekt.
Also das Verhalten der Chefin
Was ich auch noch dazu sagen muss die Chefin will irgendwann bald auch mal Sonntags aufmachen so gesehen tag der offenen türe. Und hat aber zu meiner freundin gesagt das sie das nicht bezahlt bekommen würde.
Ich kenn das aber so vom hören das man sogar 2,57% mehr bekommt für den tag.?
Beispiel aus dem TVÖD:
Zusätzliche Vergütung für
- Samstagsarbeit von 13 bis 21Uhr: 20%
- Nachtschichtarbeit von 21Uhr bis 6Uhr: 20%
- Sonntagsarbeit: 25%
Andere Tarifverträge werden Abweichungen haben
Sie hat doch 2freie Tage,Montag+Sonntag,oder??
Nein Donnerstag und sonntag ja sowieso weil der laden zu ist.
Die chefin will ihr aber nicht den feiertag bezahlen das ist das.
Siehe Mrwho93, genau so etwas meinte ich. Ich wusste nur nicht, wo's steht.