Feiertag - Frei tag?! Friseurberuf

5 Antworten

Zur Arbeitszeit als solche gibt es das Arbeitszeitgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Leider weiß ich jetzt nicht genau, wo ich danach suchen sollte. Wahrscheinlich sind die Bedingungen für die Feiertagsvergütung im Tarifvertrag festgeschrieben. Aber generell kenne ich es nicht anders, als dass ein Arbeitstag, der wegen eines Feiertages wegfällt, wie geleistete Arbeit zeitlich wie auch finanziell vergütet wird. Eine Ausnahme besteht dann, wenn laut Dienstplan ein freier Tag auf einen Feiertag fällt. Dann ist die Wochenarbeitszeit nach Dienstplan zu leisten - der Feiertag bleibt ja arbeitsfrei.

electrician  18.05.2013, 07:25

Siehe Mrwho93, genau so etwas meinte ich. Ich wusste nur nicht, wo's steht.

Mrwho93 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 07:28
@electrician

ich auch nicht wusste auch nicht wie ich das bei google eingeben soll :D aber habs trzdm irgendwie gefunden :))

danke an alle für die hilfe! :)

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. (2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen. (3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.

Da ist es doch oder nicht?:D

essleonardo  18.05.2013, 07:34

/edit:

war falsch was ich geschrieben habe

Wenn ihr freier Tag auf einen Feiertag fällt, hat sie Pech gehabt. Das ist ärgerlich, aber das ist so. Wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt, bekommen anderen nicht auch noch zusätzlich frei, die normalerweise Samstags nicht arbeiten würden.

Was allerdings NICHT erlaubt ist, von dem vereinbarten Lohn Geld abzuziehen, weil Feiertage o.ä. sind.

Mrwho93 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 07:15

Der feiertag fällt aber auf montag und die chefin will ihr den tag nicht zahlen.

essleonardo  18.05.2013, 07:34
@Mrwho93

Das ist nicht korrekt.

essleonardo  18.05.2013, 07:37
@essleonardo

Also das Verhalten der Chefin

Was ich auch noch dazu sagen muss die Chefin will irgendwann bald auch mal Sonntags aufmachen so gesehen tag der offenen türe. Und hat aber zu meiner freundin gesagt das sie das nicht bezahlt bekommen würde.

Ich kenn das aber so vom hören das man sogar 2,57% mehr bekommt für den tag.?

electrician  18.05.2013, 07:22

Beispiel aus dem TVÖD:

Zusätzliche Vergütung für

  • Samstagsarbeit von 13 bis 21Uhr: 20%
  • Nachtschichtarbeit von 21Uhr bis 6Uhr: 20%
  • Sonntagsarbeit: 25%

Andere Tarifverträge werden Abweichungen haben

Sie hat doch 2freie Tage,Montag+Sonntag,oder??

Mrwho93 
Beitragsersteller
 18.05.2013, 07:15

Nein Donnerstag und sonntag ja sowieso weil der laden zu ist.

Die chefin will ihr aber nicht den feiertag bezahlen das ist das.