Muss ich die jährliche Servicepauschale im Fitnessstudio noch mal zahlen aufgrund von Pausierung?

2 Antworten

Ich weiß gar nicht warum sich Leute in so einer Mucki-Bude anmelden, wenn sie sich nicht an ihre Verträge halten wollen. Wenn diese Pauschale an einem Stichtag fällig ist, musst du sie eben zahlen.

mepeisen  19.11.2013, 11:37

Nicht nur "Die Leute" müssen sich an Verträge halten, auch die Muckibuden müssen sich an Verträge und an die Gesetze halten. Wer eine Kündigung bestätigt, der kann nicht einfach so willkürlich nach Auslaufen des Vertrages weitere Forderungen erheben. So einfach ist das. Denk mal drüber nach: Unternehmen sind keine Gutsherren, die alles machen dürfen, wie ihnen das gerade in den Kram passt.

Hast du eine Kündigungsbestätigung bekommen? Für welchen Zeitraum waren die Servicepauschalen zu zahlen?

Tapina26 
Beitragsersteller
 19.11.2013, 09:53

Die Kündigung ist für Ende Oktober 2013 bestätigt worden. Und es steht im Vertragsformular einfach nur jährliche Servicepauschale. Durch die Pausierung läuft der Vertrag jetzt noch bis Ende April 2014.

figelinsch  19.11.2013, 10:01
@Tapina26

aber dann müsstest du doch eigentlich nur anteilig die Servicepauschale zahlen für ca ein halbes Jahr. Guck ins Kleingedruckte des Vertrags was du bezüglich Kündigungsfristen, Pausierung und der Servicepauschale findest.

Tapina26 
Beitragsersteller
 19.11.2013, 10:05
@figelinsch

Da steht leider nix dazu. Aber selbst anteilig verstehe ich nicht. Ich trainiere 2 Jahre und habe demnach auch für 2 Jahre die Pauschale zu zahlen und das habe ich getan. Ich muss doch nicht für die Pausierung was zahlen. Welcher Service wird denn da geleistet?

figelinsch  19.11.2013, 10:40
@Tapina26

Die Servicepauschale wird sehr wahrscheinlich unabhängig davon erhoben werden, ob der Vertrag pausiert oder nicht. Du musst verwaltet werden. Der monatliche Beitrag deckt den Besuch im Studio.

WillLoman  19.11.2013, 10:50
@figelinsch

Fraglich ist hier, ob die Entrichtung einer Servicepauschale überhaupt wirksam mit der Fragestellerin vertraglich vereinbart worden ist. Oftmals sind diese Vereinbarung derart unauffällig im Vertrag untergebracht, dass eine derartige Klausel gar keine Wirksamkeit entfaltet. Dazu müsste man aber den Vertrag sichten.

figelinsch  19.11.2013, 10:57
@WillLoman

Vielleicht gibts dazu ja antwort von der Fragestellerin, wenn du noch eine Antwort schreibst, und sie dadurch den weiteren Verkehr hier sieht :)

mepeisen  19.11.2013, 11:35
@Tapina26

Rücklastschrift und ansonsten die Zahlungen verweigern. Das ist das, was ich machen würde. Kündigung ist Kündigung. Aufgrund deines ärtzlichen Attests hättest du damals sogar ein Sonderkündigungsrecht gehabt. Bei dir nun zu versuchen, den Vertrag trotz Kündigungsbestätigung auf Ende Oktober weiter zu strapazieren, ist bestenfalls Abzocke.

Sich nach Auslaufen des Vertrages hinzustellen und so zu tun, als sei die Kündigungsbestätigung nichts Wert, ist Unfug.