Sollte man das Arbeitsamt bei einer Bewerbung erwähnen?
Hallo Leute,
ich habe durch das Arbeitsamt einige Vermittlungsvorschläge bekommen und frage mich ob es schlau ist das in der beihängenden E-Mail zu erwähnen. Also z.B. : durch die Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit wurde ich auf ihre Ausbildungsstelle aufmerksam". Ich denke halt das kommt nicht so gut, da man so wenig Eigeninitiative zeigt. Andererseits will ich auch nicht lügen (vor allem nicht im Bewerbungsgespräch was folgen könnte) und der Arbeitgeber könnte ja leicht auf die Wahrheit stoßen. Sollte ich das also erwähnen oder einfach unter den Teppich kehren und es ihm nur auf Nachfrage erzählen?
Danke schon mal für die Antworten
Mfg Fragant
4 Antworten
Ich denke halt das kommt nicht so gut, da man so wenig Eigeninitiative zeigt.
Korrekt. Ich würde das Jobcenter auch nie erwähnen.
Grundsätzlich solltest Du in einem Bewerbungsschreiben gar nicht erwähnen, wo Du die Stellenanzeige entdeckt hast. Im Zweifel weiß der Unternehmer doch selbst, wo er annonciert hat.
Alternativ kannst Du natürlich schauen, ob die Stellenanzeige auch auf den Jobportalen steht.
Dann kannst Du dich darauf beziehen.
Nein, wieso willst Du das Arbeitsamt mit einbeziehen, in Deiner Bewerbung.
Das Arbeitsamt hat Dir nur Vorschläge gemacht. Und das braucht in eine Bewerbung nicht mit stehen .
Sollte der Chef dann Dich beim Gespräch fragen, wie Du auf Seine Firma, Betrieb gekommen bist, dann kannst Du es ja erwähnen das Du die Vorschläge vom Amt bekommen hast.
Ich wollte halt als Einleitung nehmen wie ich auf diese Ausbildungsstelle aufmerksam geworden bin. Muss das wohl abändern ^^.
Danke für die Antwort
Wenn's eine Stelle ist, welche du tatsächlich machen möchtest: nein.
Wenn's eine Stelle ist, die man dir vorgeschlagen hat, aber dir nicht passt: natürlich. Auch erwähnen, dass du andernfalls, falls du dich nicht dort bewirbst, Leistungskürzungen bekommst.
Nein, ich würde "Arbeitsamt" weglassen, weil die Behörde bereits seit 2004 in Agentur für Arbeit umfirmiert wurde.
Dann sind ja dann Vorschläge auf die Du Dich berufst, die bereits 14 Jahre und noch älter sind. Das macht keinen Sinn.
Ja, aber der wäre so geschrieben falsch: Vermittlungsvorschläge der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Hamburg.....
Dein Satz wäre falsch. Wenn dann: Vermittlungsvorschläge durch eine Berufsberatung der Agentur für Arbeit (in) Hamburg. Aber mein Satz geht auch da Vermittlungsvorschläge nicht nur durch Berufsberatungen der Arbeitsagentur kommen können.
Les dir mal meinen Beispielsatz durch :D
"durch die Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit"
Arbeitsamt war nur für die Überschrift