Kann mich Arbeitsamt mit 63 Jahren und GdB 80% zum Rente ohne Abschläge zwingen? .
Ich bin 63 Jahre alt und 80% behindert.Seit 04.2013 bin ich Arbeitslos und Arbeitsamt schickt mir ständig Vermittlungsvorschläge von Leihfirmen.Arbeitslosengeld seit fast 2 Monate habe ich noch nicht bekommen.Kündigungsfristen waren eingehalten und der Arbeitgeber hat mich enlassen.Ich kann nicht mehr arbeiten, darf mich Arbeitsamt früher zwingen ohne Abschläge in Rente zu gehen? Wer kann mir antworten? Danke voraus Schymel.
7 Antworten
Vermutlich ja, denn Du dürftest schwer zu vermitteln sein. Nun ist mir nicht klar, ob Du arbeiten möchtest nur nicht dort, wo man Dich vermitteln will, oder ob Deine Rente nidriger ist als ALG II. Wenn das so ist, müsstest Du nach der Berentung ja noch zusätzliche Gelder bekommen. Vielleicht solltest Du Dich in dieser Hinsicht noch einmal beraten lassen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/428.html
§ 428 SGB III Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts des Vierten Kapitels haben auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und die Regelvoraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld allein deshalb nicht erfüllen, weil sie nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Der Anspruch besteht auch während der Zeit eines Studiums an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule. Vom 1. Januar 2008 an gilt Satz 1 nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1. Januar 2008 entstanden ist und die oder der Arbeitslose vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet hat. (2) Die Agentur für Arbeit soll die Arbeitslose oder den Arbeitslosen, die oder der nach Unterrichtung über die Regelung des Satzes 2 drei Monate Arbeitslosengeld nach Absatz 1 bezogen hat und in absehbarer Zeit die Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersrente voraussichtlich erfüllt, auffordern, innerhalb eines Monats Altersrente zu beantragen; dies gilt nicht für Altersrenten, die vor dem für die Versicherte oder den Versicherten maßgebenden Rentenalter in Anspruch genommen werden können. Stellt die oder der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zu dem Tage, an dem die oder der Arbeitslose Altersrente beantragt. (3) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn der oder dem Arbeitslosen eine Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art zuerkannt ist.
nur wen Sie eine Regelung nach § 428 SGB III untetschreiben haben - dann dürften aber auch keine Vermittlungsvorschläge mehr kommen
wer arbeitslos ist muss grundsätzlich aber auch bereit sein angebotene Arbeiten anzunehmen - das heißt die Arbeitslosigkeit beenden - auch wenn man schwerbehindert und 63 ist ....
Wenn Du ALG I bekommst, wohl nicht.
" Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht mit anderen Worten auch, wenn man andere Sozialleistungen wie z.B. Rente beanspruchen kann."
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Zwangsverrentung_mit_63_nach_der_58er-Regelung.html
Hallo maxt1to,
Sie schreiben:
Kann mich Arbeitsamt mit 63 Jahren und GdB 80% zum Rente ohne Abschläge zwingen? .<
Antwort:
Zwingen im herkömmlichen Sinne kann man Sie nicht, wirken Sie aber nicht mit, können Ihnen jederzeit Leistungen verweigert werden und dann müßten Sie ggf. den Rechtsweg beschreiten, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Im Rahmen des "Solidarprinzips" gibt es Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten!
Wenn Sie nicht mehr über 3 Stunden pro Arbeitstag belastbar sind, dann entfällt der Anspruch auf Leistungen wie Arbeitslosenged!
google>>sozialrecht-fachanwalt.eu/alles-ueber-sozialrecht/mitwirkungspflicht.php
Im Zweifelsfall empfiehlt sich bei der komplexen Materie die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes/Fachanwaltes!
Hier sollten Sie sich zunächst bei Ihrem zuständigen Amtsgericht erkundigen, ob Ihnen ggf. Beratungs-,/Prozesskostenhilfe zusteht.
Alternativ Mitgliedschaft im VDK oder in einem anderen Sozialverband mit Sozialrechtsschutz für die Mitglieder:
google>>vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64024/vorteile
Und/oder die Wohlfahrtsverbände konsultieren:
google>>caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung
google>>evangelische-beratung.info/
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Das AA darf dich auffordern, einen Rentenantrag zu stellen, wenn du eine Altersrente ohne Abschläge beziehen kannst. Vorher nicht. Aber wenn du jetzt z.b. Altersrente für schwerbehinderte ohne Abzüge erhalten kannst, darf das AA die Zahlung von ALG einstellen. Mfg