Sollte ich Widerspruch gegen diese Note einlegen (Details in der Frage)?
Hallo liebe Community, Also wir haben nun alle Noten bekannt gegeben bekommen (Gymnasium EPH/NRW). Und bis gestern lief alles noch gut. Es ist kein sehr gutes Zeugnis aber es würde reichen um versetzt zu werden. Nun denn, im April hatte ich einen blauen Brief bekommen im Fach Geschichte. Seit jenem Tag habe ich mich in Geschichte immer angestrengt und aufgepasst, dass ich mündlich gut mitmache. Jedoch meint die Lehrerin das ich mich von einer 5 auf eine 5+ "gebessert" hätte. Ich war extremst schockiert. Ich war mir so sehr sicher dass ich mindestens eine 4 bekommen werde. Sie meint auch, dass sie absolut nichts mehr tun könne um mir eine 4- zu geben, obwohl die Quartalsnoten 5 (3 Quartal) und (4. Quartal) 4 waren (was ich für dieses vierte Quartal absolut nicht einsehe, da ich auf alle Fälle besser war). Und dann gibt es dieses eine Mädchen, sie hat sich im ganzen Jahr maximal (nicht übertrieben) 5 mal gemeldet und bekam im 2. Halbjahr eine 3 mündlich. Daraufhin habe ich in der Klasse "Zeugen" gefunden, die bezeugen könnte dass ich garantiert besser als das Mädchen war, das eine 3 bekommen hat. Ich habe der Lehrerin auch gesagt, dass die Geschichtsnote versetzungsrelevant ist, darauf hin meinte sie "das es ihr leid tue". Dann habe ich ihr gesagt, dass ich doch nach den blauen Briefen sehr viel besser geworden bin (was ich euch beim Leben meiner Oma garantieren kann), sie meiner nur "tut mir leid". Und was auch sehr seltsam ist ist, dass alle Lehrer aus dem 1+2+3+4 Quartal eine Jahresendnote bilden. Nur sie nicht. Sie rechnet NUR das 2. Halbjahr ohne das 1. Halbjahr auch nur 1% zu berücksichtigen. Da hatte ich nämlich noch eine 3- auf dem Zeugnis da wir da noch 2 Klausuren geschrieben haben, anstatt wie dieses Halbjahr nur eine. Also alles in allem will sie mir doch tatsächlich sagen, dass ich mich nach den blauen Briefen nur um ein + bessert hätte, obwohl ich sehr viel mitgemacht habe (wofür ich ja auch Zeugen habe). Schlimmstenfalls müsste ich in Geschichte eine Nachprüfung machen um die 5++++ die sie mir geben zu einer 4- zu machen. Würdet ihr in dieser Situation auch ein Widerspruch einlegen? Wenn ja, wo legt man den ein? Ist es von Vorteil, wenn ich die "Zeugen" auch mit da reinbringe, oder haben die keinen Einfluss auf sowas (mit den Zeugen habe ich sonst NIE was zu tun, also es sind keine Freude von mir, das weiß die Lehrerin auch)? Oder sollten meine Eltern nochmal in die Schule gehen und mit der Lehrerin, bevor wir Widerspruch einlegen oder irgendwelche Klagen einreichen falls der Widerspruch abgelehnt wird? Muss sie das 1. Halbjahr auch (ein wenig) berücksichtigen, sodass sie aus der 5++ eine 4- machen könnte? Der Text ist ein wenig länger geworden als gedacht, aber ich danke allen die es bis hierhin gelesen haben und auch mir helfen. DANKE!!
PS: Entschuldigung für Fehler im Text, da es vom iPad aus getippt ist und sich so leider leicht Fehler einschleichen können. :-
4 Antworten
Dein ellenlanger Text ist eigentlich vollkommen egal. Wenn DU der Meinung bist, dass die Note nicht gerechtfertigt ist, solltst du Widerspruch einlegen. Wie, wo und wann steht auf dem Zeugnis.
Ich würde es schon rein aus Prinzip machen. Einige Lehrer geben sich keine Mühe was Noten angeht. Oder haben so geile Regeln wie "ich vergebe nur eine einzige 1". Das sind URKUNDEN die man am Ende des Jahres bekommt. Wär ich nochmal jung, würde ich glaube ich gegen jedes meiner Zeugnisse Widerspruch einlegen, weil jedes Jahr hat irgendein Lehrer irgendeinen Firlefanz gemacht, der sich auf meine Note ausgewirkt hat.
Genau so habe ich es heute gemacht. Ich habe morgen ein Gespräch mit der Stufenleitung. Danke für einen Rat. Der einzige hilfreiche hier:)
Ich persönlich bezweifel das, weil auf den Zeugnissen draufsteht, um welches Halbjahr es sich handelt. Das wäre aber eher eine Frage für einen Anwalt oder jemanden, der sich mit Schulrecht auskennt.
Danke für deine Antwort. Weißt du zufällig ob Lehrer das 1. Halbjahr auch zur Note mitzählen müssen? Wenn auch nur zu einem geringen Teil?
Ich sage dir, wie es laufen wird. Du kannst tatsächlich Widerspruch einlegen. Oder eher deine Eltern. Das geht schriftlich bei der Schulleitung.
Da es sich um eine sog. mündliche Note handelt, nützen dir deine "Zeugen" und deine subjektive Wahrnehmung gar nichts.
Die Lehrerin wird sich regelmäßig Notizen über deine Mitarbeit gemacht haben und die Note begründen können. Da nützt kein Jammern und kein Flehen.
Übrigens kommt es nicht nur auf die Quantität sondern auch auf die Qualität der Beiträge an. Wenn deine Mitschülerin, die du hier durch den Kakao ziehst, fünf richtig gute Beiträge hatte, ist eine 3 durchaus gerechtfertigt.
Und letztendlich hast du deine schriftliche Leistung ganz vergessen. Wie war die denn.
Also, die Schulleitung kassiert keine vernünftig begründete mündliche Note. Und ein Gericht erst recht nicht.
Aber versuchen kannst du es ja trotzdem.
Sogar 10% würden reichen.
Es wäre schon ausreichend wenn sie das 1. HJ zu 15-20% mitzählen würde. Dann wäre es ja eine 4-. Jedoch tut sie es nicht, wenn man sie darauf anspricht, war sie permanent abweichend oder lieferte irgendwelche absurden Begründungen warum sie es nicht tut, obwohl alle meine Lehrer eine Jahresnote gebildet haben. Außer sie, nur das 2. Halbjahr.
Muss sie das erste Halbjahr nicht berücksichtigen? Wenn auch nur ganz leicht? https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Beratung-Service/Wissenswertes/Wie-kommt-eine-Zeugnisnote-zustande/index.html
Eigentlich ja. Nicht unbedingt zu gleichen Teilen.
Ja, die Klausur war eine 4
Dann scheint mir die Gesamtbewertung tatsächlich schwer nachvollziehbar. Eine höfliche Anfrage bei der Schulleitung kann ja erst mal nicht schaden und kostet nichts.
Geh aufjeden fall mit deinen Eltern da hin und lass die Lehrerin begründen warum du so "schlecht" sein solltest
Leider interpretiert sich jeder Lehrer eine andere Klausel dafür an unserer Schule.
Muss die Lehrerin das 1. Halbjahr auch ein wenig berücksichtigen? Denn 5+ und 3- würde mich eigentlich schon retten.
Tut mir Leid damit kenn ich mich nicht so aus ): aber frag doch mal einen anderen von deinen Lehrern
Ach ja, immer werden die Faulsten mit den besseren Noten belohnt.
Mach doch das, was hier immer als Standardprogramm gegen hassende und ungerechte Lehrer empfohlen wird:
- Mit den Eltern zum Direktor gehen
- Schulbehörde informieren
- Anzeigen
- Verklagen
- Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern
Den im 1. Halbjahr hatte ich eine 3 und jetzt eine 5+. Das heißt theoretisch könnte die 3 vom 1. HJ die 5+ zu einer 4- machen oder m?