Blaulicht am Auto montiert aber nicht benutzt, verwarnungsgeld
Habe an meinem KFZ ein Blau blinkendes Licht montiert gehabt welches angemacht werden konnte aber nicht wurde. Nun hat fie Polizei dies bei einer Verkehrskontrolle gesehen und beschlagnahmt. Zu all dem kam jetzt ein Brief mit einwm Verwarnungsgeld von 25€ aber warum? Ich habe dieses licht doch garnicht benutzt. Kann ich einspruch einlegen oder muss ich es zahlen.
11 Antworten
Nicht das Benutzen ist eine Ordnungswidrigkeit, sondern schon das anbringen. Du kannst natürlich Einspruch einlegen, wird dir aber nicht viel bringen, außer eventuell weitere Kosten.
Warum bringst du auch ein Blaulicht an deinem Auto an, das macht doch gar keinen Sinn
Soviele unlokrative Antworten.
Also verbaut sein darf es, nur es darf keine Funktion erfüllen allerdings darf man doch nicht der Benutzung verurteilt werden wenn es nicht benutzt wurde.
unlokrative
... was ist das?
Und verbaut sein darf es eben NICHT. Alle erlaubten Anbauten brauchen eine BE und müssen auch funktionieren.
Gruß S.
In § 52 StVZO steht:
"
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
- 1.
- Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
- 2.
- Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
- 3.
- Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
- 4.
- Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –."
Dabei ist es völlig unerheblich ob das blaue Blinklicht benutzt wurde. Du hast das Fahrzeug in Betrieb genommen obwohl es nicht der StVZO entsprach. Bußgeld also gerechtfertigt.
Prinzipiell ist das richtig, denn:
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. (§ 49a Abs.1 Satz 1 StVZO).
Kennleuchten für blaues Blinklicht aber dürfen gemäß § 52 StVZO nur an Kraftfahrzeugen bestimmter Behörden und Organisationen angebracht sein. Dein Fahrzeug gehört vermutlich nicht zu diesen Kraftfahrzeugen. Somit hast du gegen die zitierte Vorschrift verstoßen, wodurch eine Verwarnung gerechtfertigt ist.
Was mich ein wenig wundert ist, dass der Bußgeldkatalog für einen solchen Fall ein Verwarnungsgeld von lediglich 20 Euro vorsieht ... (BKat.-Nr. 221.2)
Ergänzung: Hättest du das unzulässig angebrachte Blaulicht auch benutzt, dann hätte man dir sogar eine Straftat, nämlich Amtsanmaßung (§ 132 StGB) vorwerfen können. Dann hätte es zu einer deutlichen Geldstrafe (ca. 30 Tagessätze), schlimmstenfalls sogar zu einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe kommen können!
Für die Art der Verfolgbarkeit der Benutzung von blauem Blinklicht kommt es auf die weiteren Tatumstände an.
Wer nur mal eben sein blaues Blinklicht anstellt, etwa um damit ein wenig anzugeben, der begeht sicher nur eine Ordnungswidrigkeit (missbräuchliche Benutzung) und kann daher lediglich ordnungsrechtlich verfolgt werden (Verwarnungsgeld 20 Euro).
Wer sich jedoch durch die Benutzung des blauen Blinklichts Vorteile verschaffen will, wie z.B. freie Bahn, der kann auch strafrechtlich wegen Amtsanmaßung (§ 132 StGB) verfolgt und bestraft werden.
Lies dazu auch mal hier:
Alleine das Anbringen ist schon verboten, auch wenn Du es nicht benutzt hast. Du könntest ja. Blaulicht ist nur Polizei ,Feuerwehr , Rettungsdienste und THW vorbehalten. Dadurch haben die Sonderrechte im Strassenverkehr.
Du zahlst besser die 25 Euro und schweigst.
Es ist wie bei Navi und den Radarwarnern, auch wenn sie vorinstalliert sind, Du sie nicht gebrauchst, sind sie illegal
So ein Schmarrn...sogar nach dem neueren "teureren" Bußgeldkatalog kostet auch/sogar das Benutzen weiterhin 20€...